Nr. 09/2005
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Montabaur - Fachbereich Technik •, Zimmer 214, Kon- 56410 Montabaur an 2 ufordem. ü8r P8 in Höhe von 10,00 € ist unter Angabe des Verwen-
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Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
..und 14.00 bis 16.00 Uhr
.. . - Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Kon- . . 14 qo bis 18.00 Uhr
. . Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
,>eck zu zahlen
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7 »570 510 01 ) bei der Kreissparkasse Montabaur oder
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, hv ist der Anforderung beizulegen.
Sgabe des Angebotes ist Donnerstag, den 24. März 2005,
einem entsprechenden Submissionsaufkleber verse- !e - een sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- ^"fcÄi’Montabaur-Fachbereich Technik-.Zimmer 214, Korv platz 8 56410 Montabaur, einzureichen.
. findet an 0 g Termin im Zimmer 218 statt.
'■',rfindeM»t: 30 Kalendertage
J Ülr haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu l 1 “'* D.tor«nzen über Proiekte ähnlicher Art und Größe innerhalb , Jen 3 Jahre sind vorzulegen.
| 3 serte,! ”"d nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter ijung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte
erscheint.
Äs Westerwaidkreises. Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 ^ Tel. 02602/124 - 0. den 23.02.05
Jürgen Klaeser Techn. Werkleiter
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anntmachung
jjs 3 a Satz 2 des Gesetzes über die «Itvertriglichkeftsprüfung (UVPG) im Rahmen eines {rechtlichen Zulassungsvertahrens g der Wassergesetze:
E^derVerbandsgememdewerke Montabaur auf Erteilung einer f Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Neubaugebietes -Obergarien', Boden, m den Ahrbach (Gewässer III. Ordnung)
: Plangenehmigung nach § 31 WHG zur Auflassung eines nicht was- jjedührenden Vorliutgrabens
Genehmigung nach § 54 LWG zum Bau und Betrieb eines Regen- i! löckhaltebeckens
JSMtur- und Genehmigungsdirektion Nord. Regionalstem Wasser- rat, Abfallwirtschaft. Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige se-behörde bekannt, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens für |:g.wasserrechtlichen Tatbestände im Rahmen der Erschließung des itaugebietes "Obergarten“ in der Gemarkung Boden. Flur 8. Flurstück KfHeüüngsste»*) und Flur 3, Flurstück 2068/2 (Grabenparzelle und M des Regenrückhaltebeckens), eine Umweltverträglichkeitsprü- k j&durchgeführt wird (Aktenzeichen: 33-KN 8628). bifl§25 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Ziffer 13.16 der Anlage 1 des Gesellter die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung des ps vom 24.06.2004 (Art. 3. BGBl. I S. 1359) LV.m. § 114 Abs. 2 tasergesetz erforderliche Vorprüfung hat ergeben, dass das Vor- »k£küerhefe!ich«n nachteiligen Umwenauswirkungen haben kann. tf- und Genehmigungsdirektion Nord, nisielie Wasserwirtschaft. Abfallwirtschaft.
Köniz Montabaur
pöur, 22.02.2005 Im Auftrag: Oliver Lankes
Die Verwaltung informiert
Itungszeiten der Verwaltung
Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur oder P™ch 1262,56402 Montabaur
.08.00 bis 12.30 Uhr
.:..und 14.00 bis 16.00 Uhr
.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 18.00 Uhr
.8.00 bis 12.30 Uhr
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»ifen des Bürgerbüros
.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
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.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
..8.00 bis 12.30 Uhr
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.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
.08.00 bis 12.30 Uhr
.und 14.00 bis 16.00 Uhr
Zimmer 220 , Telefonnummer.02602/126-192
Zimmer 221 , Telefonnummer.02602/126-191
E-Mail-Adresse: Info® Montabaur.de
Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur:
Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)
Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: wochenblattQmontabaur.de
Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Plalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu können auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.
Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.
Stellenausschreibung
Wir, die Ortsgemeinde Holler, suchen zum 01.08.2005 für unseren kommunalen Kindergarten für das Kindergartenjahr 2005/2006 eine Vorpraktikantin / einen Vorpraktikanten oder
eine Erzieherin / einen Erzieher in Teiizeitausbildung.
Sie möchten gerne beweisen, dass Sie über
* Einfühlungsvermögen,
* Kreativität
* Durchsetzungsvermögen und
* Spaß an Teamarbeit
verfügen? Dann bewerben Sie sich bitte bis 31.03.2005 mit den üblichen Unterlagen unter folgender Adresse: Kindergarten, Villa Kunterbunt, 56412 Holler.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Schuld unter der Rufnummer. 02602/5041.
VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Oie Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für RhkJ.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI S. 153 ff - und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Vertag + Druck Linus Witbch KG. 56195 Höhr- Grenzhausen. Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMall: anzeigenQwlttlch-hoehr.de
Redaktions-eMall: wochenblatfmontabaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwattung. der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschnft des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschnft des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Vertag 0,60 Euro zzgt. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte. Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Vertag.
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