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Nr. 09/2005

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Montabaur - Fachbereich Technik, Zimmer 214, Kon- 56410 Montabaur an 2 ufordem. ü8r P8 in Höhe von 10,00 ist unter Angabe des Verwen-

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Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

..und 14.00 bis 16.00 Uhr

.. . - Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Kon- . . 14 qo bis 18.00 Uhr

. . Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

,>eck zu zahlen

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7 »570 510 01 ) bei der Kreissparkasse Montabaur oder

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, hv ist der Anforderung beizulegen.

Sgabe des Angebotes ist Donnerstag, den 24. März 2005,

einem entsprechenden Submissionsaufkleber verse- !e - een sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- ^"fcÄiMontabaur-Fachbereich Technik-.Zimmer 214, Korv platz 8 56410 Montabaur, einzureichen.

. findet an 0 g Termin im Zimmer 218 statt.

'',rfindeM»t: 30 Kalendertage

J Ülr haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu l 1'* D.tor«nzen über Proiekte ähnlicher Art und Größe innerhalb , Jen 3 Jahre sind vorzulegen.

| 3 serte,!"d nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter ijung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte

erscheint.

Äs Westerwaidkreises. Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 ^ Tel. 02602/124 - 0. den 23.02.05

Jürgen Klaeser Techn. Werkleiter

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anntmachung

jjs 3 a Satz 2 des Gesetzes über die «Itvertriglichkeftsprüfung (UVPG) im Rahmen eines {rechtlichen Zulassungsvertahrens g der Wassergesetze:

E^derVerbandsgememdewerke Montabaur auf Erteilung einer f Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Neubaugebietes -Obergarien', Boden, m den Ahrbach (Gewäs­ser III. Ordnung)

: Plangenehmigung nach § 31 WHG zur Auflassung eines nicht was- jjedührenden Vorliutgrabens

Genehmigung nach § 54 LWG zum Bau und Betrieb eines Regen- i! löckhaltebeckens

JSMtur- und Genehmigungsdirektion Nord. Regionalstem Wasser- rat, Abfallwirtschaft. Bodenschutz, Montabaur, gibt als zuständige se-behörde bekannt, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens für |:g.wasserrechtlichen Tatbestände im Rahmen der Erschließung des itaugebietes "Obergarten in der Gemarkung Boden. Flur 8. Flurstück KfHeüüngsste»*) und Flur 3, Flurstück 2068/2 (Grabenparzelle und M des Regenrückhaltebeckens), eine Umweltverträglichkeitsprü- k j&durchgeführt wird (Aktenzeichen: 33-KN 8628). bifl§25 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Ziffer 13.16 der Anlage 1 des Gesel­lter die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung des ps vom 24.06.2004 (Art. 3. BGBl. I S. 1359) LV.m. § 114 Abs. 2 tasergesetz erforderliche Vorprüfung hat ergeben, dass das Vor- »k£küerhefe!ich«n nachteiligen Umwenauswirkungen haben kann. tf- und Genehmigungsdirektion Nord, nisielie Wasserwirtschaft. Abfallwirtschaft.

Köniz Montabaur

pöur, 22.02.2005 Im Auftrag: Oliver Lankes

Die Verwaltung informiert

Itungszeiten der Verwaltung

Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur oder Pch 1262,56402 Montabaur

.08.00 bis 12.30 Uhr

.:..und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 18.00 Uhr

.8.00 bis 12.30 Uhr

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®Telefonni

»ifen des Bürgerbüros

.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

..8.00 bis 12.30 Uhr

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.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

.08.00 bis 12.30 Uhr

.und 14.00 bis 16.00 Uhr

Zimmer 220 , Telefonnummer.02602/126-192

Zimmer 221 , Telefonnummer.02602/126-191

E-Mail-Adresse: Info® Montabaur.de

Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Redaktion Wochenblatt bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur:

Zimmer 233 (Rathaus Neubau - Ebene 2)

Redaktionsschluss ist montags, 15.30 Uhr Tel.: 02602/126-106 Fax: 02602/126-251 E-Mail: wochenblattQmontabaur.de

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Plalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen. Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmög­lichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interes­sierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp @ montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungs­wunsch an. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunter­lagen, den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversi­cherungsträger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od. sonstige Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Stellenausschreibung

Wir, die Ortsgemeinde Holler, suchen zum 01.08.2005 für unseren kom­munalen Kindergarten für das Kindergartenjahr 2005/2006 eine Vorpraktikantin / einen Vorpraktikanten oder

eine Erzieherin / einen Erzieher in Teiizeitausbildung.

Sie möchten gerne beweisen, dass Sie über

* Einfühlungsvermögen,

* Kreativität

* Durchsetzungsvermögen und

* Spaß an Teamarbeit

verfügen? Dann bewerben Sie sich bitte bis 31.03.2005 mit den übli­chen Unterlagen unter folgender Adresse: Kindergarten, Villa Kun­terbunt, 56412 Holler.

Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Schuld unter der Rufnummer. 02602/5041.

VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Oie Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für RhkJ.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI S. 153 ff - und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Vertag + Druck Linus Witbch KG. 56195 Höhr- Grenzhausen. Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMall: anzeigenQwlttlch-hoehr.de

Redaktions-eMall: wochenblatfmontabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwattung. der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschnft des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschnft des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt: im Einzelversand durch den Vertag 0,60 Euro zzgt. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte. Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein­gereicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Vertag.

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