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Wochenblatt VG Montabaur ___

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Bau-/Grundstücksangelegenheit/en - vorsorglich -

tu Sterns sind alle interessierten Ein*ehne-/innen herz-

5«I2 SS. 21.02.2005 Halm. Oosbürgenrnisler

Kirmes 2005

An^ss^hdeTdiesjährigen Kirmes werden wir an folgenden Teminen wie jedes Jahr ausgeblasene Eier für die Eierkrone sammeln. 05.03.2UU5. 26.03.2005 und 16.04.2005. ^ 2Q05

Blasorchester Daubach e.V. e

Am Samstag, 12.03.2005, um 20.00 Uhr findet in der Stadthalle Haus Mons Tabor" das diesjährige Gemeinschaftskonzert der Musikvereine Daubach, Heiligenroth, Holler und Horressen statt.

Mit dabei sind auch die jeweiligen Jugendorchester, die einen Teil des Konzertes gestalten werden.

Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Telefon:.02602/3508

Förderverein Villa Kunterbunt e.V.

Am Mittwoch, 02.03.2005, um 20.00 Uhr findet die Jahreshauptver­sammlung im Kiga Holler statt. Hierzu sind alle aktiven und nichtaktiven Mitglieder herzlich eingeladen.

Tagesordnungspunkte: 1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Bericht des ersten Vorsitzenden, 3. Bericht der Kassenprüfer, 4. Entlastung des Vorstandes, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Verschiedenes.

Spieleabend

Am 02.03.2005 findet im Pfarrheim Holler ab 20.00 Uhr der nächste Spie­leabend statt. Beliebte aber auch unbekannte Spiele werden bei selbst mitgebrachten Getränken und Knabbereien mit viel Spaß ausprobiert. Jeder ist herzlich willkommen. Bitte kommen auch Sie, damit wir in netter Runde vielleicht wieder ein neues Spiel kennen lernen.

Buchausstellung zur Kommunion

Am Sonntag, 27.02.2005, findet nach dem 10.30 Uhr- Gottesdienst im Pfarrheim Holler eine Buchausstellung zur Kommunion statt. Sie finden dort schöne Geschenke zur 1. hl. Kommunion wie z.B. Gesangbuch, Kom­munionalbum, Rosenkranz oder Gebetswürfel und natürlich auch Kin­derbücher, die auch bestens als Ostergeschenk geeignet sind. Wir freu­en uns über jede Bestellung.

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Stahlhofen

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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. . 18.00 bis 19.00 Uhr

im Burgermeisterzimmer im Lindensaal Telefon Lindensaal

(nur während der Sprechstunde).02602/917163

sonst Telefon.02602/5650

Gymnastiktreff Gelbachtal

Steppergruppe

Jahreshauptversammlung am 15.03.2005, um 20.00 Uhr in der Gelh a*alhalte. Näheres siehe unter Ettersdorf. Verlegung isGvntnt stikstunde vom 15. auf den 16.03.2005 von 18.45 bis 19.45 Uhr. V

Untershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

fmBacffs. . 1800 bis 19 -°0 Uhr

Telefon:

Fax.

Internet

E-Mail...

Nr.l

unterst

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ort« na hausen findet am Mittwoch, 02.03.2005, um 19 30 Uhr Tagesordnung: Uhrini N*<

I. Öffentliche Sitzung:

1. Einwohnerfragestunde

2. Beratung und Beschlussfassung über die HaushaKcMh Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 ^ Cun !W

3. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohne* I lieh eingeladen.

56412 Untershausen, 21.02.2005 Gilles, Ortsbij***.

KÖB Holler/Untershausen

Spieleabend

Am 02.03.2005 findet im Pfarrheim Holler ab20onih nächste Spieleabend mit. Beliebte aber auch SI Spiele werden bei selbst mitgebrachten Getränk Knabbereien mit viel Spaß ausprobiert. Jeder ist W f willkommenl Bitte kommen auch Sie, damit wir in wS de vielleicht wieder ein neues Spiel kennen lernen! Buchausstellung zur Kommunion Am Sonntag, 27.02.2005 findet nach dem 10.30 Uhr-Gcttesd^sir heim Holler eine Buchausstellung zur Kommunion statt. Sie lindai schöne Geschenke zur 1. hl. Kommunion wie z.B. Gesangbuch munionalbum, Rosenkranz oder Gebetswürfel und natürlich audi derbücher, die auch bestens als Ostergeschenk geeignet sind. V/;! en uns über jede Bestellung!

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes “In der Delle'

der Ortsgemeinde Untershausen und Aufhebung der des Grundbebauungsplanes mit allen bisherigen Änderungen; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGBj Die vom Ortsgemeinderat von Untershausen seiner Sitzunj 16.02.2005 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Mi le" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde baur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisve* des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Merl Bauamt. Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mo während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12, 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedf eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebai planes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs.: und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriftendanm achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nichf halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich'' über der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvr ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegai. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 * über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenc mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen ehender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. « §■44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlange n, in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile ^ Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädige $ gen beantragt.

§ 44 Abs, 4 BaufiB; . ..

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerna® ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 oa , neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit 0 herbeigeführt wird.

§ 24 Abs, 6 Gemeindeordnung für Rheinland^

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder • - ,

dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zus a !' fa -» sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von a zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1 • die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachu y verletzt worden sind oder

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