m
Wochenblatt VG Montabaur
20
Vandalismus
ln der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2005 sind bei vielen Fahrzeugen Reifen zerstochen worden. Die Geschädigten haben inzwischen Anzeige erstattet. Ich möchte Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um Mitteilung bitten, ob Sie irgendwelche Beobachtungen gemacht haben. Sind Ihnen vor der Tatzeit Kraftfahrzeuge mit Fremdkennzeichen aufgefallen? Haben Sie etwas Außer- bzw. Ungewöhnliches wahrgenommen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an mich bzw. an die Polizei.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Termine
Im März stehen folgende Termine an:
Datum, Veranstaltung, Veranstalter 06. März Fastenessen, Frauengemeinschaft Einkehrtag, Frauengemeinschaft Generalversammlung, Freiwillige Feuerwehr Gottesdienst anlässlich der Vereinsgründung, MGV
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
09. März 11. März 20. März
ELBERTGEMEINDEN
^ t ^
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
VdK-Ortsverband Niederelbert
Wir erinnern unsere Mitglieder an die Jahreshauptversammlung 2004 am Samstag, 05.03.2005, um 15.00 Uhr im Gasthaus “Zum Dorfbrunnen". Der “kleine Gastraum” ist auch mit Rollstuhl erreichbar. Die Einladung mit Tagesordnung liegt Ihnen seit Januar vor. Neben Totenehrung, Kassenbericht und Mitgliederehrung ist der Vorstand neu zu wählen. Die Versammlung endet anschließend nach einem gemütlichen Beisammensein mit Imbiss und Unterhaltung unter Freunden und Nachbarn. Gäste sind wie immer willkommen.
Oberelbert
i i
i i
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax: .02608/9449805
E-Mail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Oberelbert findet am
Donnerstag, 03. März 2005, um 19.30 Uhr
im Sitzungszimmer der Ortsgemeinde in der Stelzenbachhalle statt. Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 13.01.2005 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005
3. Bau einer Photovoltaikanlage
4. Straßenreparaturen für das Jahr 2005
5. Geräteanschaffungen für den Bauhof
5.1 Heckenschere
5.2 Motorsäge
6. Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements
7. Einwohnerfragestunde
8. Verschiedenes
I. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift über die
(jenenmigung u«r ixiauerscnrin UDer die Sit» I
2 Ba^angelegenheit ' 2 °° 5 (nichtöffen,,ich er Teil) 09 d6s 3. Verschiedenes
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten F lieh eingeladen.
56412 Oberelbert, 21.02.2005
Jun 9, Ortsbßi
:in wohnerk
Anhörung ^tnäß § 47 Abs. 1
BaU9 ! Se macht am 2 ^ August 1997 (BGBl. IS. m
’I S 9 137 ) Yn der geltenden Fassung Wi
BGB». IS. 3 J\ von Oberelbert hat in seiner Sitzung mmJI.
Der Ortsgememdera ^uungsplanes jm Flürchen • Em|| die Aufstellung aes sch(uss wurde jm Amtsblatt Jil
beschlossen. Der Aursre^ ^ 11 02 2005 ortsüblich bekannt J| bandsgemeinde _ " ungspla nes sieht die Entwicklungen!® Alioemeioes Wohnaobie. vor.
als Allgemeines Wohngebiet vor. ,
o f/flirkiichung dieses Vorhabens macht eine Bodenordn^ ^b^Stei sind die im künftigen Geltungsbereich des Bei
d f ri c nPleoenen Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass plans gegene g f „ r dje bau | iC he oder sonstige Nutzungj
mäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
mp nrtsoemeinde Oberelbert beabsichtigt zu diesem Zweck einell ““°3S§§45flBauGBdurchzuführen.ZurEHOqi * fahrenssoll durch den Ortsgemeinderat der Umlegmgstwdt § 47 BauGB gefasst werden.
bortv
ln Orientierung an dem vorgesehenen Geltungsbereich des Bel» planes wird sich das Umlegungsgebiet östlich der bebauten Orts Anschluss an das Baugebiet Jm Flürchen“ erstrecken.
Die voraussichtliche Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zus in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
In das Umlegungsverfahren sollen folgende Flurstücke einte Gemarkung: Oberelbert Flur: 4
Flurstücke Nr.: 70,71,72,73 und 74
Die betroffenen Eigentümer haben die Möglichkeit, zu der beabsid Einleitung des Umlegungsverfahrens durch den noch zu fassendes® gungsbeschluss bis zum 25.03.2005 bei der Verbandsgemeindev tung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur,ein® lungnahme abzugeben.
Oberelbert, 18.02.2005 Karl Jung, Ortsbürgu
/und J02.2OC [Der Yoga inasti [nerallerA teiger io: Tel. i
ufruf Dn Ob
dom 15. b d statt, Inen Hc i in ui Rtotholi 1 11. b istfreun
Anlage zur BeUnntmicfiung m 1U Anhörung gern J 47 (1) BauGB
a;
Baulanöumlagung Jm fliirchw ■ Eiwm] Ggfflffnöö ObfrdbMt G«mvkungOMrtM MaOMab unmiöttlHch
Granza dea UmiagufgtgeMn —
' * / * //
7
/.ffl/w-
/:'//•/’//*
1 ! / •/ //
S I
! i
iert Gas Glaut jrumbitt rer'Gäste, über i lere Ai 12. März j "pichzeit ■des Rul ■endtag Tsohinll ibbellos irrer He der de
i^':
? #!, 's ml f?:\ | I
JLtdi I ■ *
V
'X- IlMi
■t- •—
I V
A
prech
^nstags rmeinde n
lietun
'ietun
tfnurv
atholi
jnstags.
, geht L derWel
F zweite wintei 'lüsspu ^Urrte fand F e
Nsgrer

