Einzelbild herunterladen

VG Montabaur

" 4 :

nE

buetii^J

n 6r A-vsis;^

<Hn In

Unblatt_

J reinS «Im t Steuer- und Spendenrecht für gemeinnützige Vereine

tSerungsschutz für Ehrenamtliche

6 ntation der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz für das

Lonamt (www.wir-tun-was.de)

Bungen (mit Angabe der Teilnehmerzahl) bitte bis zum 15.03.2005 an:

Pl ss Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe, Neustr. 34 r ]K Tel. 02663/2540. Fax 02663/2667,

'C^ ekiss@gmx ' de ’ ,nternet: www - wekissde K }

Ijzverein Westerwald Informiert und lädt ein:

löchte ohne Schmerzen sein...”

. 0jner der vordringlichsten Wünsche schmerzgeplagter Men- S ° ^ilber auch lebensbedrohlich erkrankte Menschen sehnen sich vor Jem Brett! Äh Linderung ihrer Schmerzen, damit sie ihre letzte Lebensspanne ach Wem Häuter häuslicher Umgebung würdevoll verbringen können.

Tr*»*? Smen seiner Jahresversammlung lädt der Hospizverein Westerwald “h ein zu einem öffentlichen Gesprächsabend mit Kinder/id u „Wiema:

erzen lindern - was leistet die Schmerzmedizin?” htdie palliativ-pflegerische Unterstützung der Patienten irer Angehörigen und Freunde aus? irlhed llka Günther, Leiterin des Schmerztelefons, informiert über Ver- Sq Häufigkeit und Formen chronischer Schmerzen und über Äng- elleim Umgang mit Schmerzmitteln: Hospiz-Einsatzleiterin Christine ’ id* erläutert das Konzept der schmerzlindernden Beratung in der utq Schwerstkranker.

Jmin Montag, 14. März 2005 um 19.30 Uhr intabaur, Seniorenwohnpark uliere ich eine Patientenverfügung?

>rte Beratung durch Ärztin des Hospizvereins on uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kom- er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst- ortlich regeln kann. In einer Patientenverfügung kann jeder sei­fen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung icr im Voraus niederlegen. Auf diese Weise kann jeder Einfluss atf gliche Behandlung nehmen und sein Selbstbestimmungsrecht wah- jine Patientenverfügung ist rechtlich dann verbindlich, wenn durch [siederWille des Patienten bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig ~ :her festgestellt werden kann. Eine derart verbindliche Patienten- mc hat der Arzt zu beachten. Doch wie formuliere ich meinen Wil- jenso|indeutig und konkret, dass mein Wunsch verbindlich ist?

lifizierte medizinische Beratung bei der Abfassung bietet ab sofort pizverein Westerwald. Wer die Hilfe bei der Erstellung seiner Pati- jrfügung in Anspruch nehmen möchte, kann sich mittwochs zwi- 9.00 und 12.00 Uhr in der Geschäftsstelle telefonisch unter 1060880 melden und mit Frau Dr. med. llka Günther, die auch das irzteiefon leitet, einen Termin vereinbaren.

- 0 .

Nr. 08/2005

durch E-s t und Te : ' •Qung e-':;

helfen? fei nd 5. Mir e.V.und an und St"

JChnoch i ihr wu - 1 Bn Teil i :ur Sache Ji ■sVaba die Otts* CASSEaJi

en: ‘Do* Schuhhaus J-Adr-äÄ' tasse 15,00! änderte n, z.B. fon unter •tabor.de. wiebeiKal

te hiemkafej am

Vester^aiff

it des & Kassel gsleiters,! 1 iirfdasJahräJ s Jahres l den!

lel

ortrag W äterwaWinn j

10109 2 uckvon#

jbeob

trumV

Montabaur

fehzeiten mit Stadtbürgermeister Kiaus Mies

pzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf- ner 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) _ hbar werden.

|Fax4Jr. 02602/126-255

[■Adresse: KMies@montabaur.de : 0160/90511966

•fliehe Bekanntmachung

faung des Stadtrates

2nrÄm e ® ®' t2un 9 des Stadtrates findet am Donnerstag, dem 03. März Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

•Ordnung

[•öffentliche Sitzung n 17.00 Uhr

Bauangelegenheit

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof Jagdangelegenheit

terwai

erium«

amenft

*,.lentliche ChiedeneS - Bekannt 9 aben - Anfragen

jjj-18.00 Uhr Un9

ficht des Bürgermeisters

iebam V ° n B P ort i 0rn des TuS Montabaur gBbauungspiäne

' | fnheim d8rUn ® des Bebauun 9 splanes „In Hehl“, Montabaur-Bla-

tatehfrfrt' ung des Bebauungsplanes „Ortslage“ und Aufhebung der en Bebauungspläne „Dürre Wiesen“, „Bornrainsfeld“ und

»Auf dem alten Hof“ mit allen bisherigen Änderungen sowie der Ergänzungssatzung für das Grundstück Flur 4, Parzelle 137/1

3.3 Aufstellung des Bebauungsplanes „Wölfchesbitz“

3.4 Änderung des Bebauungsplanes “Alter Galgen“ für die Grund­stücke Flur 45, Parzellen 5266/3 und 5268/8 - und für das ganze Plangebiet

3.5 Änderung des Bebauungsplanes „In den Fichten - Auf der Triff - Teilbereich früheres Oerlikongelände - Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet „Meisenstraße“ in Montabaur-Horressen

Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Hospitalfonds der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2005

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haus­haltsjahr 2005 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 2004 - 2008 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohner/innen herzlich eingeladen.

56410 Montabaur, 20.02.2005 Klaus Mies

Stadtbürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 03. März 2005 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

4.

7.

8 .

CDU:

SPD:

FWG:

BfM:

WG Hatzmann:

Montag, 28.02.2005,19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel. 02602/126.241 Montag, 28.02.2005,18.30 Uhr, im Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel. 02602/126.121 Montag, 28.02.2005,17.30 Uhr, im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel. 02602/126.242 Montag, 28.02.2005, 19.00 Uhr, bei Herrn Reinhard Lorenz, Baumbacher Straße 70,

56410 Montabaur-Elgendorf Montag, 28.02.2005,19.00 Uhr, bei Frau Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56410 Montabaur

Friedhof Montabaur

An dieser Stelle wird an den Termin für die Einebnung der Wahlgrabstät­ten im Block 12 und der Reihengräber (Ruhezeit 30 Jahre) im Block 14 (Teilräumung) auf dem Friedhof in Montabaur nach dem 13.03.2005 erin­nert. Gleichzeitig werden aus der Umenmauer nach Ablauf der Ruhezeit Urnen entnommen. Folgende Grabstätten werden eingeebnet im Block 12 und Block 14 (Teilräumung)

verstorben

Name Block 12

Windeck, Franz, Gabriele, Maria Knögel, Jakob u. Elise Steyer, Sebastian Wolf, Anna u. Paul Bollentin, Katharina, Maria, Klara Müller, Lorenz

Melchior, Peter u. Anna Maria Wolf, Hans u. Henriette Scheidt, Josef u. Anna Maria Hirschberger, Magdalena Kilian, Karl u. Maria Monnesse, Emst u. Anna Baldus, Georg Block 14 (Teilräumunol

Hammerstein, Anna Kartulik, Hermine Bergfeld, Heinrich Schaarschmidt, Jürgen Umenmauer 1 (Teilräumung)

Nowak, Rudolf Schwarzer, Margarethe Schwarzer, Josef Tasset, Renaud Jules

1933/1945/1953

1936/1941

1936

1936/1947

1933/1947/1949

1938 1938/1967 1939/1969 1939/1956

1939 1939/1974 1938/1943

1942

1974

1972

1972

n.bek.

1971

1979

1968

1974

Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Ampeln, Vasen u.a.), die bis zum 13.03.2005 nicht abgeräumt sind, gehen entschädi­gungslos in das Eigentum der Stadt Montabaur über. Die Gräber werden von den Friedhofsarbeitem der Stadt Montabaur eingeebnet. Verbandsgemeinde Montabaur - Friedhofsamt -

Stadtbücherei Montabaur

Jahresbericht 2004 1. Bestand und Nutzung:

Die Stadtbücherei Montabaur hatte am 31.12.2004 einen Bestand von 28 569 Büchern, Zeitschriften, CD’s, CD-ROM’s, MC’s und Spielen.

Diese Medien wurden im Jahr 2004 insgesamt 113 595 mal ausgeliehen. Jedes Medium ist damit im Durchschnitt 4 mal umgesetzt worden.