Wochenblatt VG Montabaur
Lärmschutz
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S. Text
GRZ 0,3 GFZ 0,6 max. 2 WE g.D. 15-38 Grad
Siehe Text
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Bebauungsplanes “Feldstraße - Erweiterung" einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Planbereich ergibt Montabaur. 11.02.2005
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§
1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 21.12.2004 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Brunnenstraße" einzuleiten.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nebenstehend abgedruckten Skizze. Montabaur, 11.02.2005 TheoBurkard
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Brunnenstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen
hier: Durchführung der vorgezogenen
Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 21.12.2004 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Planskizze).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Aufstellungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom
28.02.2005 - 01.04.2005 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12 30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12 30 Uhrt öffentlich aus. '
Görgeshausen, 11.02.2005 Theo Burkaf(j
Ortsbürgermeister

