Nr. 06/2005
VG Montabaur
Veranstaltungen
8. März 2005 Internationaler Frauentag
[Heldinnen des Alltags Frauen im Widerstand
Jlturell-politischer Abend [pitol-Kino / Atelier für Kunst und Therapie \ntabaur leginn: 17.30 Uhr
ildung bis 28.02.2005 erbeten: Hotline 0 26 02 /124 606
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Wann7: Am Freitag, den 25.02.05 i j von 20:30 Uhr bis 0:00 Uhr Wo?: Augst-Halle in Neuhäusel
Vas?: Alles mit Ball - Fussball, Basketball, Volleyball u.v.m
fer?: Jugendliche ab 14 Jahren
üschuhg-und Getränke lolkoholtrell) Bitte nicht vergess enlll
l Wr wurden uns über Euer Kommen freuen!
Euer MidnightBaltfeam _
^ er Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Neuhäusel
Offentl. Bekanntmachungen
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - schreibt für die Verbandsgemeinde Montabaur die Erneuerung von Fenstern und Sonnenschutz in der Augstschule, Neuhäusel öffentlich aus.
Leistungsumfang:
20 Stck. Holzfenster und Holzfensterelemente demontieren 20 Stck. Alu-Fenster und Alu-Fensterelemente liefern und montieren 4 Stck. Jalousieanlagen für Innen Ausführungszeitraum: 27. Juni 2005 bis 15 Juli 2005 Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur Bauleitung: VG Montabaur - Herr Noll, Tel. 02602 - 126.203, Fax 02602 -126.253, E-mail: jnoll@montabaur.de Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 25.02.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordem. Die Schutzgebühr in Höhe von 5,00 EUR ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist 4. April 2005,10.00 Uhr Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage
Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westenwaldkreises, Peter- Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0 Montabaur, 26.01.2005 Jürgen Klaeser, Techn. Werkleiter
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag -i- Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen. Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de
ANZEIGEN-eMali: anzelgen Qwlttlch-hoehr.de
Redaktions-aMall: wochenblatt@montabaur.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.
Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt, im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein- geretcht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
VERLAG
WITTICH

