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Nr. 06/2005

VG Montabaur

Veranstaltungen

8. März 2005 Internationaler Frauentag

[Heldinnen des Alltags Frauen im Widerstand

Jlturell-politischer Abend [pitol-Kino / Atelier für Kunst und Therapie \ntabaur leginn: 17.30 Uhr

ildung bis 28.02.2005 erbeten: Hotline 0 26 02 /124 606

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Wann7: Am Freitag, den 25.02.05 i j von 20:30 Uhr bis 0:00 Uhr Wo?: Augst-Halle in Neuhäusel

Vas?: Alles mit Ball - Fussball, Basketball, Volleyball u.v.m

fer?: Jugendliche ab 14 Jahren

üschuhg-und Getränke lolkoholtrell) Bitte nicht vergess enlll

l Wr wurden uns über Euer Kommen freuen!

Euer MidnightBaltfeam _

^ er Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Neuhäusel

Offentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - schreibt für die Verbands­gemeinde Montabaur die Erneuerung von Fen­stern und Sonnenschutz in der Augstschule, Neuhäusel öffentlich aus.

Leistungsumfang:

20 Stck. Holzfenster und Holzfensterelemente demontieren 20 Stck. Alu-Fenster und Alu-Fensterelemente liefern und montieren 4 Stck. Jalousieanlagen für Innen Ausführungs­zeitraum: 27. Juni 2005 bis 15 Juli 2005 Vergabestelle: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur Bauleitung: VG Montabaur - Herr Noll, Tel. 02602 - 126.203, Fax 02602 -126.253, E-mail: jnoll@montabaur.de Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 25.02.2005 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim­mer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordem. Die Schutzgebühr in Höhe von 5,00 EUR ist unter Angabe des Ver­wendungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Monta­baur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist 4. April 2005,10.00 Uhr Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zim­mer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. Zuschlags-Bindefrist: 30 Kalendertage

Nachweise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß VOB/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen. Auftragserteilung: Der Zuschlag wird nach § 25 VOB/A auf das Angebot erteilt, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirt­schaftlichen Gesichtspunkte als das Annehmbarste erscheint. Vergabeprüfstelle: Kreisverwaltung des Westenwaldkreises, Peter- Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0 Montabaur, 26.01.2005 Jürgen Klaeser, Techn. Werkleiter

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntma­chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeord­nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils gel­tenden Fassungen, erscheint wöchentlich.

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag -i- Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen. Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

ANZEIGEN-eMali: anzelgen Qwlttlch-hoehr.de

Redaktions-aMall: wochenblatt@montabaur.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bür­germeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages.

Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt, im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten.

Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde ein- geretcht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzei­genveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

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