Wochenblatt VG Montabaur
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2. Der Jugendraum kann wie folgt genutzt werden.^ ^ ^ _ 18 00 Uhr
Gruppe 1: Donnerstag.' 4 QQ Uhr _ 19.30 Uhr
Samstag. 19 00 Uhr- 22.00 Uhr
Gruppe 2: Dienstag. 2Q 00 uhr _ 24.00 Uhr
Freitag.j)0 Uhr - 24.00 Uhr
EfneNutzung zu anderen als den oben L^BürgermeS 'in
Einvernehmen mit dem Jugendvorstand und dem burgermei:,
begründeten Ausnahmefällen gestattet werden. „ QnHra .. m nur m jt
3. Auswärtigen Jugendlichen ist der Zutntll zum n»™*
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Personen gestatte felsfällen entscheiden die anwesenden Mitglieder des Ju 9® . jrd
4. Die Vollversammlung, in der die Vorstandswahlen stattfinden, w
durch den Ortsbürgermeister einberufen. ain crhiäninen
5. Für sämtliche Nutzungen gelten die Bestimmungendwe Ej j}JJ t . Jugendschutznormen, im Besonderen das Jugendschutzgese . _ jrhtba . sprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz wird an gut sich b rer Stelle im Jugendraum ausgehängt.
§ 2 Hausrecht und Verwaltung _
1. Das Hausrecht im Jugendraum hat grundsätzlich die Ortsgemeinde Nomborn, vertreten durch den Ortsbürgermeister oder eine von ihm beaut- tragte Person; während der Nutzung wird es auf die beauftragten Sichtspersonen (Jugendvorstand) delegiert.
2. Für die Beachtung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung im Jugendraum ist der Jugendvorstand verantwortlich.
3. Der Jugendvorstand ist zugleich Schlüsselverwalter. Nach der Benutzung sind die Schlüssel beim Vorstand abzugeben.
4. Geldeinnahmen sind vom Vorstand zu verwalten. Jede Gruppe führt eine eigene Kasse.
§ 3 Nutzung des Jugendraums
1. Jeder Benutzer hat sich im Bereich des Jugendraumes so zu verhalten, dass sonstige Personen nicht belästigt oder gestört werden. Ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke auf das gesetzliche Maß zu verringern.
2. Der Raum und das Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder Benutzer hat Schäden jeder Art und Verluste an Inventargegenständen, unabhängig davon, ob er sie verursacht hat, dem Jugendvorstand oder dem Bürgermeister zu melden.
3. Alle Benutzer sind für die Sauberkeit und Ordnung der benutzten Räume und der Toilette verantwortlich. Die anwesenden Mitglieder des Jugendvorstandes haben dafür Sorge zu tragen, dass der Jugendraum in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird. Nach dem jeweiligen Treffen hat eine Besenreinigung zu erfolgen. Die Reinigung erfolgt im Wechsel der Gruppen. Nach außerordentlichen Feiern ist die veranstaltende Gruppe für die Reinigung verantwortlich.
§ 4 Alkoholgenuss und Feiern
1. Der Genuss von Alkohol richtet sich nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
2. Rauchen ist innerhalb der Jugendräumlichkeiten nicht erlaubt.
3. Öffentliche Feiern und Veranstaltungen sind im Jugendraum grundsätzlich nicht gestattet.
§ 5 Haftung und Schäden
1. Die Benutzer haften als Gesamtschuldner für Schäden, die schuldhaft verursacht werden.
2. Für Garderobe und sonstige von den Benutzern mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Jugendtreff keine Haftung, es entsteht kein Aufbewahrungsvertrag. Es gilt jegliche Haftung des Jugendtreffs gegenüber den Benutzern und dessen Eigentum als ausgeschlossen.
§ 6 Verbindliche Anerkennung dieser Hausordnung 1. Jeder Benutzer erkennt mit seinem Aufenthalt im Jugendraum diese Benutzungsverordnung für verbindlich an.
2. Die Haus- und Benutzungsordnung ist an gut sichtbarer Stelle im Juaen- draum auszuhängen. s
3. Bei Verletzung der Hausordnung kann die Ortsgemeinde den Jugendtreff schließen oder einzelnen Jugendlichen die Benutzung des Jugen- draumes untersagen. a y
56412 Nombom, 16.01.2005
Hübinger, Ortsbürgermeister
Bücherei St. Kilian
Öffnungszeiten: donnerstags, von 17.00 bis 18.00 Uhr
Termine
Im Februar stehen folgende Termine an:
02. Fastnachtszug, Vereinsring
19. Wandertag der Aktiven, MGV Arion
25. Jahreshauptversammlung, Obst- u. Gartenbauverein
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
MGV “Arion” 1900 Nomborn
Der neue Chorleiter des MGV “Arion” Nomborn Matthias Schmidt folger des langjährigen Chorleiters Hubertus w«imor\ e« - ^ Vorstand laden alle InteressentenbesondemNeuSj^' 6 der MGV ' nächsten Chorproben, immer montaqfab iß 1 luhr £'8 er ' ZU ?' ner der den Linden” nach Nombom herzlich ein 18 ' 15Uhrlns Vere,nslokal“Zu
Feuerwehrausflug 2005
Der diesjährige Ausflug führt uns vom 25 bis n« onnc u n am Achensee. Wir wohnen im Hotel Beratend Haf ,2005 tl n ? u ch Pertisau gelegen ist. Der Preis für Fahrt und^dreimal Hni'hnan Unmitte , lbar a " See 160 Euro pro Person. Da die Zimmer verbindlich hocf h! 1 1171 Hotel beträ 9 t bitten wir um Anmeldung bis zum 12 02 2005 Änc * W A fden müssen . Person. Anmeldung bei der bekannlenAdresse Eur ° Anzahlun 9 Pro
Illegale Müllentsorgung
An der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Heilbersche K 163) wurden mehrere Kanister Altöl und ein F«m„,
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n ' ’-- ' will
Dieser Müll muss nun durch die Gemeindearbeiter
gemeinde entsorgt werden.
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Hallo es um Nun e Geträi r - A einer I % kescf
Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksam^ Fax
Mitteilung von entsprechenden Beobachtungen. Sollten die k. ermittelt werden können, werde ich die Kreisverwaltung bitteni nungswidrigkeitsverfahren gegen die Beschuldigten einzuleiten
Johannes Hübinger, Ortsbm Jürgi
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Jugendspielgemeinschaft Elbe rt/Welschneudorf/Horbach/Winden
Hallenrunde um Sparkassen Cup; Sparkasse Neuwied Westerwald E-Junioren
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden E -1 -Junioren UCI Samstag, 29.01.2005, Beginn 9.30 Uhr in der Sporthalle 1 in Vei JSG Elbert/Welschneudorf/HorbachA/Vinden E • II -Junioren Samstag, 29.01.2005, Beginn 13.45 Uhr in der Sporthalle 1 inMrr Te F-Junioren
JSG Elbe rt/Welschneudorf/Horbach/Winden F • I -Junioren ; Samstag, 29.01.2005, Beginn 9.30 Uhr in der Sporthalle 2 in* 1 - un( JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden F - II -Junioren f er | Samstag, 29.01.2005, Beginn 13.45 Uhr in der Sporthalle 2 in* 1 ) 2.
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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags. .von 18.00 Uhr per \
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im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax:
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de internet: www.niederelbert.de
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