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Wochenblatt VG Montabaur

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2. Der Jugendraum kann wie folgt genutzt werden.^ ^ ^ _ 18 00 Uhr

Gruppe 1: Donnerstag.' 4 QQ Uhr _ 19.30 Uhr

Samstag. 19 00 Uhr- 22.00 Uhr

Gruppe 2: Dienstag. 2Q 00 uhr _ 24.00 Uhr

Freitag.j)0 Uhr - 24.00 Uhr

EfneNutzung zu anderen als den oben L^BürgermeS 'in

Einvernehmen mit dem Jugendvorstand und dem burgermei:,

begründeten Ausnahmefällen gestattet werden. QnHra .. m nur m jt

3. Auswärtigen Jugendlichen ist der Zutntll zum n»*

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Personen gestatte felsfällen entscheiden die anwesenden Mitglieder des Ju 9® . jrd

4. Die Vollversammlung, in der die Vorstandswahlen stattfinden, w

durch den Ortsbürgermeister einberufen. ain crhiäninen

5. Für sämtliche Nutzungen gelten die Bestimmungendwe Ej j}JJ t . Jugendschutznormen, im Besonderen das Jugendschutzgese . _ jrhtba . sprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz wird an gut sich b rer Stelle im Jugendraum ausgehängt.

§ 2 Hausrecht und Verwaltung _

1. Das Hausrecht im Jugendraum hat grundsätzlich die Ortsgemeinde Nomborn, vertreten durch den Ortsbürgermeister oder eine von ihm beaut- tragte Person; während der Nutzung wird es auf die beauftragten Sichtspersonen (Jugendvorstand) delegiert.

2. Für die Beachtung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung im Jugen­draum ist der Jugendvorstand verantwortlich.

3. Der Jugendvorstand ist zugleich Schlüsselverwalter. Nach der Benut­zung sind die Schlüssel beim Vorstand abzugeben.

4. Geldeinnahmen sind vom Vorstand zu verwalten. Jede Gruppe führt eine eigene Kasse.

§ 3 Nutzung des Jugendraums

1. Jeder Benutzer hat sich im Bereich des Jugendraumes so zu verhal­ten, dass sonstige Personen nicht belästigt oder gestört werden. Ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke auf das gesetzliche Maß zu verringern.

2. Der Raum und das Inventar sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jeder Benutzer hat Schäden jeder Art und Verluste an Inventargegen­ständen, unabhängig davon, ob er sie verursacht hat, dem Jugendvor­stand oder dem Bürgermeister zu melden.

3. Alle Benutzer sind für die Sauberkeit und Ordnung der benutzten Räu­me und der Toilette verantwortlich. Die anwesenden Mitglieder des Jugendvorstandes haben dafür Sorge zu tragen, dass der Jugendraum in einem ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird. Nach dem jeweili­gen Treffen hat eine Besenreinigung zu erfolgen. Die Reinigung erfolgt im Wechsel der Gruppen. Nach außerordentlichen Feiern ist die veran­staltende Gruppe für die Reinigung verantwortlich.

§ 4 Alkoholgenuss und Feiern

1. Der Genuss von Alkohol richtet sich nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

2. Rauchen ist innerhalb der Jugendräumlichkeiten nicht erlaubt.

3. Öffentliche Feiern und Veranstaltungen sind im Jugendraum grundsätz­lich nicht gestattet.

§ 5 Haftung und Schäden

1. Die Benutzer haften als Gesamtschuldner für Schäden, die schuldhaft verursacht werden.

2. Für Garderobe und sonstige von den Benutzern mitgebrachte Gegen­stände übernimmt der Jugendtreff keine Haftung, es entsteht kein Auf­bewahrungsvertrag. Es gilt jegliche Haftung des Jugendtreffs gegenüber den Benutzern und dessen Eigentum als ausgeschlossen.

§ 6 Verbindliche Anerkennung dieser Hausordnung 1. Jeder Benutzer erkennt mit seinem Aufenthalt im Jugendraum diese Benutzungsverordnung für verbindlich an.

2. Die Haus- und Benutzungsordnung ist an gut sichtbarer Stelle im Juaen- draum auszuhängen. s

3. Bei Verletzung der Hausordnung kann die Ortsgemeinde den Jugend­treff schließen oder einzelnen Jugendlichen die Benutzung des Jugen- draumes untersagen. a y

56412 Nombom, 16.01.2005

Hübinger, Ortsbürgermeister

Bücherei St. Kilian

Öffnungszeiten: donnerstags, von 17.00 bis 18.00 Uhr

Termine

Im Februar stehen folgende Termine an:

02. Fastnachtszug, Vereinsring

19. Wandertag der Aktiven, MGV Arion

25. Jahreshauptversammlung, Obst- u. Gartenbauverein

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

MGVArion 1900 Nomborn

Der neue Chorleiter des MGVArion Nomborn Matthias Schmidt folger des langjährigen Chorleiters Hubertus w«imor\ e« - ^ Vorstand laden alle InteressentenbesondemNeuSj^' 6 der MGV ' nächsten Chorproben, immer montaqfab 1 luhr £'8 er ' ZU ?' ner der den Linden nach Nombom herzlich ein 18 ' 15Uhrlns Vere,nslokalZu

Feuerwehrausflug 2005

Der diesjährige Ausflug führt uns vom 25 bis n« onnc u n am Achensee. Wir wohnen im Hotel Beratend Haf ,2005 tl n ? u ch Pertisau gelegen ist. Der Preis für Fahrt und^dreimal Hni'hnan Unmitte , lbar a " See 160 Euro pro Person. Da die Zimmer verbindlich hocf h! 1 1171 Hotel beträ 9 t bitten wir um Anmeldung bis zum 12 02 2005 Änc * W A fden müssen . Person. Anmeldung bei der bekannlenAdresse Eur ° Anzahlun 9 Pro

Illegale Müllentsorgung

An der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Heilbersche K 163) wurden mehrere Kanister Altöl und ein F«m,

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Dieser Müll muss nun durch die Gemeindearbeiter

gemeinde entsorgt werden.

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Hallo es um Nun e Geträi r - A einer I % kescf

Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksam^ Fax

Mitteilung von entsprechenden Beobachtungen. Sollten die k. ermittelt werden können, werde ich die Kreisverwaltung bitteni nungswidrigkeitsverfahren gegen die Beschuldigten einzuleiten

Johannes Hübinger, Ortsbm Jürgi

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Jugendspielgemeinschaft Elbe rt/Welschneudorf/Horbach/Winden

Hallenrunde um Sparkassen Cup; Sparkasse Neuwied Westerwald E-Junioren

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden E -1 -Junioren UCI Samstag, 29.01.2005, Beginn 9.30 Uhr in der Sporthalle 1 in Vei JSG Elbert/Welschneudorf/HorbachA/Vinden E II -Junioren Samstag, 29.01.2005, Beginn 13.45 Uhr in der Sporthalle 1 inMrr Te F-Junioren

JSG Elbe rt/Welschneudorf/Horbach/Winden F I -Junioren ; Samstag, 29.01.2005, Beginn 9.30 Uhr in der Sporthalle 2 in* 1 - un( JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach/Winden F - II -Junioren f er | Samstag, 29.01.2005, Beginn 13.45 Uhr in der Sporthalle 2 in* 1 ) 2.

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In die Stelze

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags. .von 18.00 Uhr per \

donnerstags.".'"!"!.".".".""...von 18.00

im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax:

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de internet: www.niederelbert.de

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