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Nr. 02/2005

chenblatt VG Montabaur

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eiZUJia^jg Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr Ö 2005 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).269 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.

Gewerbesteuer .330 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.25,

für den zweiten Hund.66,

für jeden weiteren Hund.81,

elmut Zetfll.

Genehmigung der Haushaltssatzung

egen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haus­haltsjahr 2005 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 23.12.2004 i.A. Meckel

tengemein* j chengemeir*! reiw. Feuer!

'reisverwaltung des Westerwaldkreises tf. 2-20 Az. 029/901.10

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ihofen,

m Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.01.2005 - 27.01.2005 i der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- ,._r 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- ifflbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 4.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhrbis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Dasbach, 03.01.2005 (S.) Hahn

hengemeindep rtsgemeindeverwaltung Daubach Ortsbürgermeister

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i Hannes Stfiie neue Einwohnerstatistik vom 31.12.2004 weist für Daubach 470 Ein- ' WöHner aus. Die Geschlechter sind gleich stark vertreten. 235 Frauen und 235 Jänner leben in unserer Gemeinde. Davon sind 173 Einwohner ledig, 50 verheiratet, 22 geschieden und 25 Einwohner verwitwet.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Kirchengei um Hannes'

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Zum ^Bernhard Neuroth

aus dem Gemeindedienst verabschiedet

»st MGV. ;Mit einem Präsent bedankte sich Ortsbürgermeister Raimund Hahn sowie idorf Örtsbeigeordneter Uli Neuroth für die langjährige gute Zusammenarbeit GaststZur^ e ' B ernhard Neuroth. Seit seiner Pensionierung 1981 war Bernhard Neu­roth im Dienst der Gemeinde Daubach tätig. Zusammen mit den anderen r «Gemeindearbeitern war er für alle anfallenden Arbeiten von der Riege der

3n, bastst.ii(|g me j nc | eari | a g enj Spielplätze, Schutzhütten, des Friedhofs, Rathauses iis zum Heimathaus zuständig.

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Außerdem war er vor der Gründung der Verbandsgemeindewerke lange ähre als Wasserwärter in der Gemeinde Daubach tätig, te dieser Stelle darf ich Bernhard Neuroth für die stets zuverlässige und 'erantwortungsbewußte Erledigung aller anfallenden Arbeiten nochmals |anz herzlich danken. Ich wünsche meinem Schwiegervater Bernhard Jeuroth noch viele gesunde und schöne Jahre in unserer Gemeinde.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

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.Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin

inunaera^ onnersta 9s.von 18.00 Uhrbis 19.30 Uhr

9 .7 elefon:.02602/3508

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Ein­führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Holler in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitra­ges gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben wer­den nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu ent­richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erhe­ben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeab­gaben nicht aufgeschoben.

In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter

VV SÜDWEST

V V Fernsehen

Holler

Hierzuland Montag, 17.01.05 18 Uhr

Mein Hierzuland-Ort im SÜDWEST Fernsehen | Hierzuland, täglich 18.05 Ohr

Herzlichen Glückwunsch

Im Rahmen des Neujahrs­konzertes des Musikvereins Holler wurde Werner Reil die Verdienstmedaille des Lan­desmusikverbandes Rhein­land-Pfalz verliehen. Diese Verdienstmedaille kann an Personen verliehen werden, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben und die mindestens 20 Jahre akti­ve Tätigkeiten im Vorstand eines Vereins nachweisen können. Mit unserem Mitbür­ger Werner Pfeil wurde ein Vollblutmusiker geehrt, der als Gründungsmitglied des Musikvereins seit dem 1. Juni 1969 sich uneigennützig in den Dienstseines Vereins stellt und sich durch herausragende Fachkenntnisse, Ausdauer und Zuverlässigkeit aus­gezeichnet hat. Ganz besonders liegt ihm die Förderung des musikali­schen Nachwuchses am Herzen.