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Nr. 02/2005
chenblatt VG Montabaur
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eiZUJia^jg Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr Ö 2005 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
Gewerbesteuer .330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund.66,— €
für jeden weiteren Hund.81,— €
elmut Zetfll.
Genehmigung der Haushaltssatzung
egen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach für das Haushaltsjahr 2005 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 23.12.2004 i.A. Meckel
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'reisverwaltung des Westerwaldkreises tf. 2-20 Az. 029/901.10
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m Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 17.01.2005 - 27.01.2005 i der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim- ,._r 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker- ifflbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 4.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 00 Uhrbis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Dasbach, 03.01.2005 (S.) Hahn
hengemeindep rtsgemeindeverwaltung Daubach Ortsbürgermeister
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i Hannes” Stfiie neue Einwohnerstatistik vom 31.12.2004 weist für Daubach 470 Ein- ' WöHner aus. Die Geschlechter sind gleich stark vertreten. 235 Frauen und 235 Jänner leben in unserer Gemeinde. Davon sind 173 Einwohner ledig, 50 verheiratet, 22 geschieden und 25 Einwohner verwitwet.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
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“Zum ^Bernhard Neuroth
aus dem Gemeindedienst verabschiedet
»st MGV. ;Mit einem Präsent bedankte sich Ortsbürgermeister Raimund Hahn sowie idorf Örtsbeigeordneter Uli Neuroth für die langjährige gute Zusammenarbeit Gastst “Zur^ e ' B ernhard Neuroth. Seit seiner Pensionierung 1981 war Bernhard Neuroth im Dienst der Gemeinde Daubach tätig. Zusammen mit den anderen r «Gemeindearbeitern war er für alle anfallenden Arbeiten von der Riege der
3n, bastst.ii(|g me j nc | eari | a g enj Spielplätze, Schutzhütten, des Friedhofs, Rathauses iis zum Heimathaus zuständig.
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Außerdem war er vor der Gründung der Verbandsgemeindewerke lange ähre als Wasserwärter in der Gemeinde Daubach tätig, te dieser Stelle darf ich Bernhard Neuroth für die stets zuverlässige und 'erantwortungsbewußte Erledigung aller anfallenden Arbeiten nochmals |anz herzlich danken. Ich wünsche meinem Schwiegervater Bernhard Jeuroth noch viele gesunde und schöne Jahre in unserer Gemeinde.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
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.Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
inunaera^ onnersta 9s.von 18.00 Uhrbis 19.30 Uhr
9 .7‘ elefon:.02602/3508
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Ortsgemeinde Holler in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
In Vertretung: Stein, Erster Beigeordneter
VV SÜDWEST
V V Fernsehen
Holler
Hierzuland Montag, 17.01.05 18“ Uhr
Mein Hierzuland-Ort im SÜDWEST Fernsehen | Hierzuland, täglich 18.05 Ohr
Herzlichen Glückwunsch
Im Rahmen des Neujahrskonzertes des Musikvereins Holler wurde Werner Reil die Verdienstmedaille des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz verliehen. Diese Verdienstmedaille kann an Personen verliehen werden, die sich durch ihre Aktivitäten in ganz besonderer Weise um die Volks- und Blasmusik verdient gemacht haben und die mindestens 20 Jahre aktive Tätigkeiten im Vorstand eines Vereins nachweisen können. Mit unserem Mitbürger Werner Pfeil wurde ein “Vollblutmusiker” geehrt, der als Gründungsmitglied des Musikvereins seit dem 1. Juni 1969 sich uneigennützig in den Dienst „seines Vereins” stellt und sich durch herausragende Fachkenntnisse, Ausdauer und Zuverlässigkeit ausgezeichnet hat. Ganz besonders liegt ihm die Förderung des musikalischen Nachwuchses am Herzen.

