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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.

Kommunion und Konfirmation

Wer für die Kommunion- und Konfirmationsfeier in 2005 von der Gemein­de Stühle und Tische benötigt oder wer für diesen Zweck die Löwen­steinhalle beziehungsweise die ehemalige Schule anmieten möchte, möge

sich bitte bis zum 31.01.2005 bei mir melden.

Burkard, Ortsbürgermeister

Abholung der Weihnachtsbäume

Am Samstag, 22. 01.2005, ab 10.00 Uhr werden die Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehr eingesammelt. Stellen Sie die Bäume bitte frühzeitig an den Straßenrand. Die abgeholten Weihnachtsbäume wer­den kompostiert. Entfernen Sie bitte Lametta und sonstigen Weihnachts­schmuck.

Eine zusätzliche, straßenweise Abfuhr durch den Westerwaldkreis-Abfall­wirtschaftsbetrieb erfolgt nicht mehr. Die Jugendfeuerwehr würde sich über eine Spende sehr freuen, der Erlös wird an die Flutopfer in Südosta­sien weitergegeben.

Kappensitzung in Görgeshausen

Die diesjährige Kappensitzung findet am 15.01.2005 statt. Die Veran­staltung beginnt um 20.11 Uhr in der Löwensteinhalle und steht unter dem MottoTraumschiff Surprise. Es unterhalten Sie die allseits bekannten Die2. Büttenreden, Gesangs- und Tanzdarbietungen werden Sie für eini­ge Stunden dem Alltag entführen.

Am Sonntag, 16.01.2005, erwartet Sie um 14.11 Uhr unser närrischer Nachwuchs, der wieder keine Mühen gescheut hat, Ihnen einen verg­nüglichen Nachmittag in der Löwensteinhalle zu bescheren.

Kommt recht zahlreich in die Löwensteinhalle und entlohnt alle Akteure mit eurem Applaus. Für Speisen und Getränke ist wie immer zu zivilen Preisen gesorgt.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Wandertag der Frauen

Am 22.01.2005, soll es sein, drum laden wir euch ein. Zieht euch warme Sachen an, dann packen wir es an. Wir hoffen auf ein zahlreiches Erschei­nen und ein paar neue Gesichter.

Treffpunkt um 13.00 Uhr am Feuerwehrhaus.

Anmeldung bis 20.01.2005 bei: Myriam Kuhn, Tel.: 02602/916573 oder Christa Metternich, Tel.: 02602/18461.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455

.Fax: 06485/1830523

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset­zes vom 7.8.1973

- BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

- EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersat­zung der Ortsgemeinde Heilberscheid in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesge­setzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Heilberscheid erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grund­steuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die son­stigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abga­benbescheide allgemein festgesetzt.

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fieoen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzunn Genfeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach VeröffenÄ der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der WidersprJ

Sriftlich oder zur Niederschrift bei der VerbandsgemeindeveS

Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8 564 0 Montabaur, zu erh£ schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die> Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser f*j der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wfe Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben

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Der Beginn der Jahreshauptversammlung wird auf 19.30 UhrvnJKl

Termin: Freitag, 21.01.2005. wflaulkt

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Vereinsring Heilberscheid

Die Vertreter der Ortsvereine im Vereinsring treffen sich am 19.01.2005,19.30 Uhr, in der GaststätteDorfschänke.

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Wir laden alle Mitglieder mit Partnerin/Partner zur Jahresbeginn-Fei| azu bc Samstag, 15. Januar 2005, in die Grillhütte Heilberscheid ein. Bfe/ban 19.30 Uhr. Für Essen und Trinken ist wie immer bestens gesorgt }örtiichi Verlosungspreise warten auf Euch.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags von.17.00 Uhr bis^

im Jugendheim, Rosenstraßeneter. /

Tel./Fax: ..

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Öffentliche Bekanntmachung über die Festselje aus der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2fereinsi (Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des zes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. IfJ führungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vomHijn Pfm - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuersatzung der OrtsgemeinMubiläun hausen in der derzeit geltenden Fassung sowie des Lanawi )abei w kammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über B iti

schaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in 6eraeW"i : ß3ä), d Fassung) Die Ortsgemeinde Nentershausen erhebt im Kaiena i*| nsere die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirten . 03 . 2 c Steuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens ^ j^Jnsere sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen ^ ebeS .LWschol Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grunasaj erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen tse festgesetzt, wenn nie

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Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der ",m Freit, richten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzte' .er anst Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner tr ahliges heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung ; amit wi Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage e esprect Bescheid zugegangen wäre.