Nr. 01/2005
Wochenblatt VG Montabaur
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sten für Erwachsene die Kassen geöffnet. Die Veranstaltung beginnt am Samstag pünktlich um 13.00 Uhr und geht bis 18.45 Uhr.
Am Sonntag, 16. Januar 2005, schließen sich dann ab 10.00 Uhr die Zwischenrundenspiele, beginnend mit Borussia Dortmund gegen FSV Mainz 05 an und ab 13.30 Uhr die Finalrundenspiele und die Platzierungsent- scheidungen per 9-Meter an.
Um 16.00 Uhr wird um Platz 3 und 4 gespielt und um 16.30 Uhr wird das Endspiel ausgetragen. Die Siegerehrung findet um 17.00 Uhr statt. Wie in den vergangenen Jahren werden auch wieder Kinder und Jugendliche als Fans der Bundesligaclubs, die in Fan-Kleidung, Fahnen, Trompeten und Fanfaren usw. kommen, besonders prämiert.
Die Teilnehmer und Gruppierungen:
Gruppe A: Gruppe B:
1 FC Nürnberg Hertha BSC Berlin
EGC Wirges Borussia Mönchengladbach
Bayer 04 Leverkusen FC Schalke 04
1. FC Köln TSV 1860 München
Borussia Dortmund VfB Stuttgart
FSV Mainz 05 1. FC Kaiserslautern
Tag der offenen Tür an der Schönstätter Marienschule in Vallendar
Am Samstag, 29. Januar 2005, findet in der Schönstätter Marienschule der traditionelle Tag der offenen Tür statt. Ab 13.00 Uhr haben interessierte Schülerinnen und ihre Eltern die Möglichkeit, beim Rundgang durchs Haus Einblick zu nehmen in verschiedene Fachbereiche, an Führungen teilzunehmen und sich anhand einer Informationsveranstaltung und eines Bühnenprogramms in der Aula umfassend über den besonderen Charakter der Schule zu informieren.
(Parkplätze sind an der Schule, bei der Marienau und auf dem Pallottiner- Parkplatz. Bitte nicht bei der Goldschmiede und beim Plus parken.)
Für die Anmeldung in der Zeit vom 31. Januar bis 16. Februar 2005 gibt das Schulsekretariat ab sofort telefonisch (0261/60356) Einzeltermine aus.
Montabaur
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255 E-Mail-Adresse: KMies@montabaur.de Handy-Nr.: 0160/90511966
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 2005
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuersatzung der Stadt Montabaur in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 2005 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 2004. Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, das die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist ii schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung i Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, zu erheben. Bei ischriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Durch Einlegung des Widerspruchs wird die | Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
/. V. Stein, 1. Beigeordneter
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Bauausschusses
Die nächste Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Mittwoch, 12.01.2005 im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentliche Sitzung:
Bauausschuss Beginn: 16.00 Uhr
1. Bauangelegenheit
2. Bauanträge/Bauvoranfragen
3. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ICE-Bahnhof
4. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Montabaur, 03.01.2005 Klaus Mies, Stadtbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am Donnerstag, 13. Januar 2005, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuss Beginn: 16.00 Uhr
1. Personalangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Citymarketing
4. Friedhofsangelegenheit
5. Grundstücksangelegenheit
6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
7. Auftragsvergaben
8. Jahresabschluss 2003 Stadtentwicklung GmbH
9. Auftragsvergabe
10. Änderung der Hauptsatzung
11. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Montabaur, 03.01.2005 Klaus Mies
Stadtbürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 12. Januar 2005 sowie der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur am 13. Januar 2005 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Dienstag, 11.01.2005, 18.30 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses (Altbau), Tel. 02602/126.241 SPD: Montag, 10.01.2005, 18.30 Uhr, im Besprechungszim
mer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer-Nr. 238, Tel. 02602/126.121
FWG: Dienstag, 11.01.2005, 19.00 Uhr, im Sozialraum des Rat
hauses (Neubau), 3. Stock, Zimmer-Nr. 301, Tel. 02602/126.242
BfM: Montag, 11.01.2005, 19.00 Uhr, bei Reinhard Lorenz,
Baumbacher Straße 70, 56410 Montabaur-Elgendorf WG
Hatzmann: Montag, 11.01.2005, 19.00 Uhr, bei Heike Hatzmann,
Judengasse 6, 56410 Montabaur
Prinzenkürung am Freitag, 14.01.2005
Ein echter Mondebäurer wird Prinz Karneval 2005!
Der erste große Höhepunkt der Karnevalssession 2005 in Montabaur findet am Freitag, 14.01.2005, in der Narrhalla des Hauses Mons Tabor statt. Um 20.11 Uhr wird Peter I., Prinz von Leiste und Sohle, im weltlichen Leben Peter Meuer aus der Warthestraße, in sein närrisches Amt eingeführt. In den Adern des zukünftigen Prinzen fließt Schuster- und Narrenblut, denn sein Großvater hatte eine Schusterwerkstatt im Sauertal und sein Vater war Mitbegründer der “Heiterkeif und viele Jahre im Karneval aktiv. Er selbst ist seit 1994 Mitglied der “Schlossgarde”, die den Prinzen während der Kampagne begleitet. Am 14.01. erwartet das Publikum ein bunt gemischtes Programm aus Musik, Tanz und karnevalistischen Beiträgen. Für die nötige Stimmung sorgen die “Original Waldulmer Musikanten”, die zu den bekanntesten Bands im Schwarzwald zählen und die es meisterhaft schaffen, die Leute “auf Tische und Bänke” zu bekommen. Ein weiterer Höhepunkt sind die Lieder der neuen Prinzen-CD aus der musikalischen Feder des Hofmarschalls Rainer Mies. Besorgen Sie sich ihre Eintrittskarten möglichst im Vorverkauf. Die Karten zum Preis von 11 ,- € gibt es bis zum 11.01.2005 am Kundenschalterder Kreissparkasse Montabaur. Weitere Informationen gibt es unter den Telefonnummern 02602/4363 (Peter Meuer) oder 02604/8470 (Rainer Mies).
Alten- und Pflegeheim des Hospitalfonds Montabaur
Dillstr. 1, 56410 Montabaur
“Cafe Anno dazumal” - In Zusammenarbeit mit der Alzheimer Gesellschaft Westerwald treffen sich am 12.01.2005 um 15.00 Uhr erkrankte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen im Altenheim des Hospitalfonds in der Dillstraße. Zum Thema “Früher - Kindheit und Jugend” wollen wir in Erfahrungen und Erinnerungen stöbern und mit Gesang und Musik unsere Lebensfreude neu entdecken. Auch für das leibliche Wohl

