Wochenblatt VG Montabaur
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Herbstfahrt in den Rheingau
Herzliche Einladung an die Seniorinnen und Senioren und interessierte Gemeindemitglieder aus den Gelbachhöhen zu einer Tagesfahrt am Mittwoch, 08.10.2003, in den Rheingau. Wir besuchen das Zisterzienser-Kloster Eberbach sowie die gotische Pfarrkirche von Kiedrich. Dort wird uns die historische Orgel vorgeführt.
Nähere Infos zum Tagesprogramm liegen in der Kirche aus. Die Fahrt kostet bei mindestens 30 Teilnehmern 25.00 €. und ist während der Fahrt zu entrichten. Im Preis inbegriffen sind die Kosten für die Busfahrt. Besichtigungen sowie Mittagsmahlzeit.
Abfahrtszeiten: Daubach/Unterdorf 09.00 Uhr; Daubach/Oberdorf 09.02 Uhr; Stahlhofen 09.05 Uhr; Untershausen 09.10 Uhr: Holler/Oberdorf 09.16 Uhr’; Holler/Unterdorf 09.20 Uhr. Rückkehr gegen 19.00 Uhr. Anmeldung telefonisch bis Donnerstag, 02.10.2003. im Pfarrbüro Holler, Tel. 3495.
MGV “Frohsinn” Daubach
Dorfcafe im Heimathaus am Sonntag geöffnet
Auch am Sonntag. 21.09.2003, ist das Daubacher Dorfcafe im Heimathaus in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Wir vom MGV ‘'Frohsinn" Daubach bieten guten Kaffee und selbst gebackenen Kuchen und sind bemüht, unsere Gäste aus nah und fern zu verwöhnen. Außer uns freut sich auch Anita Algaier aus Buchholz auf Ihren Besuch. Sie wird während der Öffnungszeiten Bastelartikel aus der Natur ausstellen und zum Verkauf anbieten. Verbinden Sie doch einmal einen Sonntagsspaziergang mit einem Besuch bei uns im Dorfcafe.
Westerwald-Verein Daubach
Am Sonntag, 21.09.2003, besuchen wir das Tonbergbaumuseum Siershahn unter Führung unseres Mitgliedes Werner Greif (Eigendorf). Wir fahren mit eigenen Pkw’s, ggf. in Fahrgemeinschaften, so dass wir gegen 14.30 Uhr in Siershahn eintreffen werden. Dort wird uns Herr Greif erwarten. Anschließend werden wir bei Kaffee und Kuchen die Führung in geselliger Runde beschließen.
Holler
Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon:.02602/3508
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “An der Kehl” der Ortsgemeinde Holler; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Holler am 16.07.2003 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes “An der Kehl" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00-12.30 und 14.00 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigunqspflichti- gen beantragt.
44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)~
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustand» ? sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfan zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn an 9 *
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Seniorengymnastik: Montag, 22.09., 14.45 Uhr Pfarrheim, Holler Mutter-Kind-Kreis: Dienstag. 23.09., 9.30 Uhr bis 11.00 Uhr, Pfi Holler, Tel.: Pehl 916888/Stendebach 17669 WhJBüchi
Kath. Öffentliche Bücherei: Dienstag, 23.09.2003,16.00 Uhr biS]18Äteviel Fre
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KÖB Holler/Untershausen Einladung zum Bilderbuchkino Liebe kleine und große Leute)
Am Dienstag, 23.09.03. um 16.00 Uhr zeigen «J das Bilderbuchkino “Nicolas, wo warst Du? die Erwachsenen es sich bei Ka ^ ee un ^ ~ (jeweils 50 Cent) gut gehen lassen, dürfen die die Abenteuer von Nicolas, dem Bruder der Maus Frederick, fiw Anschließend darf noch gebastelt werden!
Wir freuen uns über jedes “alte" und “neue" Gesicht!
Spieleabend
Am 01.10.03 um 20.00 Uhr findet der nächste Spieleabend im^ Holler statt. Anderswo sucht man das “Spiel des Jahres" aus den althergebrachte und auch ganz neue Spiele in netter Runa Bitte Getränke und gute Laune mitbringen - und “Neulinge . nu Würfel werden mit euch sein!
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