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l lattV G Montabaur

Nr. 36/2003

uto markt

Irverbot kann verjähren

Lverbotekönnenver- £ Diese freudige Erfah­rne jetzt eine Autofah- Mrwgeworfen wo r- ijmtAmpel bei Rot über- ' metmMen. Das Verfahren tFatiMiogsich. Mehr als zwei lach dem Vorfall ver- Amtsrichter 250 DM Je und ein Fahrverbot an Monat. Die Betrof- MrsOberlandesgericht

Düsseldorf. Mit Erfolg. rc Zweck eines Fahrver- s is,someinten die Rich­te leichtsinnigen Auto-

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fahrer einen erzieherischen Denkzettel zu verpassen. Durch diese Ermahnung soll ein besse­res Verkehrsverhalten für die Zu­kunft erreicht werden. Das Ganze macht aber nur dann Sinn, wenn letztlich der Richterspruch in zeitlich engem Zusammen­hang zum Verstoß erfolgt. Fällt der Verurteilte aber über einen längeren Zeitraum nach dem Verstoß überhaupt nicht mehr negativ auf, wozu soll dann noch ermahnt werden ? (OLG Düssel­dorf, 2a Ss (OWi) 128/00 (OWi) 39/00 III, DAR 2000,415)

{Richtiges Verhalten bei { feiner Kontrolle im Ausland

Korrekt gefahren und trotzdem angehalten worden ?

Wird auch ohne ersichtlichen Grund ein Bußgeld ausgestellt, hat man im Normalfall Pech! Die Polizeibeamten haben nämlich immer Recht. Protestieren bringt eigentlich nie etwas. Zahlt man nicht oder beschimpft die Be­amten auch noch, wird gegebe­nenfalls sogar das Fahrzeug be­schlagnahmt oder die Fahrer­laubniseingezogen! Im schlimm­sten Fall droht sogar Freiheits­entzug'.

Wie verhält man sich möglichst richtig?

Wer sich keiner Schuld be­

wusst ist, zahlt unterfreundli­chem "Protest. k

Verhindern Sie Beschimpfun­

gen oder unmissverständliche Gesten. {

Notieren Sie sich Narbe oder Dienstnummer des Beamten.

Quittung ausstellen la<jpen mit Tatbestand, Höhe des gezahl­ten Bußgeldes, Ort, Dat|p» und Unterschrift des Beamten.

Fragen Sie Ihre Rechfädhutz- versicherung und/oder e|j deut­sches Konsulat um Rat. jK

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