l lattV G Montabaur
Nr. 36/2003
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Irverbot kann verjähren
Lverbotekönnen „ver- £ Diese freudige Erfahrne jetzt eine Autofah- ■Mrwgeworfen wo r- ijmtAmpel bei Rot über- ' metmMen. Das Verfahren tFatiMiogsich. Mehr als zwei lach dem Vorfall ver- Amtsrichter 250 DM Je und ein Fahrverbot an Monat. Die Betrof- MrsOberlandesgericht
Düsseldorf. Mit Erfolg. rc Zweck eines Fahrver- s is,someinten die Richte leichtsinnigen Auto-
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fahrer einen erzieherischen Denkzettel zu verpassen. Durch diese Ermahnung soll ein besseres Verkehrsverhalten für die Zukunft erreicht werden. Das Ganze macht aber nur dann Sinn, wenn letztlich der Richterspruch in zeitlich engem Zusammenhang zum Verstoß erfolgt. Fällt der Verurteilte aber über einen längeren Zeitraum nach dem Verstoß überhaupt nicht mehr negativ auf, wozu soll dann noch ermahnt werden ? (OLG Düsseldorf, 2a Ss (OWi) 128/00 (OWi) 39/00 III, DAR 2000,415)
{Richtiges Verhalten bei { feiner Kontrolle im Ausland
Korrekt gefahren und trotzdem angehalten worden ?
Wird auch ohne ersichtlichen Grund ein Bußgeld ausgestellt, hat man im Normalfall Pech! Die Polizeibeamten haben nämlich immer Recht. Protestieren bringt eigentlich nie etwas. Zahlt man nicht oder beschimpft die Beamten auch noch, wird gegebenenfalls sogar das Fahrzeug beschlagnahmt oder die Fahrerlaubniseingezogen! Im schlimmsten Fall droht sogar Freiheitsentzug'.
Wie verhält man sich möglichst richtig?
• Wer sich keiner Schuld be
wusst ist, zahlt unter „freundlichem "Protest. k
• Verhindern Sie Beschimpfun
gen oder unmissverständliche Gesten. {
• Notieren Sie sich Narbe oder Dienstnummer des Beamten.
• Quittung ausstellen la<jpen mit Tatbestand, Höhe des gezahlten Bußgeldes, Ort, Dat|p» und Unterschrift des Beamten.
• Fragen Sie Ihre Rechfädhutz- versicherung und/oder e|j deutsches Konsulat um Rat. jK
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