Einzelbild herunterladen

46

I >.

I V

Wochenblatt VG Montabaur

Nr.;

Tapeten rasch«

in großer Auswahl Kollektion

Bau Markt

rmrOH » Ce KO \

5TEINEBRCH

56414 Wallmerod Tel. 0 64 35 - 70 66

Baustoffe Holz Fliesen

Tapeten Farben MascUn - Sanitär Elektro * Wer

Schaftsleistung, welche mit einer Bronzemedaille belohnt wurde. Die über Monate verletzte Julia Franz zeigte mit ihren bewerten Tugenden, wie man sich trotz hartnäckiger Verletzungspause an die Rheinland-Spitze wieder herankämpft. Eine nicht für möglich gehaltener 2. Platz war der Lohn. Der homogene Trainerstab komplimentiert mit der nicht mehr weg­zudenkenden Sonja Engers (Physiotherapeutin) war Garant für die Erfol­ge des Teams aus Montabaur.

Nachfolgend die Ergebnisse der weiblichen Jugend B aus dem Vier- und Siebenkampf mit Mannschaftsergebnis:

88

89

85

näs.

Auf dem Bild von links nach rechts: Die Mehrkampf-Mannschaften der männlichen Jugend A und weiblichen Jugend B des TuS-Montabaur Mat­thias Hintzen, Julian Meurer, Swantje Lames, Brigitte Knobloch, Julia Franz, Sonja Engers (Physiotherapeutin), Alexander Bigalke, Andreas Hübinger, Johannes Groth

Girokonto für Auszubildende unter 18 - Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gibt Tipps

Mit Antritt der Lehrstelle eröffnen viele Jugendliche ihr erstes Girokonto für die Ausbildungsvergütung. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Kontoeröffnung sowie für alle damit verbundenen Bankgeschäfte wie Barabhebungen, Überweisungen oder Daueraufträge die Einwilligung der Eltern, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hin. Eltern können mit ihrer Einwilligung zugleich festlegen, welche Bankge­schäfte ihre Kinder alleine führen dürfen und diese beispielsweise auch in der Höhe begrenzen.

Bankgeschäfte, die Jugendliche unter 18 Jahren ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter vornehmen, sindschwebend unwirksam", d.h., sie werden erst wirksam, wenn die Eltern sie nachträglich genehmigen. Kreditgeschäfte von Minderjährigen bedürfen dagegen nicht nur der Ein­willigung der Eltern, sondern nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist hier­für sogar die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Dies gilt für jede Art von Kredit, sei es der Dispositionskredit oder der Raten­zahlungskauf.

Solange keine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt, ist es Sache des Kreditinstitutes sicherzustellen, dass der Jugendliche keinen Kredit in Anspruch nehmen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Kreditinstitut beispielsweise Kunden - oder Maestro Karten (ehemals EC- Karten) an Minderjährige ausgibt, die grundsätzlich Verfügungen in den Kreditbereich zulassen. Wirksame Kreditvereinbarungen entstehen hier­durch keinesfalls.

Aus diesem Grunde sollten Minderjährige daher auch grundsätzlich kei­ne Schufaklausel bei der Kontoeröffnung unterschreiben, bei der sich der Bankkunde mit einer Anfrage oder Meldung bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung einverstanden erklärt. Im Normalfall besteht dazu bei Minderjährigen kein Anlass.

Weitere Fragen rund um das Thema Girokonten beantworten die Exper­ten der Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags jeweils

31. Aug. 2003 -14 Uhr

von 9 00 bis 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 0190 77 soi

pro Minute). Mit den Telefongebuhren sind die Kosten für abgegolten.

i VA Rheinland-Pfalz hält Rentenanpassung zum 1. Juli 2003 für rechtmäßig

Widerspruchs-Aktion des VdK ist ein Irrweg

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz hält die Zül | SS 2003 vorgenommene Rentenanpassung in Hohe von l.npj den neuen Bundesländern und 1,04 Prozent in den alten Bundes! für rechtmäßig- . . . . ,

□pi der diesjährigen Rentenanpassung hat sich zum erstenMalded Tn die Berechnungsformel aufgenommene Altersvorsorgeanteil sj IkT Dieser Berechnungsfaktor sorgt dafür, dass sich die Auf«,

Hpr Frwerbstätigen für die staatlich geförderte zusätzliche Altersvci r'FtiPster-Rente") auf die Höhe der Rentenanpassung auswirken.h« ilm lahr hat der Altersvorsorgeanteil dazu geführt, dass die Rentei passung um etwa 0,6 Prozentpunkte niedriger ausgefallen ist

N 6 ach AbfassungderLVA Rheinland-Pfalz sind die RentenanpassuiW SS S zu beanstanden. Sie beruhen auf eine, J nmsetzunq der von der Bundesregierung erlassenen Anpassung! umseizu.^ erkennbar, dass die AnpassungsverotL

«ÄSÄes^eutsches Recht oder gegen Vorgafdsl Rechts verstößt. Die LVA geht deshalb davon aus, dass die »jl Sn Widerspruche gegen die Rentenanpassung keine taaltl

SStJSiuna der Rentenversicherung ist es ein Irrweg,fcsJ Mteche Auseinandersetzung um den -richtigen Weg zu emeriirj KonsolidiernnJder gesetzlichen Rentenversicherung nun auf

r «hran Die Widersprüche führen lediglich zu einem eiWd S^^n Autoand bei den Betroffenen, den RentemrersdJ Srn und den Gerichten, der letztlich kein positives Ergetatl Rentnerinnen und Rentner bringen wird.

H

Bei allen Gratulanten möchten wir uns ganz herzlich bedanken für die zahlreichen Glückwünsche, Blumen und alle Aufmerksamkeiten] die uns zur Feier unserer

entgegengebracht wurden.

Ganz besonderen Dank Herrn Bezirksdekan Barfhenheier und allen, die zur Verschönerung des| Dankgottesdienstes beigefragen haben.

//{(/(yardu/td (q

Montabaur, im August 2003

.. ro||ende Bl

-. Deutschlands größte

Bartholomäusmarkt vom 29. August bis 1. September 31 it zusätzlicher ostalgie-^r roes imKjjrpark

Weiterei

WWWabl