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Montabaur

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Lq 03 wollen wir eine Fahrt ins Blaue untemch^ ffebgenügend Interesse besteht, bitten ^ P a wir jftOS. 2003 . Jeder ist willkommen, dem eine Fahrt P Anmel(j ung LfmNachbargemeinden sind Gäste herzlich "ml dema W Marianne Jung, Tel. 02608/309 oder Johanna B^'

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tlachhaAir bitten um Vollzählfgteit,' da°wiram Ko°° Uhr Lnpell teilnehmen. Das Konzert findet am 07noonni nzert der fasln der Stelzenbachhalle statt. -U9.2003 um 16.00

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0 ,/mmnschaft gemeldet. Turnierbeginn ist um 17 3 n i 5 , bei ]

ßnsportplatz in Welschneudorf. Abfahrt um 17 00UhrSn V imt am 22.08.2003 keine Zeit oder Lust hat meldet 0 Jet 922267, rechtzeitig ab. me,aet sich bitte

Welschneudorf

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ichstunde des Ortsbürgermeisters

*.von 18.30 bis 20.30 Uhr

^Verwaltung, Tel. und Fax.02608/204

wlung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202

jetung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710

mngszeiten der KÖB - Kath.-öffentliche Bücherei

.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Entliehe Bekanntmachung

Angeles BebauungsplanesIn der Backhauswies fjitsgemeinde Welschneudorf; hier: Veröffentlichung des üllungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

lOitsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am p.2003 den Beschluss gefaßt, den o. a. Bebauungsplan aufzustellen. leltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abge- ten Skizze ersichtlich.

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Nr. 34/2003

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent­lich bekanntgemacht.

Welschneudorf, 12.08.2003 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 19.08.2003

Aufgrund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom

31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am 12.03.1996 (GVBI. S. 152) und 25 I Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) hat der Ortsgemeinderat von Welschneudorf am 08.07.2003 folgende Sat­zung beschlossen:

§1

Für den Bereich der im BebauungsplanentwurfIn der Backhauswies der Ortsgemeinde Welschneudorf bezeichneten Flächen in der Gemarkung Welschneudorf wird hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht an den dorti­gen, unbebauten Grundstücken begründet.

§2

Der Geltungsbereich dieser Satzung wird - grob dargestellt -wie folgt begrenzt

im Osten: durch die Ostgrenzen der Grundstücke 43 und 44, Flur 3 im Süden: durch die Wegeparzelle 31 bzw. die Grabenparzellen 29 und 30, Flur 3

im Norden: durch die Wegeparzellen 40 und 189 sowie die Nord­grenzen des Grundstücks 39, Flur 2 im Westen: durch die L 327 - tlw. -

Der Geltungsbereich ist außerdem in der beigefügten Planskizze im Maß­stab 1:5.000 eingetragen. Diese zeichnerische Darstellung ist Bestand­teil dieser Satzung.

§3

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

56412 Welschneudorf, 19.08.2003 (S.) Thorsten Schwarz

" Ortsbürgermeister

Hinweis

1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Monta­baur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00- 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr. 1 BauGB in Kraft.

2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann