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Montabaur
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ichstunde des Ortsbürgermeisters
*.von 18.30 bis 20.30 Uhr
^Verwaltung, Tel. und Fax.02608/204
wlung Grillplatz, Wilhelm Eberth.02608/202
jetung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter.06439/7710
mngszeiten der KÖB - Kath.-öffentliche Bücherei
.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Entliehe Bekanntmachung
Angeles Bebauungsplanes „In der Backhauswies” fjitsgemeinde Welschneudorf; hier: Veröffentlichung des üllungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
lOitsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am p.2003 den Beschluss gefaßt, den o. a. Bebauungsplan aufzustellen. leltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abge- ten Skizze ersichtlich.
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Nr. 34/2003
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Welschneudorf, 12.08.2003 Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 19.08.2003
Aufgrund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom
31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am 12.03.1996 (GVBI. S. 152) und 25 I Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) hat der Ortsgemeinderat von Welschneudorf am 08.07.2003 folgende Satzung beschlossen:
§1
Für den Bereich der im Bebauungsplanentwurf „In der Backhauswies” der Ortsgemeinde Welschneudorf bezeichneten Flächen in der Gemarkung Welschneudorf wird hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht an den dortigen, unbebauten Grundstücken begründet.
§2
Der Geltungsbereich dieser Satzung wird - grob dargestellt -wie folgt begrenzt
im Osten: durch die Ostgrenzen der Grundstücke 43 und 44, Flur 3 im Süden: durch die Wegeparzelle 31 bzw. die Grabenparzellen 29 und 30, Flur 3
im Norden: durch die Wegeparzellen 40 und 189 sowie die Nordgrenzen des Grundstücks 39, Flur 2 im Westen: durch die L 327 - tlw. -
Der Geltungsbereich ist außerdem in der beigefügten Planskizze im Maßstab 1:5.000 eingetragen. Diese zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieser Satzung.
§3
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.
56412 Welschneudorf, 19.08.2003 (S.) Thorsten Schwarz
" Ortsbürgermeister
Hinweis
1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00-12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00- 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann überden Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 I Nr. 1 BauGB in Kraft.
2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann

