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bniiiche Bekanntmachung
I ) Änderung des Bebauungsplanes Ifder Schla” der Ortsgemeinde Niederelbert
Löffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 [Jund 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
| Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 2003 den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan zu ändern. •Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB lieh bekanntgemacht.
Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. elbert, 13.08.2003 Willi Müller, Ortsbürgermeister
Liehe Bekanntmachung
kerung des Bebauungsplanes “Im Hardtfeld”
irOrtsgemeinde Niederelbert
i;Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
fflil)§3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
«f Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am | 07 . 2 OO 3 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebautes „Im Hardtfeld” öffentlich auszulegen, jsllmiveltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Manunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12003 - 02.10.2003 (einschließlich)
UVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, inrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden pontags, dienstags und mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und ihr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und ihr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Einnahme öffentlich aus.
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Nr. 34/2003
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Niederelbert, 13.08.2003 Willi Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung des Bebauungsplanes “Ortslage” im Bereich der Grundstücke Flur 6, Parzellen 181/1 und 180 der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan zu ändern.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Vorläufiger Laqeplan
Gemarkung : Niederelbert Rur
Flurs tue*
Maastab
: 180,131/1 und 182/5
:ca. 1:1000
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Montabaur, den 14.10.2002
5 - FAX
In der Weiherhe
A. A. '•
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Niederelbert, 14.08.2003
Öffentliche Bekanntmachung
Erweiterung des Bebauungsplanes “Ortslage” im Bereich der Grundstücke Flur 6, Parzellen 181/1 und 180 der Ortsgemeinde Niederelbert
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (siehe vorstehende Veröffentlichung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom
01.09.2003 - 02.10.2993 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niederelbert, 14.08.2003 Willi Müller, Ortsbürgermeister

