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bniiiche Bekanntmachung

I ) Änderung des Bebauungsplanes Ifder Schla der Ortsgemeinde Niederelbert

Löffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 [Jund 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

| Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 2003 den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan zu ändern. Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB lieh bekanntgemacht.

Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. elbert, 13.08.2003 Willi Müller, Ortsbürgermeister

Liehe Bekanntmachung

kerung des BebauungsplanesIm Hardtfeld

irOrtsgemeinde Niederelbert

i;Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

fflil)§3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

«f Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am | 07 . 2 OO 3 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebau­tesIm Hardtfeld öffentlich auszulegen, jsllmiveltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Manunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12003 - 02.10.2003 (einschließlich)

UVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, inrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden pontags, dienstags und mittwochs vom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und ihr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und ihr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zur Ein­nahme öffentlich aus.

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ngdes Bebauungsplanes "Im Hardtfeld" ' Ortsgemeinde Niederelbert

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Nr. 34/2003

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der vorstehend abgedruckten Skizze. Niederelbert, 13.08.2003 Willi Müller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BebauungsplanesOrtslage im Bereich der Grundstücke Flur 6, Parzellen 181/1 und 180 der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 den Beschluss gefasst, den o.a. Bebauungsplan zu ändern.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Vorläufiger Laqeplan

Gemarkung : Niederelbert Rur

Flurs tue*

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: 180,131/1 und 182/5

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Montabaur, den 14.10.2002

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In der Weiherhe

A. A. '

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Niederelbert, 14.08.2003

Öffentliche Bekanntmachung

Erweiterung des BebauungsplanesOrtslage im Bereich der Grundstücke Flur 6, Parzellen 181/1 und 180 der Ortsgemeinde Niederelbert

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 die Änderung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen (sie­he vorstehende Veröffentlichung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Durchführung einer Umweltver­träglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

Zu diesem Zweck liegt die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der Zeit vom

01.09.2003 - 02.10.2993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Niederelbert, 14.08.2003 Willi Müller, Ortsbürgermeister