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Wochenblatt VG Montabaur

Nr.:

.06439/901784

.06439/901807

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Gemeindehaus Kapellenstraße 5: donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister..

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:..06439/b^ö

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

(Herr Kesselheim):..

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Weidenfeller):.06439/7425

MGVFrohsinn tritt am Frühschoppen später auf

Ferienzeit ist Urlaubszeit, so auch für den MGVFrohsinn Hübingen an der diesjährigen Kirmes. Wegen Urlaub des Chorleiters muss für Ersatz gesorgt und der Auftritt am Kirmesmontag-Frühschoppen etwas nach hin­ten verschoben werden.

Die Sänger werden etwa gegen 14.00 Uhr zum Gelingen des Früh­schoppens beitragen.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

An alle aktiven Turnerfrauen

Wie ihr wisst, findet am 05.09.2003 unser Geburtstagsessen im Dorf­brunnen in Niederelbert statt.

Wer dorthin wandern möchte, kommt bitte um 18.15 Uhr zur Kirche in Wel­schneudorf, wer hierzu keine Zeit / Interesse hat, kann sich gegen 19.30 Uhr direkt zum Gasthaus begeben.

Anmeldungen nimmt der Vorstand entgegen. Bitte zahlt beim nächsten Turnen die 7,50 Euro bei Susanne ein.

BS39

EISBACHGEMEINDEN

Termine der Eisbachtaler Sportfreunde

Samstag, 23.08.2003, 17.30 Uhr Eisbachtaler Sportfreunde FSV Salm­rohr II, Spiel der Rheinanlagen in Nentershausen; 17.00 Uhr JSG Frei­endiez - A-2-Junioren Eisbachtaler Sportfreunde (in Altendiez)

Montag, 25.08.2003, 19.00 Uhr A-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde - SV Wiesbaden Testspiel in Nentershausen

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags...von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Kulturamt Westerburg Westerburg, 11.08,2003

Unternehmensflurbereinigung

Dreikirchen K 158

Az.: 81027-HA8.1

(nachrichtl.: UV2490D-HA8.1)

Öffentliche Bekanntmachung

ln der Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K158, Az.: 81027-HA 8.1 Westerwaldkreis, erlässt das Kulturamt als Flurbereinigungsbehörde gern. § 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Flurbereinigungsgesetz (FlurbGI vom 16.03.1976 (BGBl. IS. 546) in der jeweils gültigen Fassung folgende

Vorläufige Anordnung

1. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, die von der geplanten Verlegung der K 158 Obererbach - Weroth mit Nebenan- agen gemäß demPlanfeststellungsbeschluss für die Verleauna der Kreisstraße Nr 158 (K158) Obererbach - Weroth in den Gemarkungen Putschbach, Steinefrenz, Oberhausen, Obererbach, Weroth und Hundsangen des Landesbetriebes Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz- Planfeststellungsbehorde - betroffen sind, wird zum Zwecke des Ausbaues dieser Maßnahme

ab dem 08.09.2003

Besitz und Nutzung an den betroffenen Flächen entzogen und der Wester- waldkreis als Unternehmensträger zum gleichen Zeitpunkt in den Beste dieser Flachen eingewiesen. «luwiDesnz

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flurstücke, die nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses ganz oder teilweise, dauernd bzw vorü­bergehend entzogen werden: «uomuozw.voru

Gemarkung Hundsangen:

Flur 11 Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 44 Flur 48 Nrn. 7278, 7279/1 und 7279/2 Gemarkung Obererbach:

Flur 11 Nrn. 3, 5/1 und 6

Flur 15 Nrn.1, 19, 20, 22, 23, 24, 25, 27, 28 und 29 Flur 16 Nr. 1

Gemarkung Oberhausen:

Flur 2 Nrn. 1, 2/3, 24, 25/1, 29 und 41 Flur 3 Nrn. 5, 6, 13, 15, 17, 18 und 40 Flur 5 Nrn. 3, 4, 5/1, 5/2, 6, 7, 8/2, 9/2 und 27 Flur 7 Nrn. 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21,22, 23/1 29 3 0

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Flur 8 Nrn. 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 23 Flur 12 Nrn. 2/2, 4, 8 , 9, 10/1, 10/2, 11,12,13, 14, 15 1fi ,, 5n 51 54. 55. 60 und 63 ^ H3

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Flur 13 Nrn. 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/2, 26,27,30unrin Flur 14 Nrn. 1,2 und 3/1

Gemarkung Pütschbach:

Flur 9 Nrn. 8, 9, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 24/1,24/2 25 57 J

32, 62, 64, 66, 67, 69, 70, 71,72, 73/1,74 und 78 ' /,28 ' ;

Gemarkung Steinefrenz:

Flur 3 Nrn. 34, 133/1, 156, 157/1 und 170

Gemarkung Weroth:

Flur 4 Nrn. 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 131 und 132 Die betroffenen Flächen, für die Beste und Nutzung entzogen sind in Karten, die Bestandteil dieser Anordnung sind, nachgewiesen i Entzug von Besitz und Nutzung erfolgt bis zu einer Ersatzregelung im' bereinigungsplan.

Die entsprechenden Karten liegen vom Tage der VeröffentlichungabeL Monat lang während den Dienststunden bei den Verbandsgemeindevl waltungen Wallmerod und Montabaur und beim Kulturamt Westerbui Zimmer 409 - zur Einsichtnahme aus.

2. Die vorläufige Anordnung ergeht mit der Auflage, dass alle be\ schäfteten Flächen, deren Beste und Nutzung nicht entzogen weiil während der Bauphase zur ordnungsgemäßen landwirtschaftlich! Bewirtschaftung erreichbar bleiben.

3. Den Betroffenen wird auf Antrag eine Entschädigung für die durch Vorläufige Anordnung entstehenden Nachteile gezahlt. Anträge aulEi Schädigung können formlos bis zum 31.08.2003 beim Kulturamt West! bürg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg und ab dem 01.09.2003 bei Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald/Osteifel hofstraße 32, 56410 Montabaur gestellt werden.

4. Die Wertermittlung der Grundstücke hinsichtlich der Boden-ui Bestandswerte ist, soweit sie für die Bemessung der Entschädigung! von Bedeutung ist, durch die Flurbereinigungsbehörde unter Hinzua hung von Sachverständigen durchgeführt worden. Die entspreche Nachweise lagen bei dem Termin zur Offenlage der Ergebnissederl ermittlung am 18.03.2002 zur Einsichtnahme aus.

Der ermittelte Bodenwert ist festgestellt und bildet auch die Grundlage die Bemessung der Abzüge nach § 88 Nr. 4 FlurbG sowie der A" dungsansprüche nach § 44 FlurbG.

Der Anspruch auf Abfindung bleibt, soweit dieser nicht durch Abzüge § 88 Nr. 4 FlurbG gemindert wird, auch für die von dieser Anordnur betroffenen Flächen erhalten. Er wird bei der Bestimmung der Abfindui im Flurbereinigungsplan berücksichtigt.

5. Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)vi 20.12.2001 (BGBl. IS. 3987) in der jeweils gültigen Fassung angeordni Gründe:

Die Unternehmensflurbereinigung Dreikirchen K 158 wurde Beschluss vom 24.08.2001 eingeleitet. Die für das Unternehmenzusia dige Behörde (Landesbetrieb Straßen und Verkehr) hat den Erlass d( Vorläufigen Anordnung beantragt. ,

Da die baurechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit der Bauns nähme umgehend begonnen werden soll, würde eine Verzögern g erheblichen Nachteilen für die Allgemeinheit führen.

Die Voraussetzungen zum Erlassdieser Anordnung sind daher ge >

§ 88 Nr. 3 Satz 1 in Verbindung § 36 FlurbG gegeben.

Die Allgemeinheit hat im Hinblick auf die durch die Verlegungder Obererbach Weroth zu erwartenden Entlastung der Ortslage I^ r ,. ^ sowie Minderung der Umweltbelastungen für die Anlieger ein an der möglichst schnellen Ausführung der Baumaßnahme. u\e 5 Vollziehung dieser Anordnung liegt daher sowohl im öffentlicn , se als auch im überwiegenden Interesse der Beteiligten Die Voraussetzungen zur Anordnung der sofortigen v ° ll ^ lUI I 9 d vorläufigen Anordnung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGU s« gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung Monatnadi]

Gegen diese Anordnung kann innerhalb einer Frist von eine, y h er f, 0 ben] dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspr werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 31.08.2003 beim

Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 56457 Westerburg und ab dem 01.09.2003 beim , oifel

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Westerwald/oste hofstraße 32, 56410 Montabaur

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