j Montabaur
'^TTiaaen können während der Dienststunden bei der ,sWfun9 eindeverwaltung Montabaur eingesehen werden.
jbehelfsbele , ’''“^ nn jnnerha | b ejnes Monats nach Bekanntgabe .fiijies eAbs !gn yverden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Nie-
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Juriftbei der rwaltung, Montabaur, Postfach 12 62, 56402 Mon-
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[ f einzulege n , des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur ^'^nnderWiderspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der
P ^^082003 (Siegel) Peter Häußler, 1. Stadtbeigeordneter
Bekanntmachung
Uno des Bebauungsplanes “Eichendorffstraße”
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2
des Baugesetzbuch (BauGB)
Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 den g efasst den Bebauungsplan “Eichendorffstraße” aufzustellen. Egsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgetan Skizze ersichtlich
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a 53 1 *.
^^sbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent- 13.08.2003 i.v. Peter Häußler, 1 . Stadtbeigeordneter
iche Bekanntmachung
U la nes *^' chendor ^ stra ^ e ”
i hrun 9 der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Stadt ( BaU9eSet2buches (BauGB)
lunn hL v ° n Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 die Auf- itehende Ranskiz n ^^ PlaneS ' ^ icb,endor ^ stra ^ e ” beschlossen (siehe
^sderpiJ ® au 9® sind d ' e Bürger über die allgemeinen Ziele und ^naiinH c Ur l? öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur C z ndEr ° rterun9 zu 9 eben.
vom 01 S«J58t die Änderungsplanung zur Einsichtnahme in der ^veiwaitiinn kä ’ 02>10 -2003 (einschließlich) bei der Verbandsge- ^'56410Mn j ® nta baur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- abaur ’ während der Dienststunden (montags, diens- % von ns rfn V u n 08 00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don- »JöfeSSfü 12 - 30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags ^u 3 no° Uhr) öffentlich aus.
■2003 /. v. Peter Häußler, 1. Stadtbeigeordneter
_ __ Nr. 34/2003
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Himmelfeld”
der Stadt Montabaur und Aufhebung des Grundbebauungsplanes
sowie aller bisherigen Änderungen;
hier; Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 17.07.2003 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Himmelfeld’’ erneut öffentlich auszulegen. Die Auslegungsfrist wurde auf zwei Wochen verkürzt.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 01.09.2003 - 12.09.2003 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, wahrend der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Montabaur, 13.08.2003 In Vertretung: Peter Häußler
1. Stadtbeigeordneter
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Spenung der Sauertalstraße ab dem 25.08.2003
Für die Erneuerung der Stützmauer und für Kanalanschlussarbeiten in der Sauertalstraße ist es notwendig, die Judengasse ab dem Parkplatz Judengasse und die Sauertalstraße ab “Großer Markt” für den Fahrzeugverkehr ab dem 25.08.2003 für ca. 4 Wochen zu sperren.
Für die Dauer der Baumaßnahme erfolgt die Umleitung für die Fußgänger über die Treppenanlage und die Eichwiese.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und um Beachtung der geänderten Verkehrsführung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt
Kulturkreis Montabaur
Der zu gründende Kulturkreis Montabaur trifft sich zur nächsten Versammlung am 3. September 2003,19.30 Uhr, in der Stadthalle Haus Mons Tabor.
Kulturinteressierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind herzlich eingeladen.

