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Wochenblatt VG Montabaur -

Jahrgangstreffen 1954/55

Da^Jahrgangstreffen finge, an 05,9.2003 um 20.30 Uhr in de, Dorf- p/'hönt'ü J-Joilhprcrhfiiri Stdtt.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters |Jh ,

mittwochs von . . t

evtl. Änderungen bitte ich, dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent

nehmen. Tel. u. Fax:

..06485/223

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, 01.08.2003. um 19.00 Uhr statt.

Formel 1 Freunde Nentershausen

Formel 1-Party

Am kommenden Wochenende findet wieder das Rennen auf dem Hocken­heimring statt. Wie in jedem Jahr veranstalten wir aus diesem Anlass wie­der eine Party an der Grillhütte. Die Großbildleinwand ist am Samstag ab 13.00 Uhr und am Sonntag ab 11.00 Uhr aufgebaut.

Tennisclub87 Nentershausen

Zeltaufbau für die Kirmes

Am Mittwoch, 06.08.2003, ab 09.00 Uhr, bauen wir unser Kirmeszelt auf. Wir bitten alle männlichen Vereinsmitglieder um tatkräftige Unterstützung. Natürlich freuen wir uns auch über jeden weiteren freiwilligen Helfer aus der Gemeinde.

Kirmesgesellschaft 2003

Wie schon in den letzten Jahren treffen sich auch dieses Mal wieder die Kirmesburschen zum traditionellen Kirmesbaum-Schlagen und -Stellen. Auch die tatkräftige Unterstützung der Altkirmesburschen ist natürlich erwünscht. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Freitag, 08.08.2003,17.30 Uhr: Treffen am Brunnen zum Kirmesbaum-Schlagen; Samstag, 09.08.2003,14.30 Uhr: Treffen an der Kirche zum Kirmesbaum-Stellen.

Niedererbach

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

donnerstags. von 18.00 bis 20.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/224

Ortsbürgermeister.'..Tel.: 06485/1541

Hochwasserhelfer

Allen Helferinnen und Helfern, die in der Nacht zum Dienstag, 22 07 2003 durch unermüdlichen Einsatz die vielen betroffenen Menschen bei ihrer Mühe um Schadensbegrenzung unterstützt haben, sage ich auf diesem Wege herzlichen Dank.

Danken möchte ich auch der Niedererbacher Feuerwehr, den Wehren ai den Nachbargemeinden und aus nah und fern, dem THW und natürlic den Frauen, die spontan für die Verpflegung der vielen Menschen qesor haben Auch allen, die im nachhinein ihre Hilfe für Aufräumarbeiten ana, boten haben, vielen Dank. y

Bei allem Unglück war es wohltuend, eine solche Welle der Solidarität ur Hilfsbereitschaft zu erfahren.

uciuiuiu vnseiren, urtsourgermeis

Trimm-Treff Niedererbach e.V.

Sommerferien vom 05.08.2003 - 26.08.2003

für die Trimm-Dich-Gruppe: Di. v. 1 9.45 - 20.45 Uhr; für die Aerobic-Gi

Konno V ' 8,30 ' 1930 Uhr - Wir sehen uns wieder am Diens 02.09.2003, bzw. Mittwoch, 03.09.2003. nS

Nomborn

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 18 0Q bjs 1g 3Q Uh( .

..06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

1 . Satzung zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Nomborn

über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland* , in der Fassung vom 31.1.1994 (GVBI. S. 153) und aesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen fBwb* ** BestG) vom 4.3.1983 (GVBL. S. 69) in den zurzeit geltendi!^ hat der Ortsgemeinderat Nomborn am 08.07.2003 foloZ^ beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird' 6 §1

Die Satzung der Ortsgemeinde Nomborn über das Friedhof,!, tungswesen vom 15.3.1989 wird wie folgt geändert- '

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§ 9 Abs. 3 Satz 2 entfällt

§ 14 Abs. 1 wird um Buchstabe e) ergänzt, der folgende Fa«,

,,e) Urnenwahlgrabstätten in Urnendenkmalen

§ 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: 'Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antran zungsrecht auf die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) ve* ei "

§ 16 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

-(2) Wahlgrabstätten werden als zweistellige Grabstätte

ben. Eine Doppelwahlgrabstätte kann nur erworben werden' die/der Verstorbene beim Erwerb der Grabstätte das 65 ul jahr vollendet hat. ,La

§ 16 Abs. 3 entfällt.

§ 16 Abs. 8 entfällt.

§ 17 Abs. 1 wird um Buchstabe c) ergänzt:

,,c) Urnenwahlgrabstätten in Umendenkmalen

§ 17 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

-(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, fürdieauf ein Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszet) liehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte und in Urnentat dürfen bis zu 2 Urnen beigesetzt werden.

§ 18 erhält folgende Fassung:

-Allgemeine Gestaltungsvorschriften

- (1) Jede Grabstätte ist -unbeschadet der Anforderungenfüi felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften- an die Um anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen Teilen und in ihrer Gesamtheit gewahrt wird.

- (2) Zur Sicherstellung der Verwesungsbedingungen istdieGi tung der Reihen- und Wahlgrabstätten für Erdbestattungenmtl platten (Gesamt- oder Teilabdeckung) nicht zulässig.

Die Absätze 3 und 4 entfallen.

§ 19 erhält folgende Fassung:

Die Grabmale unterliegen -unbeschadet der Anforderung! Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften (§19 a)i unbeschadet des § 18 Abs. 2- in ihrer Gestaltung und Bearbei grundsätzlich keinen besonderen Anforderungen. Folgender § 19a wird eingefügt § 19a, Grabfelder mit zusätzlichen GestaltungsvorschriftenJ Für Urnenreihen- und Umenwahlgrabstätten als Erdgräberdü' ne Grabplatten (Gesamt- oder Teilabdeckung) verwendet § 20 erhält folgende Fassung

(1) Unbeschadet des Abs. 2 müssen alle Grabstätten Gral sungen aus Stein haben

(2) Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten als Erdgräbetl mit keiner Grabeinfassung versehen werden.

§ 30 Abs. 1 Nr. 7 erhält folgende Fassung

- 7.) bei der Gestaltung einer Grabstätte gegen die Vorschrift 18 verstößt.

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nomborn, 25.07.2003 (S)

Ortsgemeinde Nomborn Ortsbürgei

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz(8 in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt ge? durch Gesetz vom 30. November 2000 (GVBI. S. 504) wird auf toif hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorst dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande (p* sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang a zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung oer verletzt worden sind, oder _ .

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Besen standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- ooe

schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend rn . Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gem^Lj auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese geltend machen.

56412 Nomborn, 25.07.2003 (S.) Brach, Ortsbürgermeis

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Frauengemeinschaft Nomborn , oriin(1 n

Am Donnerstag, 14.08.2003, findet unsere alljährliche Wande.^ Wirzenborn statt. Treffpunkt ist um 13.00 Uhr am Weiher, um werden wir eine Andacht in der Kirche halten. Anschließena «

zur Brüdermühle wandern. . ...p

EbenfaHs findet am Freitag, 22.08.2003, unser Grillabend jn^ te statt. Anmeldeschluss hierfür ist der 19.08.2003, beim Vors

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