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at tVG Montabaur

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Nr. 31/2003

mfotpnationeri vom Wahlamt 9ii den Kommunalwahlen 200a

Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz hat den kommunalen Gebietskörperschaf­ten die Vordrucke zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ratswahlen (Wahl­en zu den Ortsbeiräten, Ortsgemeinderäten und zum Stadtrat, Verbandsgemein­derat und Kreistag) sowie für die Direktwahlen der Ortsvorsteher, Ortsbürgermei­ster und des Stadtbürgermeisters zur Verfügung gestellt.

Die Vordrucke liegen sowohl in Papierform als auch für eine Formulareingabe unmittelbar am PC in digitalisierter Form als WORD-Dokumente (WORD97) vor. Die Vordrucke in digitalisierter Form wurden auf der Internetseite der Verbands­gemeinde Montabaur unterwww.vg-montabaur.de - MenüpunktWahlen - einge­stellt und können sowohl zum hand- oder maschinenschriftlichen Ausfüllen aus­gedruckt als auch unmittelbar für die Bearbeitung und Dateneingabe am PC ver­wendet werden.

Sofern die Vordrucke noch in Papierform benötigt werden, können diese beim Wahl­amt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 232, Konrad-Aden- auer-Platz 8, 56410 Montabaur, abgeholt werden. Die digitalisierte Form der Vor­drucke ist auch auf Diskette erhältlich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt - Ansprechpartnerin. Alexandra Nowak, Tel. 02602/126.108, Telefax: 02602/126.251, E-Mail: wahlamt@montabaur.de - gerne zur Verfügung.

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ItFachstelleArbeit statt Sozialhilfe Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur informiert:

juchen Sie als Arbeitgeber

IProduktionshelfer im gewerblich technischen Bereich, im Handwerk {Fach-u. Hilfskräfte im Baugewerbe, im Garten- u. Landschaftsbau E Seivicekräfte K Haushaltshilfen eitkräfte usw.

Meicht können wir Ihnen helfen. Schnell und unbürokratisch.

Br, das ist die Fachstelle

Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung eiderVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

Insere Aufgabe:

Inchaffen für motivierte Arbeitslose statt Sozialhilfe eine Perspektive und i Arbeitgeber mit einer freien Stelle.

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^anschließend haben Sie noch eine Probezeit bis zu 3 Monaten, onnen im Einzelfall einen attraktiven Lohnkostenzuschuss gewähren, aasen Sie mit Problemen nicht allein. Ein regelmäßiger Besuch vor Ort 8ln «sprach aus besonderem Anlass sind für uns selbstverständlich.

Rufen Sie uns an. Es ist bestimmt ein Gespräch wert. Arbeitslose hoffen auf eine Chance.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur « h8t ? lle »Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

Fax: 02602/126252

, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur

Arbeitslose müssen Urlaub beim Arbeitsamt beantragen!

Bundesanstalt für Arbeit Arbeitsamt Montabaur

Mit den Sommerferien haben auch im Westerwald- und Rhein-Lahn-Kreis die schönsten Wochen des Jahres begonnen. Während dieser Zeit stellt sich für manchen Arbeitnehmer, der vorübergehend arbeitslos gemeldet ist, die Frage: Darf auch ich in Urlaub fahren? Das Arbeitsamt Montabaur gibt dazu folgende wichtige Hinweise:

Grundsätzlich gilt, dass Personen, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslo­senhilfe beziehen, generell täglich für das Arbeitsamt erreichbar sein müs­sen. Das ist erforderlich, damit ihnen passende Arbeits- oder Bildungs­angebote sofort unterbreitet werden können. Wenn jedoch durch eine geplante Reise die Vermittlung in Arbeit bzw. in eine berufliche Bildungs­maßnahme nicht beeinträchtigt wird, kann der Arbeitslose bis zu drei Wochen im Jahr in den Urlaub fahren. Während dieser Zeit werden dann die Geldleistungen weitergezahlt. Die beabsichtigte Beurlaubung ist jedoch auf jeden Fall vorher beim jeweiligen Arbeitsvermittler bzw. bei der Arbeitsvermittlerin zu beantragen. Eine nachträgliche Genehmigung des Urlaubs ist nicht möglich. Auch ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Bewegungen und Veränderungen des Arbeitsmarktes eine konkrete Ent­scheidung erst kurz vor dem Urlaub möglich ist. In den ersten drei Mona­ten der Arbeitslosigkeit kann das Arbeitsamt nur in Ausnahmefällen die Zustimmung zu einem Urlaub erteilen. Bei mehr als dreiwöchiger Abwe­senheit entfällt die Weiterzahlung der Leistungen ab der vierten Woche. Ist zusammenhängend eine Abwesenheit von mehr als sechs Wochen vorgesehen, stellt das Arbeitsamt ab dem ersten Tag des Urlaubs die Zah­lung der Geldleistungen ein. Personen, die bereits das 58. Lebensjahr vollendet haben und unter erleichterten Bedingungen des § 428 Sozial­gesetzbuch III Leistungen beziehen, können anstelle der genannten drei Wochen insgesamt siebzehn Wochen im Jahr ortsabwesend sein. Haben Sie eine solche Erklärung noch nicht unterschrieben, sollten sich Arbeits­lose direkt an Ihre Ansprechpartner im Arbeitsamt wenden.

Rheinland-Pfalz aus der Luft gesehen

Luftbild-Farbdrucke

für ausgewählte Städte und touristische Highlights Jahr für Jahr werden über 7.000 Quadratkilometer von Rheinland-Pfalz im Auftrag des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) aus der Luft fotografiert. Dabei entstehen jährlich rund 4.000 neue, farbige Luftbilder, mit deren Hilfe topographi­sche Karten überprüft und aktualisiert werden. Mehr als 350.000 Auf­nahmen haben sich so seit den 50er Jahren beim LVermGeo angesam­melt. Aufnahmen, die - meist aus 4.000 Metern Höhe aufgenommen - so detailreich sind, dass noch Details des Gartens um das Wohnhaus erkenn­bar sind. Aus diesem reichhaltigen Fundus hat das LVermGeo einige der interessantesten Aufnahmen ausgewählt und als Luftbild-Farbdrucke im Format von ca. 70 x 50 cm herausgegeben. Erschienen sind bisher Drucke für

- Bad Ems - Bad Münster am Stein-Ebernburg - Bad Neuenahr-Ahrwei­ler - Hachenburg - Kloster Maria Laach - Koblenz-Ehrenbreitstein -