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Nr. 27/2003

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ihenblatt VG Montabaur

,. c tra ßensperrungen sind auch die Bushaltestellen betroffen, r werden die bestehenden Haltestellen aufgehoben und folgende itzhaltestellen eingerichtet.

r e Haltestelle Buchenstraße wird in die Mainzer Straße,

' uoitoctPllp Westerwaldstraße in den Einmündungsbereich Wester- jstraße / Niederelberter Straße verlegt. landsgemeindeverwaltung Montabaur 30 Uhr in i raßenverkehrsbehörde -

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rauenkreis Horressen

. Frau enkreis Horressen lädt alle Frauen zu einem Treffen mitBegegnung fr a nz m jt internationaler Folklore unter der Leitung von Hildegard Neu­nter für Mittwoch, 09.07.2003, um 20.00 Uhr im Rarrheim Horressen ein.

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dabei sein möchte, möge sich bitte bis zum 07.07.2003 im Pfarrbüro essen (3839) anmelden, nehmergebühr beträgt 2 Euro.

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Montabal 19.00 Uhr, lug. 18 w, v.

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kresausflug 2003

sfsind noch Plätze frei für unseren dreitägigen Ausflug in das Natur- lutzgebiet Lüneburger Heide. Vom 12. bis 14.09.2003 werden wir - r anderem - den Vogelpark Walsrode besuchen und eine Kutschfahrt h die blühende Heide unternehmen. Eine Schifffahrt mit derMS Stadt ;den steht ebenfalls fest auf unserem Programm, genannten Unternehmungen (incl. ***-Hotel mit HP) sind im günsti- Fahrpreis von 179,50 EUR enthalten.

Ilden Sie sich an, wir freuen uns auf Sie! Ihr Ansprechpartner: Kurt rth, Telefon 02602/16874.

Reckenthal

Maischeiinladung zum Dorfstammtisch

i; 09.00UI ^jedermann jeden 1. Freitag im Monat in der Brunnenstube ab 19.30 Uhr.

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Montabaur

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Rattenbekämpfungsaktion 2003

ln der Zeit vom 01.07.2003 bis 31.07.2003 wird im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Die Giftköder werden bei Feststellung eines Rat­tenbefalles in den öffentlichen Abwasserkanälen und an den Bachläufen so ausgelegt, dass keine Kinder oder Haustiere mit ihnen in Kontakt kommen können.

Auf Wunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Unternehmen Giftköder auch auf Privatgrundstücken aus. Hier ist jedoch zu beachten, dass nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter den entsprechenden Auftrag erteilen kann. Außer­dem ist darauf zu achten, dass die vollständige Anschrift des betroffenen Anwesens, ein Ansprechpartner und die entspre­chende Telefonnummer mitgeteilt werden müssen. Das Auslegen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkostenbeitrag, der direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten ist.

Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, sich bei Rat­tenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz wird um umgehende Mitteilung gebeten.

Meldungen werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur, Tel. 02602/126-300, 301, 305 entgegengenommen. Sie können sich jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Tel. 06436/91067 wenden. Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu las­sen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Vitamin-K- Tabletten als Gegenmittel zu dem verwandten Wirkstoff zu ver­wenden sind. Diese Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die Giftköder nach dem Ende der Rat- tenbekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grund­stücken entfernt werden müssen.

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Heiligenroth

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr

und.nach Vereinbarung

Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396

Fundsache

1 Pkw-Autoschlüssel (VW) und ein Schlüssel MarkeELCA.

Abzuholen bei der Ortsgemeindeverwaltung.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

OGR-Sitzung

Zur Vorbereitung der nächsten OGR-Sitzung lade ich die Beigeordneten sowie die Fraktionsvorsitzenden aller im OGR vertretenen Parteien und Wählergruppen für Dienstag, 08.07.2003, um 19.00 Uhr ins Bürger­meisteramt ein.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth

Am Samstag, 05.07.2003, in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr wird die Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth sich im Rahmen von einem Tag der offenen Tür am Feuerwehrgerätehaus in Heiligenroth vorstellen. Die Dorf­bevölkerung, ortsansässige Firmen und die Nachbarwehren werden hier­mit herzlich eingeladen.

Am 06.07.2003 besuchen wir das Feuerwehrfest in Niederahr.

Abfahrt: 13.00 Uhr ab Feuerwehrgerätehaus.

Wegen der Veranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth am Samstag, 05.07.2003, bitte ich alle Kirchen- und Friedhofsbesucher, aus­nahmsweise die Parkplätze von der Neustraße aus zu benutzen und die Parkflächen am Feuerwehrgerätehaus frei zu halten.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesIndustriegebiet der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 13.05.2003 als Satzung beschlossene Änderung des BebauungsplanesIndustriegebief wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur ent­wickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon­tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jeder­mann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebau­ungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah 1 ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder