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Nr. 27/2003
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,. c tra ßensperrungen sind auch die Bushaltestellen betroffen, r werden die bestehenden Haltestellen aufgehoben und folgende itzhaltestellen eingerichtet.
r e Haltestelle Buchenstraße wird in die Mainzer Straße,
' uoitoctPllp Westerwaldstraße in den Einmündungsbereich Wester- jstraße / Niederelberter Straße verlegt. landsgemeindeverwaltung Montabaur 30 Uhr in i raßenverkehrsbehörde -
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rauenkreis Horressen
. Frau enkreis Horressen lädt alle Frauen zu einem Treffen mit “Begegnung fr a nz m jt internationaler Folklore” unter der Leitung von Hildegard Neunter für Mittwoch, 09.07.2003, um 20.00 Uhr im Rarrheim Horressen ein.
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dabei sein möchte, möge sich bitte bis zum 07.07.2003 im Pfarrbüro essen (3839) anmelden, nehmergebühr beträgt 2 Euro.
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Montabal 19.00 Uhr, lug. 18 w, v.
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irchenchor “St. Cacilia” Horressen
kresausflug 2003
sfsind noch Plätze frei für unseren dreitägigen Ausflug in das Natur- lutzgebiet Lüneburger Heide. Vom 12. bis 14.09.2003 werden wir - r anderem - den Vogelpark Walsrode besuchen und eine Kutschfahrt h die blühende Heide unternehmen. Eine Schifffahrt mit der “MS Stadt ;den” steht ebenfalls fest auf unserem Programm, genannten Unternehmungen (incl. ***-Hotel mit HP) sind im günsti- Fahrpreis von 179,50 EUR enthalten.
Ilden Sie sich an, wir freuen uns auf Sie! Ihr Ansprechpartner: Kurt rth, Telefon 02602/16874.
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Maischeiinladung zum Dorfstammtisch
i; 09.00UI ^jedermann jeden 1. Freitag im Monat in der Brunnenstube ab 19.30 Uhr.
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Montabaur
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Rattenbekämpfungsaktion 2003
ln der Zeit vom 01.07.2003 bis 31.07.2003 wird im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Die Giftköder werden bei Feststellung eines Rattenbefalles in den öffentlichen Abwasserkanälen und an den Bachläufen so ausgelegt, dass keine Kinder oder Haustiere mit ihnen in Kontakt kommen können.
Auf Wunsch bringt das mit der Schädlingsbekämpfung beauftragte Unternehmen Giftköder auch auf Privatgrundstücken aus. Hier ist jedoch zu beachten, dass nur der Grundstückseigentümer und nicht der Mieter den entsprechenden Auftrag erteilen kann. Außerdem ist darauf zu achten, dass die vollständige Anschrift des betroffenen Anwesens, ein Ansprechpartner und die entsprechende Telefonnummer mitgeteilt werden müssen. Das Auslegen von Giftködern erfolgt dann gegen einen Unkostenbeitrag, der direkt an den Schädlingsbekämpfer zu entrichten ist.
Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Auch bei der Feststellung von Rattenbefall im öffentlichen Kanalnetz wird um umgehende Mitteilung gebeten.
Meldungen werden durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/126-300, 301, 305 entgegengenommen. Sie können sich jedoch auch direkt an die ausführende Firma Helmut Diefenbach, Dornburg-Thalheim, Tel. 06436/91067 wenden. Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich gebeten, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass Vitamin-K- Tabletten als Gegenmittel zu dem verwandten Wirkstoff zu verwenden sind. Diese Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die Giftköder nach dem Ende der Rat- tenbekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen.
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Heiligenroth
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 bis 19.30 Uhr
und.nach Vereinbarung
Tel.: 02602/16606, Fax: 02602/917396
Fundsache
1 Pkw-Autoschlüssel (VW) und ein Schlüssel Marke “ELCA”.
Abzuholen bei der Ortsgemeindeverwaltung.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
OGR-Sitzung
Zur Vorbereitung der nächsten OGR-Sitzung lade ich die Beigeordneten sowie die Fraktionsvorsitzenden aller im OGR vertretenen Parteien und Wählergruppen für Dienstag, 08.07.2003, um 19.00 Uhr ins Bürgermeisteramt ein.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth
Am Samstag, 05.07.2003, in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr wird die Freiwillige Feuerwehr Heiligenroth sich im Rahmen von einem Tag der offenen Tür am Feuerwehrgerätehaus in Heiligenroth vorstellen. Die Dorfbevölkerung, ortsansässige Firmen und die Nachbarwehren werden hiermit herzlich eingeladen.
Am 06.07.2003 besuchen wir das Feuerwehrfest in Niederahr.
Abfahrt: 13.00 Uhr ab Feuerwehrgerätehaus.
Wegen der Veranstaltung der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth am Samstag, 05.07.2003, bitte ich alle Kirchen- und Friedhofsbesucher, ausnahmsweise die Parkplätze von der Neustraße aus zu benutzen und die Parkflächen am Feuerwehrgerätehaus frei zu halten.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebiet” der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Heiligenroth am 13.05.2003 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes “Industriegebief wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauverwaltung, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah 1 ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

