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Jr Ü54 0C henblatt VG Montabaur

Nr. 27/2003

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L Hi _ ist es deshalb äußerst wichtig, nach dem Schock der Kün- r na nicht abzuwarten, sondern sich direkt mit dem Arbeitsamt in Mndunq zu setzen. Die Bewerberdaten werden aufgenommen und Beratungsgespräch beim Vermittler/in vereinbart und terminiert, '"r sofortige Besuch lohnt sich auch schon deshalb, um das Inter- etcenter im Arbeitsamt kennen zu lernen und mit dessen Hilfe die [»stehenden Stellenangebote zu finden.

* Aufnahme einer neuen Beschäftigung ist in der Regel leichter ohne e der Arbeitslosigkeit möglich. Gleichzeitig gestaltet sich die Arbeits- che umso schwieriger, je länger die Arbeitslosigkeit andauert. Deshalb ein wichtiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung durch den Bundestag, 1 besondere die Zeit vor der Beendigung eines Beschäftigungsverhält- Jsses für eine aktive Arbeitssuche intensiver zu nutzen, m dies zu gewährleisten, müssen sich versicherungspflichtige Perso- n nun bereits persönlich als arbeitssuchend melden, wenn sie zwar loch beschäftigt sind, jedoch den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeits- srhältnisses kennen.

ie neue Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die Beiträge zur Arbeitslo­senversicherung zahlen. Ist das Arbeitsverhältnis befristet, genügt eine ieldung drei Monate vor dem Ende. In der Vergangenheit war diese Mel- ung freiwillig, jetzt wird es zur gesetzlichen Verpflichtung, ferdies unterlässt, muss mit einer Minderung seines Arbeitslosengeldes chnen. Das können bis zu 1500 Euro sein.

ie neue Regelung soll sicherstellen, dass die Zeit vor der Beendigung es Arbeitsverhältnisses für eine aktive Arbeitssuche genutzt wird. Mit nterstützung des Arbeitsamtes, aber auch durch Eigeninitiative. Dadurch ann die Eingliederung eines Arbeitssuchenden beschleunigt und im Ide- fall Arbeitslosigkeit vermieden werden.

rbeitgeber sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle der Been­gung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei einer Kündigung, früh- eitig auf die Notwendigkeit einer aktiven Arbeitssuche hinweisen und über berscheid ie Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt informieren, ür weitere Informationen zurNeuen Meldepflicht wurde eine Hotline ingerichtet. Die Service-Hotline ist unter der Rufnummer 01805/2200 von lontag bis Sonntag von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar und kostet 12 Cent ro Minute im Festnetz.

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Die FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung der Verbandsgemeinde Montabaur

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ,Ü t: - hs,el,e ..Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

Fotouhi 8 02602/126328 E-mail: kfotouhi@montabaur.de ülya Kaplan .--- 8 02602/126310 E-mail: hkaplan@montabaur.de ^ Fax: 02602/126252

-Postfach 1262,56402 Montabaur. Konrad-Adenauer-Platx 8, 56410 Montabaur

Kreisverwaltung geschlossen

ie Kreisverwaltung sowie das Kreisgesundheitsamt in Monta- tan' Seine Ne . bens telle in Bad Marienberg bleiben am Frei- 9.04.07.2003, für den Publikumsverkehr geschlossen.

Abmelden von Kraftfahrzeugen ist an diesem Tag ei :, e . n Zu| assungsstellen der Verbandsgemeinden Hachen­burg und Westerburg möglich.

Internationaler Führerschein

setzt neuen Kartenführerschein voraus

Auf Grund einer im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzesän­derung kann einInternationaler Führerschein nur noch ausgestellt wer­den, wenn man bereits im Besitz des neuenKartenführerscheines ist. Darauf weist die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung vor Beginn der Urlaubszeit hin.

Der Kartenführerschein wurde nach dem ab Januar 1999 geltenden Fah­rerlaubnisrecht eingeführt. Wer also noch den alten grauen oder rosafar­benen Führerschein besitzt und in ein Land fährt, in dem man zum Auto­fahren einen Internationalen Führerschein braucht, benötigt deshalb zunächst einen neuen Kartenführerschein.

Beim Umtausch des grauen oder rosafarbenen Führerscheines in den Kartenführerschein ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa einem Monat, gerechnet vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der Kreis­verwaltung an, zu rechnen.

Anträge sollten daher frühzeitig gestellt werden.

Infos bei der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 02602/124 -398, -434, -436, -438 oder -524.

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Informieren Sie sich. Taschenfahrpläne gibts bei Ihrer Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/126303

LVA Rheinland-Pfalz,

Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach

Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Ander­nach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin ver­sichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von die­ser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermei­den, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinba­rung unter derTelefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de.

Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungs­unterlagen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mit­zubringen.

Erwachsenenbildung

Kreisvoikshochschule Westerwald e.V.

English for Business Purposes - Intensivkurs

Sie arbeiten im kaufmännischen Bereich und haben oft Geschäftspartner, die Englisch sprechen. In diesem Kurs werden die notwendigen Inhalte vermittelt, die Sie benötigen, um umgangssprachlich und in begrenztem Umfang schriftlich mit englischsprechenden Partnern zu korrespondieren.