Jr Ü54 0C henblatt VG Montabaur
Nr. 27/2003
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L Hi _ ist es deshalb äußerst wichtig, nach dem Schock der Kün- r na nicht abzuwarten, sondern sich direkt mit dem Arbeitsamt in Mndunq zu setzen. Die Bewerberdaten werden aufgenommen und Beratungsgespräch beim Vermittler/in vereinbart und terminiert, '"r sofortige Besuch lohnt sich auch schon deshalb, um das Inter- etcenter im Arbeitsamt kennen zu lernen und mit dessen Hilfe die [»stehenden Stellenangebote zu finden.
* Aufnahme einer neuen Beschäftigung ist in der Regel leichter ohne e der Arbeitslosigkeit möglich. Gleichzeitig gestaltet sich die Arbeits- che umso schwieriger, je länger die Arbeitslosigkeit andauert. Deshalb ein wichtiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung durch den Bundestag, 1 besondere die Zeit vor der Beendigung eines Beschäftigungsverhält- Jsses für eine aktive Arbeitssuche intensiver zu nutzen, m dies zu gewährleisten, müssen sich versicherungspflichtige Perso- n nun bereits persönlich als arbeitssuchend melden, wenn sie zwar loch beschäftigt sind, jedoch den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeits- srhältnisses kennen.
ie neue Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Ist das Arbeitsverhältnis befristet, genügt eine ieldung drei Monate vor dem Ende. In der Vergangenheit war diese Mel- ung freiwillig, jetzt wird es zur gesetzlichen Verpflichtung, ferdies unterlässt, muss mit einer Minderung seines Arbeitslosengeldes chnen. Das können bis zu 1500 Euro sein.
ie neue Regelung soll sicherstellen, dass die Zeit vor der Beendigung es Arbeitsverhältnisses für eine aktive Arbeitssuche genutzt wird. Mit nterstützung des Arbeitsamtes, aber auch durch Eigeninitiative. Dadurch ann die Eingliederung eines Arbeitssuchenden beschleunigt und im Ide- fall Arbeitslosigkeit vermieden werden.
rbeitgeber sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Falle der Beengung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere bei einer Kündigung, früh- eitig auf die Notwendigkeit einer aktiven Arbeitssuche hinweisen und über berscheid ie Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung beim Arbeitsamt informieren, ür weitere Informationen zur “Neuen Meldepflicht” wurde eine Hotline ingerichtet. Die Service-Hotline ist unter der Rufnummer 01805/2200 von lontag bis Sonntag von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar und kostet 12 Cent ro Minute im Festnetz.
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Die Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“ der Verbandsgemeinde Montabaur
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„Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
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lUnser Ziel:
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ,Ü t: - hs,el,e ..Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
Fotouhi 8 02602/126328 E-mail: kfotouhi@montabaur.de ülya Kaplan .--- 8 02602/126310 E-mail: hkaplan@montabaur.de ^ Fax: 02602/126252
—-Postfach 1262,56402 Montabaur. Konrad-Adenauer-Platx 8, 56410 Montabaur
Kreisverwaltung geschlossen
ie Kreisverwaltung sowie das Kreisgesundheitsamt in Monta- tan' Seine Ne . bens telle in Bad Marienberg bleiben am Frei- 9.04.07.2003, für den Publikumsverkehr geschlossen.
Abmelden von Kraftfahrzeugen ist an diesem Tag ei :, e . n Zu| assungsstellen der Verbandsgemeinden Hachenburg und Westerburg möglich.
Internationaler Führerschein
setzt neuen Kartenführerschein voraus
Auf Grund einer im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzesänderung kann ein “Internationaler Führerschein” nur noch ausgestellt werden, wenn man bereits im Besitz des neuen “Kartenführerscheines” ist. Darauf weist die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung vor Beginn der Urlaubszeit hin.
Der Kartenführerschein wurde nach dem ab Januar 1999 geltenden Fahrerlaubnisrecht eingeführt. Wer also noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzt und in ein Land fährt, in dem man zum Autofahren einen Internationalen Führerschein braucht, benötigt deshalb zunächst einen neuen Kartenführerschein.
Beim Umtausch des grauen oder rosafarbenen Führerscheines in den Kartenführerschein ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von etwa einem Monat, gerechnet vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages bei der Kreisverwaltung an, zu rechnen.
Anträge sollten daher frühzeitig gestellt werden.
Infos bei der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 02602/124 -398, -434, -436, -438 oder -524.
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die ideale Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs
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Bitte beachten Sie, dass Sie sich 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt unter o.g. Telefonnummer anmelden müssen, wenn Sie mitfahren möchten.
Informieren Sie sich. Taschenfahrpläne gibt’s bei Ihrer Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/126303
LVA Rheinland-Pfalz,
Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach
Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter derTelefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de.
Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.
Erwachsenenbildung
Kreisvoikshochschule Westerwald e.V.
English for Business Purposes - Intensivkurs
Sie arbeiten im kaufmännischen Bereich und haben oft Geschäftspartner, die Englisch sprechen. In diesem Kurs werden die notwendigen Inhalte vermittelt, die Sie benötigen, um umgangssprachlich und in begrenztem Umfang schriftlich mit englischsprechenden Partnern zu korrespondieren.

