Nr. 26/2004
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\02 Hübingen, 25.06.2004
(S.) Knopp, Dieter
I. Ortsbeigeordneter als Gemeindewahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
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des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde HUblngen am 13.06.2004
Der Gemeindewahlausschuss hat In seiner Sitzung am 17 ne „
Wahl mm Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen wie fo^f e stg e ^ 9 ® t bnis der
, «.tsflemeinderatswahl waren 408 Personen wahlberechtigt, davon haben 290 Leonen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,08 %.
Die Stimmabgabe von 280 Wählern war gültig, von 10 Wählern ungültig.
III.
Inden Ortsgemeinderat sind gewählt:
fSöir I Stimmenzahl |Name IVorname I Straße
--
1 .
193
Noll
Wilfried
Kapellenstraße 2
'2.
162
Krumm
Eckhard
Mittelstraße 2
3 .
152
Pehl
Peter
Ober dem Dorf 5
4.
151
Eberth
Horst
Kapellenstraße 5
5 .
150
Sanner-Brohl
Thomas
Buchfinkenhof
6.
144
Knopp
Dieter
Neue Straße 9
1
HO
Noll
Werner
Im Hansengarten 5
124
Daubach
Reiner
Im Boden 1
9 .
118
Silbemagei
Susanne
Schulstraße 18
10.
114
Balagny
Christa
Mittelstraße 5
11.
105
Quirmbach
Ulrich
Oberm Görgengarten 7
;i2.
103
Odelga
Christiane
Bergstraße 2 b
IV.
Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sind:
lfd-Nr. I Stimmenzahl |Name IVorname | Straße
1.
94
Noll
Thomas
Im Hansengarten 13
2.
86
Dennebaum
Edgar
Schulstraße 5
3.
76
Eue
Lars
Oberm Göraengarten 4
4.
67
Pfeifer
Hermann
Mehlstraße 9
5.
1
Kröner
Josef
Windener Straße 18
6.
1
Hoffmann
Siegfried
Im Grund 4
7.
1
Schneier
Gregor
Im Boden 1
8.
“1
Daubach
Rüdiger
Windener Straße 8
9.
1
Kröner
Matthias
Schulstraße 23
56412 Hübingen. 25.06.2004
Noll, Wilfried, Ortsbürgermelster als Gemeindewahlleiter für die Wahl des Ortsgemeinderates
(S.)
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes
“Im Grund und Boden”
der Ortsgemeinde Hübingen ^Hener Straße 1 und 3 für die Grundstücke Flur 8, Parzellen 46 un ■' . s mauGB)
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Bauges 4 a(s Satzung
Die vom Ortsgemeinderat von Hübingen am ■ A run( j und Boden”, beschlossene Änderung des Bebauungspla Straße 1 und 3 - wur-
Grundstücke Flur 8, Parzellen 46 und 47 " ® einde Montabaur entlaus dem Flächennutzungsplan Kreisverwaltung des Wester-
*elt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverw
waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlicn i . . m einde Mon-
Die Bebauungsplanunterlagen könne n i ) ®'-- h.A denauer-Platz 8, 56410 'abaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Korn _ dienstags und Montabaur, während der Kernarbeitszeit (m donnerstags von 8.00 - w ochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, 3Q Uhr) von jeder-
^•30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags den Inhalt Bebauungs-
m ann eingesehen werden. Jedermann kan planes Auskunft verlangen.
Mit die
-.,uoivuim verlangen. ^on.masDlanänderung in
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Be d er in § 2 14 n
^swird darauf hingewiesen, daß die p 0 rmvorschrften a ekannt _
ün d 2 BauGB bezeichneten Verfahren - j ahres seit dies
amtlich ist, wenn sie nicht innerhalb
Kraft. Nr. 1 unbe-
machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Flur 8
Hübingera ^
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
(Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hübingen, 15.06.2004 Wilfried Noll, Ortsbürgermeister
Kleeblattmöhnen Hübingen
Unser Ausflug findet am Samstag, 14.08.2004 statt. Wir haben uns ein interessantes Programm ausgedacht; lasst euch einfach überraschen. Zum Abschluss fahren wir zur Bierbörse nach Leverkusen. Die Abfahrt am Montag ist für 9.30 Uhr geplant. Meldet euch bitte bis zum 10.07.2004 bei Roswitha (Tel. 1349) an. Weitere Infos folgen. Denkt an unseren Videoabend am Freitag, 02.07.2004 um 19.30 Uhr in der Halle. An alle aktiven Kinder der Kinderfastnacht
Alle Kinder ab dem 1. Schuljahr, die in den letzten zwei Jahren bei der Kinderfastnacht mitgemacht haben, laden wir zu einem Kinobesuch ein.

