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Nr. 26/2004

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2004 ;

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Uetsomit gewählt ist.

\02 Hübingen, 25.06.2004

(S.) Knopp, Dieter

I. Ortsbeigeordneter als Gemeindewahlleiter für die Wahl des Ortsbürgermeisters

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

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des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde HUblngen am 13.06.2004

Der Gemeindewahlausschuss hat In seiner Sitzung am 17 ne

Wahl mm Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hübingen wie fo^f e stg e ^ 9 ® t bnis der

, «.tsflemeinderatswahl waren 408 Personen wahlberechtigt, davon haben 290 Leonen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,08 %.

Die Stimmabgabe von 280 Wählern war gültig, von 10 Wählern ungültig.

III.

Inden Ortsgemeinderat sind gewählt:

fSöir I Stimmenzahl |Name IVorname I Straße

--

1 .

193

Noll

Wilfried

Kapellenstraße 2

'2.

162

Krumm

Eckhard

Mittelstraße 2

3 .

152

Pehl

Peter

Ober dem Dorf 5

4.

151

Eberth

Horst

Kapellenstraße 5

5 .

150

Sanner-Brohl

Thomas

Buchfinkenhof

6.

144

Knopp

Dieter

Neue Straße 9

1

HO

Noll

Werner

Im Hansengarten 5

124

Daubach

Reiner

Im Boden 1

9 .

118

Silbemagei

Susanne

Schulstraße 18

10.

114

Balagny

Christa

Mittelstraße 5

11.

105

Quirmbach

Ulrich

Oberm Görgengarten 7

;i2.

103

Odelga

Christiane

Bergstraße 2 b

IV.

Ersatzleute für den Ortsgemeinderat sind:

lfd-Nr. I Stimmenzahl |Name IVorname | Straße

1.

94

Noll

Thomas

Im Hansengarten 13

2.

86

Dennebaum

Edgar

Schulstraße 5

3.

76

Eue

Lars

Oberm Göraengarten 4

4.

67

Pfeifer

Hermann

Mehlstraße 9

5.

1

Kröner

Josef

Windener Straße 18

6.

1

Hoffmann

Siegfried

Im Grund 4

7.

1

Schneier

Gregor

Im Boden 1

8.

1

Daubach

Rüdiger

Windener Straße 8

9.

1

Kröner

Matthias

Schulstraße 23

56412 Hübingen. 25.06.2004

Noll, Wilfried, Ortsbürgermelster als Gemeindewahlleiter für die Wahl des Ortsgemeinderates

(S.)

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes

Im Grund und Boden

der Ortsgemeinde Hübingen ^Hener Straße 1 und 3 für die Grundstücke Flur 8, Parzellen 46 un' . s mauGB)

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Bauges 4 a(s Satzung

Die vom Ortsgemeinderat von Hübingen am A run( j und Boden, beschlossene Änderung des Bebauungspla Straße 1 und 3 - wur-

Grundstücke Flur 8, Parzellen 46 und 47 " ® einde Montabaur ent­laus dem Flächennutzungsplan Kreisverwaltung des Wester-

*elt, so dass eine Genehmigung durch die Kreisverw

waldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlicn i . . m einde Mon-

Die Bebauungsplanunterlagen könne n i ) ®'-- h.A denauer-Platz 8, 56410 'abaur, Bauverwaltung, Zimmer 221, Korn _ dienstags und Montabaur, während der Kernarbeitszeit (m donnerstags von 8.00 - w ochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, 3Q Uhr) von jeder-

^30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags den Inhalt Bebauungs-

m ann eingesehen werden. Jedermann kan planes Auskunft verlangen.

Mit die

-.,uoivuim verlangen. ^on.masDlanänderung in

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Be d er in § 2 14 n

^swird darauf hingewiesen, daß die p 0 rmvorschrften a ekannt _

ün d 2 BauGB bezeichneten Verfahren - j ahres seit dies

amtlich ist, wenn sie nicht innerhalb

Kraft. Nr. 1 unbe-

machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wor­den ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Flur 8

Hübingera ^

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

(Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Hübingen, 15.06.2004 Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Kleeblattmöhnen Hübingen

Unser Ausflug findet am Samstag, 14.08.2004 statt. Wir haben uns ein interessantes Programm ausgedacht; lasst euch einfach überraschen. Zum Abschluss fahren wir zur Bierbörse nach Leverkusen. Die Abfahrt am Montag ist für 9.30 Uhr geplant. Meldet euch bitte bis zum 10.07.2004 bei Roswitha (Tel. 1349) an. Weitere Infos folgen. Denkt an unseren Videoabend am Freitag, 02.07.2004 um 19.30 Uhr in der Halle. An alle aktiven Kinder der Kinderfastnacht

Alle Kinder ab dem 1. Schuljahr, die in den letzten zwei Jahren bei der Kinderfastnacht mitgemacht haben, laden wir zu einem Kinobesuch ein.