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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr.

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschhft^^^

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Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gege­ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach vom 18.05.2004

Vereinbarung zur Umsetzung der Änderung der Struktur der Forstreviere, der Kommunalisierung des Revierdienstes und Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde

Der Ortsgemeinderat beschloss den Abschluss der Vereinbarung zwi­schen der Verbandsgemeinde Montabaur und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde zur Änderung der Struktur der Forstreviere nach dem

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Theo Burkard, Ortsbürgermeisteri

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Regionenmodell, der Kommunalisierung des Revierdienstes und zur Über­nahme dieser Aufgabe durch die Verbandsgemeinde.

Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt zu entscheiden,

- die in den Revieren tätigen Forstwirte in den kommunalen Oiens der Verbandsgemeinde nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu i nehmen,

- eine ergänzende Vereinbarung zur Regelung der Abrechnung ors

fremder Tätigkeiten abzuschließen. .

Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die zur Reaisier der Vereinbarung notwendigen Schritte unverzüglich einzuleite .

Haushaltsüberschreitungen genehmigt on03 ein-

Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr |iche getretene Haushaltsüberschreitungen vor. Die Auflistungi wies, . te y en < überplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt fünfHau . Q ^erv. in Höhe eines Gesamtbetrages von 29.477,43 aus - D |e j\ itcnosttionen. g. Kosten erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen H ausn ® ä oj aen Haus- Der Ortsgemeinderat genehmigte die erheblichen überpianm y haltsausgaben für das Jahr 2003. £"«0111

Ersatz eines Spielgerätes auf dem Spielplatz , ^ PjZwecl

Der Ortsgemeinderat fasste den Beschluss, die defekte WipP e Ftehmep

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