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Wochenblatt VG Montabaur

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en Trainer Peter Böhme die Vorbereitung auf die neue Saison mit ihrem internen Kräftevergleich zwischen erster und zweiter Mannscnan.

Vereinsvorstand onnmihr

Die nächste Vorstandssitzung findet am Dienstag, 09.06.2004, im Sportjugendheim in Ruppach-Goldhausen statt.

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AUGST

Sprechstunde des Schiedsmanns

Termin nach telefonischer Vereinbarung

Telefon: 02620/2273 . ,

Reinhard Labonte, Schiedsmann

Telefon: 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde@eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelbom

(Altes Rathaus, Unterdorfstraße) urn

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Pin,. u Augst-Gemeinden): tlnw °hnefde r

montags.von 15.00 bis 17 ooiih,

mittwochs.von 17.00 bisigSJ

JugendtreffUnderground X in der Augst-Schm*

Öffnungszeiten: " uie

dienstags.von 17.00 Uhr bis 24 nn i i h

donnerstags.von 17.00 Uhr bis 2400 Uh[

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ProjektgruppeOffener Jugendtreff Augst

Der Jugendtreff Underground X ist ab sofort mit dem Anrufsammeltaxi (AST) der Verbandsgemeinde zu erreichen. Abfahrt Mo. - Fr. 19.30 Uhr Kadenbach, Haltestelle Alte Schule.

Rückfahrt Mo. - Fr. 22.30 Uhr Neuhäusel, Haltestelle Eitelborner Straße. Man muss sich 30 Min. vor Abfahrt telefonisch unter 02620 / 953388 anmelden und dann zur Bushaltestelle gehen. Auf der Rückfahrt wird man bis vor die Haustüre gefahren. Preis pro Person und Fahrt 0,90.

Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen

Bitte beachten Sie den Hinweis unter der Rubrik: Die Verwaltung infor­miert über den Gebrauch von Rasenmähern und Gartenmaschinen. Verbandsgemeinde Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

Der DRK-OrtsvereinAugst e.V. ruft zum Blutspenden auf

Am Dienstag, 15. Juni 2004, findet in der Zeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Grundschule Augst (Neuhäusel) ein Blutspendetermin statt.

Hierzu laden wir die Bevölkerung der Augstgemeinden herzlich ein.

Blut ist seit jeher eine Mangelware, und wenn heute schon 600 bis 700 Blutkonserven benötigt werden, um den täglichen Bedarf der Kranken­häuser nur in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu decken, dann muss man erkennen, wie unersetzlich Blutprodukte für die Versorgung von Schwerverletzten, bei der heilenden Behandlung von Patienten mit Blut­krankheiten, bei Operationen, Transplantationen und zahlreichen weite­ren Heilmaßnahmen geworden sind.

Jeder Spender erhält kostenlos einen Unfallhilfe- und Blutspenderausweis mit seinen persönlichen Daten (Blutgruppe, Rhesusfaktor). Das gespen­dete Blut wird untersucht und ein von der Norm abweichendes Laborer­gebnis dem Hausarzt mitgeteilt - eine kostenlose Gesundheitsvorsorge, die schon oft zur Früherkennung von Krankheiten beigetragen hat.

Ein Hinweis an Erstspender: Bringen Sie ( bitte einen gültigen Personal­ausweis mit.

Die Blutspende kann nur dann erfolgen, wenn Sie spätestens 45 Minuten vor dem Terminende vor Ort eintreffen, und sie sollten schon ausreichend Flüssigkeit zu sich genommen haben.

Beteiligen auch Sie sich an der Blutspende und helfen Sie damit den Kran­ken und Verletzten. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.

Tennisclub 1986 Kadenbach

Einladung zumThalerfest

Der TCK lädt alle Tennisfreunde und Tennisinteressierte zum Thalerfest ein. Am 29. Mai 2004 ab 14:00 Uhr auf der Tennisanlage Kadenbach. Preise wie im Mittelalter, alle Speisen und Getränke kosten je ein TCK- Thaler. Schnuppertennis mit qualifizierten Trainern. Jugendturnier und Training. Gemütliches Beisammensein, ab 18:00 Uhr Bingo.

DLRG Vallendar

Termin Sommertraining

Das Sommertraining beginnt am Mittwoch nach Pfingsten (02.06.2004) um 19.00 Uhr. Bitte bringt alle auch Sportbekleidung für das Aufwärm­training mit.

Aufruf des Jugendvorstandes

Überdachung neu gestalten.

Dies wollen wir mit euch beim ersten Sommertraining besprechen.

Eitelbom

Sprechstunden des

dienstags.

(Vormittagssprechstunde)

dienstags.

donnerstags.

Ortsbürgermeisters

.von 09.00 bis 12.30 Uhr

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbom

für das Jahr 2004 vom 24.05.2004 n

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf .1.351.000,-f

in der Ausgabe auf . 1 -514.00oi

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf .302.000,-f

in der Ausgabe auf .302.000|

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf....

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf --

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: .-

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).270 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).320 v.H.

2. Gewerbesteuer.330 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeinde­gebietes gehalten werden:

für den ersten Hund.49,

für den zweiten Hund.67,

für jeden weiteren Hund.73,-I

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.06.2004 - 16.06.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ker­narbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Eitelbom, 24.05.2004 ( s -) Blath

Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,

migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satz g verletzt worden sind, oder ... . H(sn

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsb«ahora

Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der '( erT ® ter oder Formvorschriften gegenüber der Gem e i n d e verw a it u ng Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün schriftlich geltend gemacht hat. kann

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacnt, v r i et . auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann die zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von m Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. s.

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Lampionfest des Verkehrsvereins

- Sperrung des Kirmesplatzes - -«nfestesdes

Wegen der Aufbauarbeiten anlässlich des diesjährigen Lanripi j n 'der

Verkehrsvereins am kommenden Wochenende ist der Kjnjejp 31i Zeit vom Freitag, 28.05.2004,18.00 Uhr, bis einschheßucn » p|<w , s Mai 2004,14.00 Uhr, gesperrt. Ich bitte die Fahrzeugfuhre , it jg 0 rd- dort für gewöhnlich abstellen, diese für den o.a. Zeitraum ari auch irn l a| ave

nungsgemäß zu parken. Für Ihr Verständnis bedanke ic 6au *

Namen des Verkehrsvereins sehr herzlich. Q,vnprme/s^"P ,ler Ve '

Norbert Blath, Bürgern ^