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Wochenblatt VG Montabaur

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Gebrauch von Rasenmähern

und Gartenmaschinen . .

Nachdem nun für viele dieGartensaison wieder eröffnet wurde uncl auen regelmäßig der Rasen zu mähen sein wird, sehen wir uns veranlasst, aur folgendes hinzuweisen:

Motorbetriebene Rasenmäher -insbesondere solche mit voilDrennungs- motoren- dürfen nur werktags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von Uhr bis 19.00 Uhr benutzt werden.

Dies gilt nicht für Rasenmäher, die mit geräuscharmen Elektromotoren

betrieben werden. . .

Die v.g. Beschränkungen gelten sinngemäß für alle anderen im Hot und Garten genutzten motorbetriebenen Maschinen und Geräte.

Ebenso dürfen lärmerzeugende Arbeitsgeräte werktags in den Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr von Privatper­sonen nur betrieben werden, wenn andere Personen hierdurch nicht erheblich belästigt werden.

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie für Gartenbaubetriebe gelten die Verbote nur für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Selbstverständlich ist es nicht erlaubt, anfallendes Schnittgut oder sonsti­ge Gartenabfälle irgendwo in der freien Feldflur oder im Wald abzulagern. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - örtliche Ordnungsbehörde -

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der

Montabaur, Warthestraße

vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden.

Insgesamt 72 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 25 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 3 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 5 Fahrzeuge bis zu 45 km/h, 4 Fahrzeuge bis zu 50 km/h und 1 Verkehrsteilnehmer wurde mit einer Geschwindigkeit von bis zu 55 km/h gemessen. Insgesamt 59 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwin­digkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern) Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen) Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonsti­gen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört­lichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

Gesetzliche Rentenversicherung - Auskunft und Beratung

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung 56410 Montabaur ab. Hierzu kön­nen auch Bürger, die bei der BfA Berlin versichert sind, vorsprechen Bera­tungen finden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Die Versi­cherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen. Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personal­ausweises/Passes erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Drit­ter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglich­keit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126313 (Herr Schrupp) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Bitte geben Sie dabei Namen, Versicherungsnummer und Beratungswunsch an.

Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle Versicherungsunterlagen den Sozialversicherungsausweis und - soweit dem Rentenversicherungsträ­ger noch nicht vorgelegt - einen Nachweis über die Lehre (od sonstiae Berufsausbildung), z. B. Lehrvertrag und Gesellenbrief, mit.

Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung sollten auch das Fami­lienstammbuch, bzw. die Geburtsurkunden der Kinder mitgebracht werden.

Die FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung derviFb^Sr-

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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung

Katharina Fotouhi Hülya Kaplan

c©

02602/126328 E-mail: kfotouhi@montabaur.de 02602/126310 E-mail: hkaplan@montabaur.de Fax: 02602/126252 Postfach 1262, 56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8.56410 Montabaur

alle, die Freitag, itabaur. I

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Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr wegen des FeiertagesPfingst­montag am 31.05.2004

Von Seiten des Westerwald-AbfallwirtschaftS' betriebes wird darauf hingewiesen, dass wegen

|jl des FeiertagesPfingstmontag am Montag, 31.05.2004, die Entleerung der Müll- bzw. Wert­stoffgefäße oder die Einsammlung der gelben DSD-Säcke in derzeit vom 31.05. bis 05.06.2004 jeweils einen Tag spä­ter stattfindet, d.h. anstatt montags erst dienstags und anstatt dienstags erst mittwochs usw.

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2004 zu entnehmen.

Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtermine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt.

Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb ^°^ er ® esf

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VERLAG

WITTICH

IMPRESSUM:

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen BekannJ chungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gememaec nung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. b. iwn.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jewei g tenden Fassungen, erscheint wöchentlich. f

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5619 .

Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / si Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de

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