Wochenblatt VG Montabaur
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4 Honig Ronald
5 Klein Karl-Willi
6 Labonte Bernd
7 Labonte Markus
8 Landen Heinz
9 Rücker Carl
10 Schäfer Toni
11 Schmidt Bernd
12 Schmidt Martin
13 Schmidt Thomas
14 Schuster Franz
15 Simon Berty
16 Stahlhofen Lambert
17 Steudter Rainer
10.08.1944
einfach
04.11.1960
einfach
22.04.1963
einfach
24.05.1968
einfach
19.12.1942
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11.06.1930
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07.01.1942
einfach
16.01.1957
einfach
30.01.1971
einfach
15.08.1960
einfach
24.07.1949
einfach
17.06.1951
einfach
20.10.1947
einfach
04.03.1945
einfach
Rentner deutsch
Chemiearbeiter
deutsch
Diplomrechtspfleger (FH) deutsch
Bankkaufmann
deutsch
Schlossermeister
deutsch
Rentner
deutsch
Diplomingenieur (FH) deutsch
Kunststoffformgeber
deutsch
Holztechniker
deutsch
Forstbeamter
deutsch
Rentner
deutsch
Lehrer
deutsch
Pensionär
deutsch
Geschäftsführer
deutsch
Dielkopfweg 10
56412 Welschneudorf
Dielkopfweg 33 56412 Welschneudorf Brunnenweg 4
56412 Welschneudorf
Dielkopfweg 31 56412 Welschneudorf Bornwiese 28 56412 Welschneudorf Tiergartenstraße 4 56412 Welschneudorf
Im Krautfeld 16
56412 Welschneudorf
Dielkopfweg 29 56412 Welschneudorf
Mariothstraße 14 56412 Welschneudorf
Ebereschenweg 15 56412 Welschneudorf
Wiesenweg 1 56412 Welschneudorf
Zum Weißen Stein 3 56412 Welschneudorf
Arzbacher Straße 26 56412 Welschneudorf
Bleichstraße 1 56412 Welschneudorf
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtllche ' Stimmzettel verteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit ratj liennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen i schlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechsiu g anderen gleichnamigen Personen auszuschließen.
Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
Die Wählergruppe Billaudelle hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgefü &j Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden.
Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtic Stimmzettel verwenden. .
Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/e . rv ^ h ^ eI { Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie aur ersetzen.
Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!
V.
Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine tung ist unzulässig.
Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahlzelle, den Stimmzettel in den Wahlumschlag'. .
Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und leqt den Wahlumschlaq in die Wahlurne, soba Vorsteher dies gestattet. ,
Welschneudorf, 17 . Mai 2004 • Torsen /'
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für die Wahl zumOm*

