Wochenblatt VG Montabaur

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4 Honig Ronald

5 Klein Karl-Willi

6 Labonte Bernd

7 Labonte Markus

8 Landen Heinz

9 Rücker Carl

10 Schäfer Toni

11 Schmidt Bernd

12 Schmidt Martin

13 Schmidt Thomas

14 Schuster Franz

15 Simon Berty

16 Stahlhofen Lambert

17 Steudter Rainer

10.08.1944

einfach

04.11.1960

einfach

22.04.1963

einfach

24.05.1968

einfach

19.12.1942

einfach

11.06.1930

einfach

07.01.1942

einfach

16.01.1957

einfach

30.01.1971

einfach

15.08.1960

einfach

24.07.1949

einfach

17.06.1951

einfach

20.10.1947

einfach

04.03.1945

einfach

Rentner deutsch

Chemiearbeiter

deutsch

Diplomrechtspfleger (FH) deutsch

Bankkaufmann

deutsch

Schlossermeister

deutsch

Rentner

deutsch

Diplomingenieur (FH) deutsch

Kunststoffformgeber

deutsch

Holztechniker

deutsch

Forstbeamter

deutsch

Rentner

deutsch

Lehrer

deutsch

Pensionär

deutsch

Geschäftsführer

deutsch

Dielkopfweg 10

56412 Welschneudorf

Dielkopfweg 33 56412 Welschneudorf Brunnenweg 4

56412 Welschneudorf

Dielkopfweg 31 56412 Welschneudorf Bornwiese 28 56412 Welschneudorf Tiergartenstraße 4 56412 Welschneudorf

Im Krautfeld 16

56412 Welschneudorf

Dielkopfweg 29 56412 Welschneudorf

Mariothstraße 14 56412 Welschneudorf

Ebereschenweg 15 56412 Welschneudorf

Wiesenweg 1 56412 Welschneudorf

Zum Weißen Stein 3 56412 Welschneudorf

Arzbacher Straße 26 56412 Welschneudorf

Bleichstraße 1 56412 Welschneudorf

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtllche ' Stimmzettel verteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit ratj liennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen i schlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechsiu g anderen gleichnamigen Personen auszuschließen.

Die Eintragungen müssen leserlich sein.

IV.

Die Wählergruppe Billaudelle hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgefü &j Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden.

Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtic Stimmzettel verwenden. .

Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/e . rv ^ h ^ eI { Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie aur ersetzen.

Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!

V.

Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine tung ist unzulässig.

Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahlzelle, den Stimmzettel in den Wahlumschlag'. .

Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und leqt den Wahlumschlaq in die Wahlurne, soba Vorsteher dies gestattet. ,

Welschneudorf, 17 . Mai 2004 Torsen /'

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für die Wahl zumOm*