att VG Montabaur
Nr. 21/2004
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Name
Vorname
Geburtstag
Mehrfachbenennungen
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Holtkamp
Jeanette
10.07.1962
einfach
Börner
18.04.1963
Adrian
einfach
Mertens
10.10.1971
Dirk
einfach
Büttner
01.11.1956
Hartmut
einfach
Czakert
11.08.1966
Manfred
einfach
Boermann
19.08.1974
Christoph
einfach
Kaiser
19.04.1975
Christian
einfach
Schramm
23.03.1976
Katja
einfach
Szalinski
10.09.1962
Petra
einfach
Beruf
Staatsangehörigkeit
Hausfrau
deutsch
Elektroinstallateur
deutsch
Bankkaufmann
deutsch
Kaufmännischer Angestellter deutsch
Justizvollzugsbeamter
deutsch
Landwirt
deutsch
Industriekaufmann
deutsch
Straße
Wohnort
Waldstraße 5 a 56412 Niedererbach
Hahnstraße 11 56412 Niedererbach
Bergstraße 5 56412 Niedererbach
Gartenstraße 64 56412 Niedererbach
Gartenstraße 10 56412 Niedererbach
Magdalenenhof 56412 Niedererbach
Hofackerstraße 21 56412 Niedererbach
Medizinisch-Technische Assistentin Gartenstraße 12 a deutsch 56412 Niedererbach
Erzieherin
deutsch
Gartenstraße 12 56412 Niedererbach
Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
Die Wählergruppe Theis hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!
V.
Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
Niedererbach, den 17 . Mai 2004 Berthold Ortseifen
Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat
iSV 1920 Niedererbach e.V.
Mannschaft
i^ rS ! e J r '^ ' n ^ rem letzten Heimspiel am Sonntag, 23.05.2004,14.30 1^ auf die Mannschaft der DJK Fernthal.
” Mannschaft
Die Zweite hat ihre Saison beendet.
fc hstunden des Ortsbürgermeisters
..von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
".06485/228
Kftmüf* ® e k a "ntmachunq Ortsgemeinde Nomborn
K nalwahl 2004
^ ^ 2004 fnf^ USS ^ er Ortsgemeinde Nomborn hat in seiner Sitzung am 0l 9ende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbürgermei
ster der Ortsgemeinde Nomborn bekannt gemacht werden.
1. Wählergruppe Hübinger
Familienname, Vorname: geboren am: Staatsangehörigkeit:
Beruf oder Stand:
Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort:
2. Wählergruppe Frink Familienname, Vorname: geboren am: Staatsangehörigkeit:
Beruf oder Stand:
Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort:
Nomborn, 17.05.2004
am 13.06.2004 zugelassen, die hiermit
Hübinger, Johannes 17.10.1954 deutsch Finanzbeamter Waldstraße 9 56412 Nomborn
Frink, Volker 24.08.1974 deutsch Polizeibeamter Südstraße 3 56412 Nomborn
Walter Brach Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister

