att VG Montabaur

Nr. 21/2004

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Name

Vorname

Geburtstag

Mehrfachbenennungen

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Holtkamp

Jeanette

10.07.1962

einfach

Börner

18.04.1963

Adrian

einfach

Mertens

10.10.1971

Dirk

einfach

Büttner

01.11.1956

Hartmut

einfach

Czakert

11.08.1966

Manfred

einfach

Boermann

19.08.1974

Christoph

einfach

Kaiser

19.04.1975

Christian

einfach

Schramm

23.03.1976

Katja

einfach

Szalinski

10.09.1962

Petra

einfach

Beruf

Staatsangehörigkeit

Hausfrau

deutsch

Elektroinstallateur

deutsch

Bankkaufmann

deutsch

Kaufmännischer Angestellter deutsch

Justizvollzugsbeamter

deutsch

Landwirt

deutsch

Industriekaufmann

deutsch

Straße

Wohnort

Waldstraße 5 a 56412 Niedererbach

Hahnstraße 11 56412 Niedererbach

Bergstraße 5 56412 Niedererbach

Gartenstraße 64 56412 Niedererbach

Gartenstraße 10 56412 Niedererbach

Magdalenenhof 56412 Niedererbach

Hofackerstraße 21 56412 Niedererbach

Medizinisch-Technische Assistentin Gartenstraße 12 a deutsch 56412 Niedererbach

Erzieherin

deutsch

Gartenstraße 12 56412 Niedererbach

Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Fami­liennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorge­schlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich sein.

IV.

Die Wählergruppe Theis hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Per­sonen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver­wenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!

V.

Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre­tung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl­zelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

Niedererbach, den 17 . Mai 2004 Berthold Ortseifen

Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat

iSV 1920 Niedererbach e.V.

Mannschaft

i^ rS ! e J r '^ ' n ^ rem letzten Heimspiel am Sonntag, 23.05.2004,14.30 1^ auf die Mannschaft der DJK Fernthal.

Mannschaft

Die Zweite hat ihre Saison beendet.

fc hstunden des Ortsbürgermeisters

..von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

".06485/228

Kftmüf* ® e k a "ntmachunq Ortsgemeinde Nomborn

K nalwahl 2004

^ ^ 2004 fnf^ USS ^ er Ortsgemeinde Nomborn hat in seiner Sitzung am 0l 9ende Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbürgermei­

ster der Ortsgemeinde Nomborn bekannt gemacht werden.

1. Wählergruppe Hübinger

Familienname, Vorname: geboren am: Staatsangehörigkeit:

Beruf oder Stand:

Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort:

2. Wählergruppe Frink Familienname, Vorname: geboren am: Staatsangehörigkeit:

Beruf oder Stand:

Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort:

Nomborn, 17.05.2004

am 13.06.2004 zugelassen, die hiermit

Hübinger, Johannes 17.10.1954 deutsch Finanzbeamter Waldstraße 9 56412 Nomborn

Frink, Volker 24.08.1974 deutsch Polizeibeamter Südstraße 3 56412 Nomborn

Walter Brach Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister