Wochenblatt VG Montabaur

54

Nr.:

10

Hartenstein

Matthias

14.03.1962

einfach

11

Schwickert

Heike

04.07.1964

einfach

12

Wilhelmi

Hans-Jürgen

22.06.1970

einfach

13

Linn

Manfred

19.09.1953

einfach

14

Büttner

Christoph

09.11.1968

einfach

15

Hartenstein

Heinz Georg

29.04.1958

einfach

16

Labonte

Alfred

07.12.1953

einfach

Schlossermeister

deutsch

Hausfrau

deutsch

Fliesenleger

deutsch

Monteur

deutsch

Diplomverwaltungswirt

deutsch

Hausmeister

deutsch

Projektsachbearbeiter

deutsch

Wiesgenstraße 7

56412 Horbach

Schulstraße 10 56412 Horbach

Vorm Tor 3 56412 Horbach

Brunnenweg 1 56412 Horbach

Buchenweg 8 56412 Horbach

Hauptstraße 20 56412 Horbach

Westerwaldstraße 7 56412 Horbach

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt.

Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vor namen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind wei­tere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichna­migen Personen auszuschließen.

Die Eintragungen müssen leserlich sein.

IV.

Die Wählergruppe Schmidt hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver­wenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!

V.

Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre­tung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl­zelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

Horbach, 17. Mai 2004 Winfried Wilhelm

Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat

Möhnen Immerfroh

Maiwanderung am 26.05.2004

In diesem Jahr führt unsere Maiwanderung zum schönen Herthasee Da der Bus nach Holzappel erst nach 17.00 Uhr fährt, treffen wir uns wie folgt: Alle wandererprobten Möhnen finden sich um 15.00 Uhr amScharfen ck in Horbach ein. Alle Möhnen, die die Teilstrecke wandern wollen, lassen sich bitte nach Horhausen bringen. Dort treffen wir um 16.30 Uhr am Forst­haus zusammen. Rückfragen an Sonja, Tel. 6915.

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

(Herr Thiel).

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Weidenfeller):.

.06 439/901911 . 06439/7425

Hübingen

Dienststunden der Gemeindeverwaltung

Gemeindehaus Kapellenstraße 5 : donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister. . or

Telefax Gemeindeverwaltung/ 901784

Ortsbürgermeister. on

E-Mail Gemeindeverwaltung/OrtsbüigeiTneister:. /901807

OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde hu 9 findet am Mittwoch, dem 26. Mai 2004, um 19.30 Uhr im Gemeinden (Sitzungszimmer), Kapellenstraße 5 statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

2. NeugestaltungOberer Friedhofseingang" ^ib/eachstand

3. Schaffung neuer Gemeinderäume in der Buchfinkenlandnai

Restarbeiten/Einrichtung Archiv c*n.wurdet

4. Vereinbarung zur Umsetzung der Änderung der bu streviere, der Kommunalisierung des Revierdienste benübernahme durch die Verbandsgemeinde

5. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Verschiedenes . ^ cinwohner/i^ 1 * * IV. V. '

Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten t

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Hübingen

Kommunalwahl 2004 p in er Sitzung

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Hübingen hat in s .g^geri# 04.05.2004 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zu