Wochenblatt VG Montabaur
54
Nr.:
10
Hartenstein
Matthias
14.03.1962
einfach
11
Schwickert
Heike
04.07.1964
einfach
12
Wilhelmi
Hans-Jürgen
22.06.1970
einfach
13
Linn
Manfred
19.09.1953
einfach
14
Büttner
Christoph
09.11.1968
einfach
15
Hartenstein
Heinz Georg
29.04.1958
einfach
16
Labonte
Alfred
07.12.1953
einfach
Schlossermeister
deutsch
Hausfrau
deutsch
Fliesenleger
deutsch
Monteur
deutsch
Diplomverwaltungswirt
deutsch
Hausmeister
deutsch
Projektsachbearbeiter
deutsch
Wiesgenstraße 7
56412 Horbach
Schulstraße 10 56412 Horbach
Vorm Tor 3 56412 Horbach
Brunnenweg 1 56412 Horbach
Buchenweg 8 56412 Horbach
Hauptstraße 20 56412 Horbach
Westerwaldstraße 7 56412 Horbach
Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettel verteilt.
Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vor namen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen.
Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
Die Wählergruppe Schmidt hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!
V.
Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
Horbach, 17. Mai 2004 Winfried Wilhelm
Ortsbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsgemeinderat
“Möhnen Immerfroh”
Maiwanderung am 26.05.2004
In diesem Jahr führt unsere Maiwanderung zum schönen Herthasee Da der Bus nach Holzappel erst nach 17.00 Uhr fährt, treffen wir uns wie folgt: Alle wandererprobten Möhnen finden sich um 15.00 Uhr am “Scharfen ck” in Horbach ein. Alle Möhnen, die die Teilstrecke wandern wollen, lassen sich bitte nach Horhausen bringen. Dort treffen wir um 16.30 Uhr am Forsthaus zusammen. Rückfragen an Sonja, Tel. 6915.
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung
(Herr Thiel).
Telefon Vermietung Grillhütte
(Herr Weidenfeller):.
.06 439/901911 . 06439/7425
Hübingen
Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Gemeindehaus Kapellenstraße 5 : donnerstags, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister. nß . or
Telefax Gemeindeverwaltung/ 901784
Ortsbürgermeister. on
E-Mail Gemeindeverwaltung/OrtsbüigeiTneister:. /901807
OG.Huebingen@freenet.de Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:.06439/6128
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde hu 9 findet am Mittwoch, dem 26. Mai 2004, um 19.30 Uhr im Gemeinden (Sitzungszimmer), Kapellenstraße 5 statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
2. Neugestaltung “Oberer Friedhofseingang" ^„ib/eachstand
3. Schaffung neuer Gemeinderäume in der Buchfinkenlandnai
Restarbeiten/Einrichtung Archiv c*n.wurdet
4. Vereinbarung zur Umsetzung der Änderung der bu streviere, der Kommunalisierung des Revierdienste benübernahme durch die Verbandsgemeinde
5. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Verschiedenes . ^ cinwohner/i^ 1 * * IV. V. '
Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten t
Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Hübingen
Kommunalwahl 2004 p in er Sitzung
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Hübingen hat in s .g^geri# 04.05.2004 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zu

