, tt vG Montabaur

Nr. 21/2004

,. ho Bekanntmachung Ortsbezirk Wirzenborn

Ji'unalwahlen 2004 | . M achung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsbeirat

n-oWahl zu m Ortsbeirat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewer­bend ohne das Recht der Stimmenhaufung (Kumulieren) durchgeführt.

i!or Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2004 den von der Wählergruppe Müller eingereichten Wahlvor- F für die Wahl zum Ortsbeirat mit folgenden Bewerbern zugelassen:

Lfd Name m r Vorname

Geburtstag Beruf

Mehrfachbenennungen Staatsangehörigkeit

Straße

Wohnort

1 Müller Christel

2 Schmidt Gerhard

3 Thiem Detlef

4 Rasbach Heinz-Jürgen

5 Rasbach Petra

6 Müller Dennis

14.05.1956

einfach

05.03.1938

einfach

20.04.1958

einfach

04.03.1960

einfach

23.07.1962

einfach

08.04.1977

einfach

Bürokauffrau

deutsch

Maschinenbau-T echniker deutsch

Steinmetz

deutsch

Schlosser

deutsch

Bürokauffrau

deutsch

Student

deutsch

Kapellenstraße 8 56410 Montabaur

Kapellenstraße 7 56410 Montabaur

Kiefernweg 7 56410 Montabaur

Heiligenrother Straße 1 a 56410 Montabaur

Heiligenrother Straße 1 a 56410 Montabaur

Kapellenstraße 8 56410 Montabaur

I

|Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzet- verteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen [und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen [sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen [gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich sein.

IV.

Die Wählergruppe Müller hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt 11 aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der (Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver­wenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!

[Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre- pg ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für [die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wähl­te, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands [und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

| Montabaur, 17. Mai 2004 Dr - Possel-Dölken

Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat

ahrbachgemeinden

Boden

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stunde des Ortsbürgermeisters

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.02602/8425

Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Boden

Kommunalwahl 2004

Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Boden hat in seiner Sitzung am 04.05.2004 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbürgermei­ster der Ortsgemeinde Boden am 13.06.2004 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.

Familienname, Vorname: Eulberg, Rudolf

08.03.1936 deutsch Rentner Oststraße 3 56412 Boden

Rudi Korbach, I. Ortsbeigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister

1 .

geboren am: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Boden, 17.05.2004