, tt vG Montabaur
Nr. 21/2004
,. ho Bekanntmachung Ortsbezirk Wirzenborn
Ji'unalwahlen 2004 | ™ „ . M achung über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsbeirat
n-oWahl zu m Ortsbeirat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerbend ohne das Recht der Stimmenhaufung (Kumulieren) durchgeführt.
i!or Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2004 den von der Wählergruppe Müller eingereichten Wahlvor- F” für die Wahl zum Ortsbeirat mit folgenden Bewerbern zugelassen:
Lfd Name m r Vorname
Geburtstag Beruf
Mehrfachbenennungen Staatsangehörigkeit
Straße
Wohnort
1 Müller Christel
2 Schmidt Gerhard
3 Thiem Detlef
4 Rasbach Heinz-Jürgen
5 Rasbach Petra
6 Müller Dennis
14.05.1956
einfach
05.03.1938
einfach
20.04.1958
einfach
04.03.1960
einfach
23.07.1962
einfach
08.04.1977
einfach
Bürokauffrau
deutsch
Maschinenbau-T echniker deutsch
Steinmetz
deutsch
Schlosser
deutsch
Bürokauffrau
deutsch
Student
deutsch
Kapellenstraße 8 56410 Montabaur
Kapellenstraße 7 56410 Montabaur
Kiefernweg 7 56410 Montabaur
Heiligenrother Straße 1 a 56410 Montabaur
Heiligenrother Straße 1 a 56410 Montabaur
Kapellenstraße 8 56410 Montabaur
I
|Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzet- verteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen [und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen [sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen [gleichnamigen Personen auszuschließen. Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
Die Wählergruppe Müller hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt 11 aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der (Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!
[Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre- pg ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für [die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wählte, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands [und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
| Montabaur, 17. Mai 2004 Dr - Possel-Dölken
Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat
ahrbachgemeinden
Boden
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stunde des Ortsbürgermeisters
er einbaru
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.02602/8425
Öffentliche Bekanntmachung Ortsgemeinde Boden
Kommunalwahl 2004
Der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Boden hat in seiner Sitzung am 04.05.2004 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Boden am 13.06.2004 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.
Familienname, Vorname: Eulberg, Rudolf
08.03.1936 deutsch Rentner Oststraße 3 56412 Boden
Rudi Korbach, I. Ortsbeigeordneter als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbürgermeister
1 .
geboren am: Staatsangehörigkeit: Beruf oder Stand: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Boden, 17.05.2004

