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Montabaur
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Nr. 21/2004
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ten Haaf Gabriele
30.01.1962
einfach
Verwaltungsangestellter
deutsch
Buchenstraße 15 a 56410 Montabaur
28.11.1957
einfach
Arzt
deutsch
Friedhofsweg 4 56410 Montabaur
03.07.1957
einfach
Beamtin
deutsch
Finkenweg 7
56410 Montabaur
08.10.1968
einfach
Diplombetriebswirt
deutsch
Im Hemchen 1
56410 Montabaur
24.07.1948
einfach
Großhandelskaufmann
deutsch
Herrenhahnweg 30 56410 Montabaur
08.06.1953
einfach
Küchenmeister
deutsch
Im Hemchen 7 56410 Montabaur
15.06.1953
einfach
Elektromeister
deutsch
Am Walde 2 a
56410 Montabaur
21.01.1967
einfach
Elektroinstallateur
deutsch
Westerwaldstraße 31 56410 Montabaur
08.07.1956
einfach
Steuerberaterin
deutsch
Friedhofsweg 5 56410 Montabaur
I.
Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzettelverteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen.
Die Eintragungen müssen leserlich sein.
IV.
Die Wählergruppe Schaaf hat das Recht, nicht amtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel verwenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!
Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahlzelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.
Montabaur, 17. Mai 2004 Dr - Possel-Dölken
Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat
UG Horressen/Elgendorf hedinatnoch
|Zm letzten Heimspiel der Saison 2003/2004,, in denni sie 23 q 5 2 o04, »unkten muss, empfängt unsere I. Mannschaft a M scha ft hat inzwi- PU.30 Uhr die Elf der SG Malberg. Unsere II. Mannsend Ischen ihre Punktspiele beendet.
Reckenthal
pD-Stadtratsfraktion .ndnanq durch den
informiert sich die SPD-Fraktiori bei ■ n js t um 15.00 Uhr,
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»16.00 Uhr findet ein Bürgergespräch in de
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Bürger von Reckenthal sind zu diesem Gespr
Öffentliche Bekanntmachung Ortsbezirk Reckenthal Kommunalwahl 2004
Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.05.2004 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Reckenthal am 13.06.2004 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.
1. Wählergruppe Kuhnke Familienname, Vorname: geboren am:
Staatsangehörigkeit:
Beruf oder Stand:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Ort:
56410 Montabaur, 17.05.2004
Christmann, Andreas
27.08.1965
deutsch
Straßenwärter
Tannenweg 41 a
56410 Montabaur-Reckenthal
Dr. Possel-Dölken Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsvorsteher

