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Montabaur

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Nr. 21/2004

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ten Haaf Gabriele

30.01.1962

einfach

Verwaltungsangestellter

deutsch

Buchenstraße 15 a 56410 Montabaur

28.11.1957

einfach

Arzt

deutsch

Friedhofsweg 4 56410 Montabaur

03.07.1957

einfach

Beamtin

deutsch

Finkenweg 7

56410 Montabaur

08.10.1968

einfach

Diplombetriebswirt

deutsch

Im Hemchen 1

56410 Montabaur

24.07.1948

einfach

Großhandelskaufmann

deutsch

Herrenhahnweg 30 56410 Montabaur

08.06.1953

einfach

Küchenmeister

deutsch

Im Hemchen 7 56410 Montabaur

15.06.1953

einfach

Elektromeister

deutsch

Am Walde 2 a

56410 Montabaur

21.01.1967

einfach

Elektroinstallateur

deutsch

Westerwaldstraße 31 56410 Montabaur

08.07.1956

einfach

Steuerberaterin

deutsch

Friedhofsweg 5 56410 Montabaur

I.

Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzet­telverteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen sind weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschließen.

Die Eintragungen müssen leserlich sein.

IV.

Die Wählergruppe Schaaf hat das Recht, nicht amtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver­wenden. Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen will. Sie/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stimmenhäufung ist nicht zugelassen!

Die Wählerin/Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre­tung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl­zelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet.

Montabaur, 17. Mai 2004 Dr - Possel-Dölken

Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat

UG Horressen/Elgendorf hedinatnoch

|Zm letzten Heimspiel der Saison 2003/2004,, in denni sie 23 q 5 2 o04, »unkten muss, empfängt unsere I. Mannschaft a M scha ft hat inzwi- PU.30 Uhr die Elf der SG Malberg. Unsere II. Mannsend Ischen ihre Punktspiele beendet.

Reckenthal

pD-Stadtratsfraktion .ndnanq durch den

informiert sich die SPD-Fraktiori bei n js t um 15.00 Uhr,

|*MReckenthal am Samstag, 22.05.2004. Begm

»«»«Punkt ist am Brunnen. r raststätte in Reckent-

»16.00 Uhr findet ein Bürgergespräch in de

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Bürger von Reckenthal sind zu diesem Gespr

Öffentliche Bekanntmachung Ortsbezirk Reckenthal Kommunalwahl 2004

Der Wahlausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sitzung am 05.05.2004 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl zum Ortsvorstehers des Ortsbezirkes Reckenthal am 13.06.2004 zugelassen, der hiermit bekannt gemacht wird.

1. Wählergruppe Kuhnke Familienname, Vorname: geboren am:

Staatsangehörigkeit:

Beruf oder Stand:

Straße, Hausnummer:

Postleitzahl, Ort:

56410 Montabaur, 17.05.2004

Christmann, Andreas

27.08.1965

deutsch

Straßenwärter

Tannenweg 41 a

56410 Montabaur-Reckenthal

Dr. Possel-Dölken Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsvorsteher