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Nr. 21/2004
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Bekanntmachung über die Durchführunl^ 1 ^ 2004 I, er ehrheitswahl zum Ortsbeirat
n; e Wahl zum Ortsbeirat wird nach den Grundsät7Pn h *„
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| Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05 05 onn„ .
Lfd
Nr.
Name
Vorname
Geburtstag
Mehrfachbenennungen
Beruf
Staatsangehörigkeit
Straße
Wohnort
t/r 7 WähleraruDoe Diel
1
Diel
13.12.1950
Elektromeister
Pfarrer-Fein-Straße 11
Arnold
einfach
deutsch
56410 Montabaur
2
Decker
05.08.1959
Industriemeister Keramik
Bornwiesenstraße 3
Bernd
einfach
deutsch
56410 Montabaur
3
Wolf
17.02.1945
Forstwirt
Wagnerstraße 5
Hermann
einfach
deutsch
56410 Montabaur
4
Lorenz
01.09.1942
Diplomingenieur
Baumbacher Straße 70
Reinhard
einfach
deutsch
56410 Montabaur
5
Kuch
13.06.1958
)
Betriebsleiter
Köppelstraße 41
Paul
einfach
deutsch
56410 Montabaur
6
Schönberger
15.07.1956
Kaufmännischer Angestellter
Margarete-Schreiner-Straße 1
Thomas
einfach
deutsch
56410 Montabaur
7
Piroth
22.11.1943
Rentner
Südstraße 12
Ewald
einfach
deutsch
56410 Montabaur
8
Winkenbach
27.02.1945
Kaufmann
Weststraße 27
Bernd
einfach
deutsch
56410 Montabaur
vorstelt* ler tiW
Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzet- Jiverteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen M Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen M weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen geichnamigen Personen auszuschließen.
Die Eintragungen müssen leserlich sein.
toWählergruppc Diel hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Per- yj? 1 herzu stellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der wend T an Stelle des amt,ic hen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver- will g en /P Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen erse , le/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere y en ‘ Stinf imenhäufung ist nicht zugelassen!
Satf lerin/ . Der Wäh| er kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre- di e ug h unzu| ä ss ig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für 2 e|| e W ?® ltswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl- umjleJ?™* und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands Mont h° en Wahlumsc hlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet. abaur ’ den 17. Mai 2004 Dr. Possel-Dölken
Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat

