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Nr. 21/2004

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Bekanntmachung über die Durchführunl^ 1 ^ 2004 I, er ehrheitswahl zum Ortsbeirat

n; e Wahl zum Ortsbeirat wird nach den Grundsät7Pn h *

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| Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 05 05 onn .

Lfd

Nr.

Name

Vorname

Geburtstag

Mehrfachbenennungen

Beruf

Staatsangehörigkeit

Straße

Wohnort

t/r 7 WähleraruDoe Diel

1

Diel

13.12.1950

Elektromeister

Pfarrer-Fein-Straße 11

Arnold

einfach

deutsch

56410 Montabaur

2

Decker

05.08.1959

Industriemeister Keramik

Bornwiesenstraße 3

Bernd

einfach

deutsch

56410 Montabaur

3

Wolf

17.02.1945

Forstwirt

Wagnerstraße 5

Hermann

einfach

deutsch

56410 Montabaur

4

Lorenz

01.09.1942

Diplomingenieur

Baumbacher Straße 70

Reinhard

einfach

deutsch

56410 Montabaur

5

Kuch

13.06.1958

)

Betriebsleiter

Köppelstraße 41

Paul

einfach

deutsch

56410 Montabaur

6

Schönberger

15.07.1956

Kaufmännischer Angestellter

Margarete-Schreiner-Straße 1

Thomas

einfach

deutsch

56410 Montabaur

7

Piroth

22.11.1943

Rentner

Südstraße 12

Ewald

einfach

deutsch

56410 Montabaur

8

Winkenbach

27.02.1945

Kaufmann

Weststraße 27

Bernd

einfach

deutsch

56410 Montabaur

vorstelt* ler tiW

Vordem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsbeirat wahlberechtigten Personen amtliche weiße Stimmzet- Jiverteilt. Die Wählerin/Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen M Vornamen eintragen, wie Nummern auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vorgeschlagenen M weitere Personalangaben (z.B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen geichnamigen Personen auszuschließen.

Die Eintragungen müssen leserlich sein.

toWählergruppc Diel hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II aufgeführten Per- yj? 1 herzu stellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Die Wählerin/Der wend T an Stelle des amt,ic hen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimmzettel ver- will g en /P Sie/Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die sie/er wählen erse , le/Er kann auch Namen anderer wählbarer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere y en Stinf imenhäufung ist nicht zugelassen!

Satf lerin/ . Der Wäh| er kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum abgeben. Eine Vertre- di e ug h unzu| ä ss ig. Nach Betreten des Wahlraums erhält die Wählerin/der Wähler einen weißen Wahlumschlag für 2 e|| e W ?® ltswahl und falls gewünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt sie/er sich in die Wahl- umjleJ?* und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht sie/er an den Tisch des Wahlvorstands Mont h° en Wahlumsc hlag in die Wahlurne, sobald der Wahlvorsteher dies gestattet. abaur den 17. Mai 2004 Dr. Possel-Dölken

Stadtbürgermeister als Wahlleiter für die Wahl zum Ortsbeirat