enblatt
VG Montabaur
Nr. 19/2004
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Wahlberi 1ß n Grün ahltage, ■ ■iss durchVt j azu bewcL ^ntragstelfuj
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, , „ die im Wege der Briefwahl wählen wollen or h,i (
^ SShiunteriagen für die Europawahl einen roten WaWbrieftim 1 * unver, k hRitden Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen oran’
n e sc| y Senen Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die WaMhiSE *jS US enden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen anoeoehJn p- iffattfürdie Briefwahl zur Europawahl und ein MerkbSttfü?d^Bn>T Süden Kommunalwahlen enthält die für die Wählerinnen und
n digsn Hinweise. r
ü&ahifiir die Europawahl
-‘■sich aus dem Antrag für die Erteilung eines Wahlscheine t;\ r *■
S wahl nicht dass die Wahlberechtigte/der Wahlberechtigte vor e^nem rstand wählen will, so erhalt sie/er mit dem weißen Wahlschein einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl einen amtlichen blauen Wahlumschlag mit dem Aufdruck «\a/om schlag für die Briefwahl”, * UTaruck Wahl-
finen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift ^
Ä“«“ endsn “• m “ dem Au,d ™ k ■«**«£
ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl Diese'Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten von der
auf Verlangen auch noch nachträglich ausqehändinf
ßdefwahl für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahl JL
Ortsvorsiehe,s • der "mSiSu^
jrechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen ^ fcn, erhallen mit dem gelben Wahlschein für die KommenalS'
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i Vorhand« 1 Wahn <i tragt!
Ien deinen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl einschließ- * L h ^r Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers - der Bürger- s meisterin/des Bürgermeisters, zu der sie/er wahlberechtigt ist,
' ' feinen amtlichen gelben Wahlumschlag mit dem Aufdruck “Wahl- i Umschlag für die Kommunalwahlen“ bei Verhältniswahl,
■ im Falle der Mehrheitswahl zum Ortsbeirat/Gemeinderat einen amtlichen weißen Wahlumschlag mit dem Aufdruck “Mehrheitswahl zum Irtsbeirat/Gemeinderaf,
einen amtlichen mit der Anschrift der Gemeindeverwaltung versehen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck “Wahl- irieffür die Kommunalwahlen”,
ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen.
Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen können die Wahlberechtigten einen Wahlschein für eine |etwa|)twendige Stichwahl beantragen.
Wflschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahl- . ,. tag, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden, larnere rat Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere iangbame«|pg^ j stnur j m p a ^ e e j ner plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die (BJigsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen der/dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch dieMitsche Post AG übersandt oder amtlich überbracht werden können, arrierefrei Wa®rechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung selbst in Empfang nehmen, können an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versenden Wahlberechtigte Wahlbriefe durch die Deutsche Post AG, so sind diese so rechtzeitig an die angegebene Stelle abzusenden, dass sie dort »vorhanden ^ estens am Wahltage, Sonntag, 13. Juni 2004, bis 18 Uhr, eingehen.
Der Wahlbrief für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Ktschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen, der durch die Postjpersandt werden soll, wird nicht frankiert; das Entgelt wird von der
puschen Post AG mit dem Ministerium des Innern und für Sport zentral
aggfechnet.
jer Mons-Tt' Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ühfhfe r werden - Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen Pinnoh n S0 müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr ' 6 VVahlzeit der Kommunalwahlen und der Europawahl endet
EurfRal 6 ^!^, 6 ’ die durcl1 Briefwahl an den Kommunalwahlen und der Ä h ei nehmen> müs sen zwei Wahlbriefe absenden.
a - a ur, 30. April 2004 Edmund Schaaf, Bürgermeister
zugleich als Wahlleiter _
gliche Bekanntmachung
SJfWy Wasserzähler
Werden ausgeta V u e scht ndS9emeinde Montabaur
^a^ufomnrt 6 !) 6 ^ bnebn1er darauf hin, dass die eichfälligen Wasser- 1)6,1 Terniinon a d6r ^ichgültigkeitsverordnung turnusgemäß zu folgen- a 1 US9ewechselt werden: ■
vorn 17,05 ty ,; 05,2004: Kadenbach, Neuhäusel, Eitelborn, Simmern Hübingen fiaü u 5 ' 2004: Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf, vom 24.0 5 b o baCh> Daubach
vom01 or hl! ®'ü5-200 4 : Horbach, Stahlhofen, Untershausen, Holler «»»jXJJ-°6-2004: Heiligenroth v °m 14.06^ bis m ne 20C34: Huppach-Goldhausen iAii^^ D6.bis?c;nR’ 2004 ' ^' rocl > Großholbach, Boden, Heilberscheid, gen die Wipshausen 06 -2004: Nomborn, Nentershausen, Niedererbach, Gör-
vom 28.06. bis 16.07.2004: Stadt Montabaur und Stadtteile
Die Arbeiten werden im Auftrag der Verbandsgemeindewerke Montabaur
- Wasserversorgung - durch die Firma Schenk, Bitzen durchgeführt.
Den Monteuren dieser Firma bitten wir ungehinderten Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren. Des weiteren bitten wir die Abnehmer, dafür Sorge zu tragen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind.
Der Austausch der Zähler erfolgt für den Abnehmer kostenlos.
56410 Montabaur, 29.04.2004 Wirnseer
Verbandsgemeindewerke Montabaur kaufm. Werkleiterin
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Bürgerbüro - Telefonnummer.......02602/126-123
Öffnungszeiten für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
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VERLAG
WITTICH
IMPRESSUM:
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie der Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBI. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr- Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911 - 0. Fax: 0 26 24 / 911 -195. Internet-Adresse: www.wittich.de
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