Nr. 19/2004
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lautet das Thema der 3. Medizinischen Informationsveranstaltung des MQM, Medizinisches Qua- lifsnetz Montabaur, dem die Mehrzahl der in Mon- t^jaur tätigen Ärzte angeschlossen ist.
Vor der Sommerreisezeit können sich Reisende bei diesem Vortrag ausführlich über die sinnvolle und notwendige medizinische Reisevorbereitung und über die Schutzimpfungen bei Reisen informieren, ^sondere Schwerpunkte werden sein:
Reisen mit Kindern
Reisen bei chronischen Erkrankungen R|sen für Senioren Reisen in die Tropen
Ai|erdem wird auf Besonderheiten bei Geschäfts- Langzeitaufenthalten im Ausland und
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Extremtourismus, sowie auf Versicherungsschutz, Hilfe im Notfall und Krankenrücktransport eingegangen.
Mit Herrn Dr. R. Lösch steht ein fachlich außergewöhnlich kompetenter Referent zur Verfügung.
Herr Dr. Lösch war u.a. maßgeblich an dem Aufbau eines Krankenhauses in Kumba, Kamerun, beteiligt, hat den ärztlichen Dienst des ADAC aufgebaut und fast 10 Jahre geleitet, ist Gründer der Akademie für Reise und Touristikmedizin und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Reise- und Touristikmedizin DRTM.
Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 26.05.2004, 18.30 Uhr in der Stadthalle Mons Tabor, Koblenzer Straße, in Montabaur, statt. Der Eintritt ist frei.
uch.
Öffentl. Bekanntmachungen
lekanntmachung
her das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen nt und für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen ivorsteherinnen/Ortsvorsteher - der Bürgermeisterinnen/ leister - am 13. Juni 2004 sowie der etwaigen Stichwahlen ivorsteherinnen/Ortsvorsteher - der Bürgermeisterinnen/ eister - am 27. Juni 2004
jnntag, dem 13. Juni 2004, finden in der Bundesrepublik Deutsch- • ■ J Ä Wahlzum Europäischen Parlament (Europawahl) und in Rhein- I InPratEL 3 ' 2 9 leichz eitig die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen I iU vl jjj®vorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermei-
|5ie Wählerverzeichnisse für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitel- "kenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Hei- i ler ’ ^ orl3ach > Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäu- rtreihe‘ l fe: , '^{i !lere ' bert . Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhau- 3 ist züir 5 JsjLffl| me [' n ' Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf, sowie für die IN ausd8!' l;, ’7Ä l ^ a “ : aur werden in der Zeit von Montag, 24.05.2004, bis Freitag, ausderHei«y '- UU4 (Einsichtsfrist), während der allgemeinen Öffnungszeiten wie dasW- J 10 9. 8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend 5 ’ 8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend Mi der V 8.00 bis 12.30 Uhr
^enauer.pia« n Q S ^ meincleverwaltun 9 Montabaur, Rathaus, Konrad- ^ffihtiotp 71 ir c' Z T mer 101 (Bürgerbüro) 56410 Montabaur für Wahlen diefiirhtinu' n f lc !] triahme b,ere ' t gehalten. Die Wahlberechtigten kön- " erz 8 ichriisBinnot 0d6r Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler- Richtigkeit ortorui? er ! en P aten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die ^nis’e'moptra^Hständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- Äubhaft 7 M en6 u Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsa- ^eitdesWäHi en ’ aus denen sic h eine Unrichtigkeit oder Unvoll- ln 9pesteht n R e, ? eichn isses ergeben kann. Das Recht auf Über- ’™ "weaistpr f- p lnsicfltlich der Daten von Wahlberechtigten, für die f chts [ahmenn P ao! n s P errv ermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melde- ** 6 t 7 ofc— lze s entsprechenden Vorschriften der Landesmelde-
für alle M ofstr.,
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^Verzeichnis wird
im automatisierten Verfahren geführt. Die Ein-
-^ipnnie ist ■ L 11 dUl omatisierten ven Ü^lrannnur 610 ^ atensi chtgerät möglich.
ein hat. W6r ' n das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen
II.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist, spätestens am Freitag, dem 28. Mai 2004, bis 12.30 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 101 (Bürgerbüro) 56410 Montabaur Einspruch einlegen (Einspruchsfrist).
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
III.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 23. Mai 2004 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
IV.
Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann an der Wahl im Landkreis Westerwald
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Landkreises
oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers - der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters hat, kann an den Wahlen nur durch Briefwahl teilnehmen.
V.
Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
1. in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten,
b) wenn sie ihre Wohnung ab dem 10. Mai 2004 in einen anderen Wahlbezirk
- innerhalb der Gemeinde,
- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegen,
c) wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Beeinträchtigung oder sonst ihres körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können,
2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 23. Mai 2004

