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I nHiakeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der * n unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück- iVerhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

. . insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonsti- hfenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar toends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört- vftältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwin­de Unfallursache Nr. 1.

Gemeindeverwaltung Montabaur

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Nr. 18/2004

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11.00-13.00 Uhr 13.00-19.00 Uhr 19.00 - 21.00 Uhr

08.00 - 07.00 Uhr 08.00 -13.00 Uhr 13.00 - 21.00 Uhr 21.00 - 22.00 Uhr

08.00-19.30 Uhr 10.00-13.00 Uhr 19.00-19.30 Uhr

19.30 - 21.00 Uhr

06.00 - 07.00 Uhr 08.00-13.00 Uhr 13.00 - 21.00 Uhr

20.30 - 22.00 Uhr

07.00 - 09.00 Uhr 09.00-13.00 Uhr 13.00-17.00 Uhr 17.00-19.00 Uhr 19.00 - 22.00 Uhr

07.00-18.00 Uhr 18.00 -19.00 Uhr 19.00 - 20.00 Uhr

08.00-17.00 Uhr

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Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Das Team des Mons-Tabor-Bades Montabaur Eifelstraße, 56410 Montabaur Telefon 02602/46 11

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Samstag, 1. Mai 2004

Donnerstag, 20. Mai 2004

(Christi Himmelfahrt)

Sonntag, 30. Mai 2004

Montag, 31. Mai 2004

(Pfingsten)

Donnerstag, 10. Juni 2004

(Fronleichnam)

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8.00 bis 17.00 Uhr

für Sie da!

Bei schönem Wetter öffnet das Freibad von 10.00 bis 19.00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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Warmwasserzirkulation - einfach mal abschalten

ln vielen Haushalten mit einer zentralen Warmwasserbereitung ist eine Zirkulationspumpe installiert, die dafür sorgt, dass beim Aufdrehen des Hahns sofort heißes Wasser zur Verfügung steht. Diese Pumpe verur­sacht in vielen Fällen einen erheblichen Stromverbrauch, der oft unter­schätzt wird. Deshalb sollte man zunächst einmal ausprobieren, ob es nicht auch ohne geht. Möglicherweise dauert es gar nicht so lange, bis ohne Zirkulation warmes Wasser fließt. Doch auch wenn die Warm­wasserzirkulation notwendig ist, sind Einsparungen möglich. Durch eine zeitliche Regelung, deren Einbau auch durch die Energieeinsparver­ordnung vorgeschrieben ist, kann die Laufzeit auf die eigentlichen Bedarfszeiten, zum Beispiel am Morgen und am Abend, reduziert wer­den. Bei einer Erneuerung der Pumpe sollte man unbedingt auf die rich­tige Auslegung der Pumpenleistung achten, da diese den Stromver­brauch bestimmt.

Weitere Erläuterungen dazu und zu allen Fragen der Energieeinsparung geben Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rhein­land-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefoni­scher Voranmeldung.

Unser Energieberater hat am Donnerstag, den 13.05.04 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim­mer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder-0.

Kraftfahrzeugsteuer

Zulassungen von Mai an nur noch mit Einzugsermächtigung

Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss künftig eine Ein­zugsermächtigung für die Kfz-Steuer erteilen. Sonst wird der Fahrzeug­schein nicht ausgehändigt. Das steht in einer Landesverordnung, die zum 1. Mai in Kraft tritt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch vom Beach­ten der Zahlungstermine entlastet werden. Die Behörden sparen unnöti­ge Verwaltungskosten.

Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung. Ungenügend sind eine Einzugsermächtigung für ein anderes Fahrzeug oder für eine andere Steu­erart. Auch der Verweis auf die künftige Eröffnung eines Kontos reicht nicht aus: Das aktuelle Bestehen einer Bankverbindung muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch das Vorzeigen einer Bankkarte. Ähnliches gilt bei der Zulassung mit Hilfe eines bevollmächtigten Dritten: Hier gibt der Fahrzeughalter dem Bevollmächtigten zusätzlich zu den Zulassungsun­terlagen eine unterschriebene Einzugsermächtigung mit und einen Nach­weis über ein bestehendes Konto, etwa eine Kopie der Bankkarte.