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SitzJfsort: Rathaus, Hauptstraße
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Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat 2 ' Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsbürgermeister ? niesen öffentlichen Sitzungen sind alle interessierten Einwohner owiedie Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladen. Blaufisch 19.04.2004
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e/s/era/s^o. Geburtstag Hans-Christian Wild
In * Ortsgac ' Christian Wild feiert am 25.04.2004 seinen 80. Geburtstag. Hierzu rj 0rfsö %%a tLJ | jere jch dem Jubilar im Namen aller Bürgerinnen und Bürger der Offsgemeinde Daubach ganz herzlich.
Hans-Christian Wild wurde am 25.04.1924 in Klingenthal geboren. Seine Schulbildung absolvierte er in Dresden. Im Jahr 1942 wurde er zur Wehr- 17.00 bis 15 macht eingezogen. In 1945 geriet er in Kriegsgefangenschaft und w a urde : im September 1946 wieder entlassen. Nach verschiedenen Tätigkeiten nach “seiner Gefangenschaft nahm er sein Studium der freien Kunst in [Stuttgart auf. Nach und nach kam seine Familie aus dem damaligen Osten nach Wiesbaden. Im Jahre 1952 heiratete Hans-Christian Wild. Die Ehe- imstag,2i:.|eutebekamen vier Kinder und lebten in Wiesbaden. Dort war er einige 1 Birlen W Jahre als Maler tätig. Dann entschloss sich Hans-Christian Wild nochmals zu einem Studium in Mainz. Danach führte ihn sein beruflicher Weg an änzindentdasfäymnasium nach Montabaur. Seit 1970 wohnt Hans-Christian Wild m 30.04,04i]mit seiner Familie in Daubach.
I Trankisteftj r die Zukunft wünsche ich Hans-Christian Wild alles Gute, Glück und Zufriedenheit im Kreise seiner Familie und vor allem Gesundheit. Ich hoffe, dass er noch lange an unserer Dorfgemeinschaft teilnehmen kann.
Raimund Hahn, Ortsbürgermeister
WeSterwald-Verein Daubach
Unsere Jahresreise vom 13. Mai. bis 16. Mai 2004 nach Flandern/Belgien steht kurz vor der Tür. In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass die Restzahlung der Kosten bis zum 30. April £004 fällig wird. Die Einzahlung erbitten wir auf das Konto des Westerwald-Vereins Daubach unter der Konto-Nr. 803 127 603 (BLZ 510 500 15) bei der NASPA in Montabaur.
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Nr. 17/2004
2. Sitzungstermin: Mittwoch, 16.06.2004,18.30 Uhr
Sitzungsort: Alte Schule Holler, Sitzungssaal Bürgermeisteramt
Tagesordnung:
1. Verpflichtung der Beisitzer/innen und des/r Schriftführers/in (falls erforderlich)
2. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat
3. Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl zum Ortsbürgermeister Zu diesen öffentlichen Sitzungen sind alle interessierten Einwohner sowie die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge herzlich eingeladen. Holler, 19.04.2004
Margret Flosdorf Armin Hannappel
Ortsbürgermeisterin als 1. Ortsbeigeordneter als
Wahlleiterin für die Wahl Wahlleiter für die Wahl
zum Ortsgemeinderat zum Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 2004 vom 16.04.2004 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 15.04.2004 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf .804.000,— €
in der Ausgabe auf .804.000,— €
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf .265.000,— €
in der Ausgabe auf .265.000,— €
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.—,—
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.—,—
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).269 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2. Gewerbesteuer.330 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25,— €
für den zweiten Hund.51,— €
für jeden weiteren Hund.76,— €
■I.
Genehmigung der Haushaltssatzuna
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 2004 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 15.04.2004 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.04.2004 - 05.05.2004 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Holler, 16.04.2004 Ortsgemeindeverwaltung Holler
(S.) gez. Flosdorf, Ortsbürgermeisterin
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

