Nr 'ÄenblattVG Montabaur
Nr. 16/2004
Veranstaltungstipps
^li^niige Feuerwehr Neuhäusel f^hrzeugübergabe mit anschließender Feier im Feuerwehrhaus
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Feier im Feuerwehrhaus 302/iou^nit Bier vom Fass, 71/31094®£ssen vom Grill nd Musik
www.feuerwehr-neuhaeusel.de
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Wirfvürden uns freuen, viele Gäste aus Neuhäusel und Umgebung begrüßen zu dürfen
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Rittersaal Schloß Montabaur Eintritt: 13 € Vorverkauf
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Eine Veranstaltung der Stadt Montabaur
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Cine-Matinee
Französisches Kino im Capitol
am
Sonntag, 18.04.2004, 10.30 Uhr
„Les Randonneurs“
von
Philippe Harel
Eintrittspreise Jugendliche - 4,00 Euro Erwachsene - 6,00 Euro
Weitere Informationen Tel. (0 26 02) 94 77 59
Eine Veranstaltung der DFG Montabaur in Kooperation mit dem Lichtspielhaus Capitol und der Volkshochschule Montabaur
Öffentl. Bekanntmachungen
Integrierte Erhebung 2004
Anfang Mai 2004 führt das Statistische Landesamt in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine integrierte Erhebung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt die Anforderungen der Bodennutzungshaupterhebung und der Viehzählung. Sie erfasst unter anderem Daten über die
• Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnut- zungs-, Kultur- und Fruchtarten,
• Bodenbearbeitungsverfahren auf dem Ackerland,
• Viehhaltung am 03. Mai 2004.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens zwei Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter zwei ha LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B. Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2004“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen übernommen werden. Eine Übernahme von Rinder- oder Schweinebeständen aus dem Herkunftssiche- rungs- und Informationssystem für Tiere (Hl-Tier) ist noch nicht möglich. Die Inhaber oder Leiter bleiben daher für die Angaben der Viehbestände weiterhin auskunftspflichtig.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

