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Nr 'ÄenblattVG Montabaur

Nr. 16/2004

Veranstaltungstipps

^li^niige Feuerwehr Neuhäusel f^hrzeugübergabe mit anschließender Feier im Feuerwehrhaus

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Feier im Feuerwehrhaus 302/iou^nit Bier vom Fass, 71/31094®£ssen vom Grill nd Musik

www.feuerwehr-neuhaeusel.de

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Wirfvürden uns freuen, viele Gäste aus Neuhäusel und Umgebung begrüßen zu dürfen

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April 3004, 30 Uhr

Rittersaal Schloß Montabaur Eintritt: 13 Vorverkauf

Kulturbiirn m Vorverkaufsstellen:

BuchhanH?.' Montabaur 02602/9979484 WttterwiJwl 9 ? m Rathaus / Montabaur 02602/5333 Holidau fJÜ Reisebüro ' Montabaur 02602/9313-13 ^P Lotto wi® SS Beate Melcher / Montabaur 02602/917770 lenzer* sen, " a Ver, Ransbach Baumbach 02623/2366 Wv ^ w protick^ e H nhaUS ' Mülheim - Ka rlich 02630/962211

Eine Veranstaltung der Stadt Montabaur

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Cine-Matinee

Französisches Kino im Capitol

am

Sonntag, 18.04.2004, 10.30 Uhr

Les Randonneurs

von

Philippe Harel

Eintrittspreise Jugendliche - 4,00 Euro Erwachsene - 6,00 Euro

Weitere Informationen Tel. (0 26 02) 94 77 59

Eine Veranstaltung der DFG Montabaur in Kooperation mit dem Lichtspielhaus Capitol und der Volkshochschule Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Integrierte Erhebung 2004

Anfang Mai 2004 führt das Statistische Landesamt in nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betrieben eine integrierte Erhebung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt die Anforderungen der Bodennutzungshaupterhebung und der Viehzählung. Sie erfasst unter anderem Daten über die

Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnut- zungs-, Kultur- und Fruchtarten,

Bodenbearbeitungsverfahren auf dem Ackerland,

Viehhaltung am 03. Mai 2004.

Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrie­ben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von min­destens zwei Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter zwei ha LF, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B. Reben, Obst, Gemüse) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das AntragsverfahrenAgrarförderung 2004 bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen übernommen werden. Eine Übernahme von Rinder- oder Schweinebeständen aus dem Herkunftssiche- rungs- und Informationssystem für Tiere (Hl-Tier) ist noch nicht möglich. Die Inhaber oder Leiter bleiben daher für die Anga­ben der Viehbestände weiterhin auskunftspflichtig.

Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig han­delt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz