Einzelbild herunterladen

Nr. 15/2004

1 5/2004

üc-Wai-

^6 Alten lau Nie.

9-30 Uhr 5608/595 9449805

..944603

le Oberel- Ihr imSi-

rtsgemeiJ

Wochenblatt VG Montabaur

ALTE HERREN

Unser nächstes Heimspiel tragen wir am Samten m P Ä" S Ruppach ' GoWhaus0 n aus.

Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Gemeindeverw-aitung, Tel. und Fax.. V0 ° 18 ' 3 ° b ' S n oßn° Uhr

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.. noßo£ /204

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Rotter . neiHH* 02

. 9/7710

Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch Öffentliche Bücherei

dienstags.

.von 17.00 bis 19.00 Uhr

irtsgeirf

Innen heit

ing

i wir zui nd diel chtigten

! Öffentliche Bekanntmachung

nderung des Bebauungsplanes Krautfeld - Vorderes Dielkopffeld der Ortsgemeinde Welschneudorf;

'hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

[Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am [30.03.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebau- ngsplanesKrautfeld - Vorderes Dielkopffeid öffentlich auszulegen, ine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.

[Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.04.2004 - 21.05.2004 (einschließlich)

ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220 [onrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 is 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 bis 18 00 hr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus nregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- 2 Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht

er Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

i/Lß

I

fei

m

KEVAG KOBLENZ

Abteilung Bau Planung GahÖrt zum Schreiben vom

IQjp A "

ranstal* 2 . ollendiefr

rinnen

Eudorf, 31.03.2004

Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

23

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des BebauungsplanesVorn in den Stömpen der Ortsgemeinde Welschneudorf;

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 30.03.2004 den Beschluss gefaßt, den Entwurf zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszule­gen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

19.04.2004 - 30.04.2004 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

Welschneudorf, 31.03.2004

Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung

des BebauungsplanesBornplatz und Bornwiese

der Ortsgemeinde Welschneudorf;

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 30.03.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung und Erwei­terung des BebauungsplanesBornplatz und Bornwiese erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom

19.04.2004 - 30.04.2004 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei­len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.