Nr. 15/2004
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Wochenblatt VG Montabaur
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! Öffentliche Bekanntmachung
nderung des Bebauungsplanes Krautfeld - Vorderes Dielkopffeld” der Ortsgemeinde Welschneudorf;
'hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ‘gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
[Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am [30.03.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung des Bebau- ngsplanes „Krautfeld - Vorderes Dielkopffeid” öffentlich auszulegen, ine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
[Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.04.2004 - 21.05.2004 (einschließlich)
ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220 [onrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 is 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14 00 bis 18 00 hr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus nregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- 2 Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht
er Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
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Abteilung Bau • Planung GahÖrt zum Schreiben vom
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Eudorf, 31.03.2004
Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Vorn in den Stömpen” der Ortsgemeinde Welschneudorf;
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 30.03.2004 den Beschluss gefaßt, den Entwurf zur Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes erneut für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht durchgeführt.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
19.04.2004 - 30.04.2004 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Welschneudorf, 31.03.2004
Torsten Schwarz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung
des Bebauungsplanes “Bornplatz und Bornwiese”
der Ortsgemeinde Welschneudorf;
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat in seiner Sitzung am 30.03.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes “Bornplatz und Bornwiese” erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom
19.04.2004 - 30.04.2004 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

