Wochenblatt VG Montabaur
Unsere Öffnungszeiten wahrend der Osterferien vom 1- bis 16 Apr " Z °°*
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Kontrollierte Wohnungslüftung mit einer Abluftanlage
Das Lüften von Gebäuden ist für ein gutes Raumklima unverzichtbar. Luftschadstoffe und Luftfeuchtigkeit, die aufgrund der Gebäudenutzung immer entstehen, dürfen ein gewisses Maß nicht überschreiten. Weder sollten Schadstoffe das Wohlbefinden der Bewohner beeinträchtigen noch darf zu viel Feuchtigkeit einen Schaden an der Gebäudehülle anrichten. In der Regel sorgt ein regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen für frische Luft. Eine technisch aufwendigere aber effektivere Methode ist die kontrollierte Wohnungslüftung mit Hilfe einer Abluftanlage, die bei der Planung eines Neubaus mit hohem Wärmeschutzstandard mit in Betracht gezogen werden sollte.
Die Vorteile gegenüber der Fensterlüftung sind:
• dauerhafte und dem Bedarf genau angepasste Lufterneuerung
• Absaugen von Gerüchen direkt aus Küche, Bad und WC
• Begrenzung der Energieverluste durch die Lüftung auf das notwendige Maß
• Allergie auslösende Stoffe wie Pollen usw. können durch Filter aus den Räumen ferngehalten werden.
Worauf bei Planung und Bau einer solchen Lüftungsanlage zu achten ist, erklären Ihnen gerne die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung.
Unser Energieberater hat am Donnerstag, den 22.04.04 von 15.00 - 18.00 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Sicherheit für freiwillig Engagierte
Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu verbessern. Zum 1 Januar 2004 sind ein Sammel-Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversi- cherungsvertrag für Ehrenamtliche/freiwillig Tätige in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten.
Ehrenamtliche in öffentlichen Ehrenämtern, in Kirche, Wohlfahrtspflege Sport oder in der Feuerwehr sind in der Regel durch den Träger versichert. Die von der Landesregierung abgeschlossenen Verträge dienen deshalb insbesondere den Ehrenamtlichen in unzähligen kleinen - rechtlich unselbständigen - Initiativen, Gruppen und Projekten.
Nr.
1 5/2004
sen. Im Scnaae betreue nden Versicherungsdienst: Ecclesia \/„ Sie sich bitte an den betreuSng e n berg s tr . 4, 32758 De“S ?'T
SÄFaxfo523l /603-197, e-Mail: Info «ecclesia.de,
052 Jo Alternativ können Sie die Formulare zur Schadensmeldung St
sia.de. Alter de/versicherung downloaden. Schicken Sie sie auf 6 rrnerPostode^pe^Fax an oben genannte Adresse. Wenn Si e £
zum bürgerschaftlichen Engagement in Rheinland-Pfalz wissen möchten:
JITere iS^onen zum Umfang des Versicherungsschutzes: 1
HaftDflichtversicherungsschutz
Der qebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadensfall vorlei-J
stungspflichtig.
Wer ist versichert?
Versichert sind Ehrenamtliche/freiwillig Tätige, die ihre Tätigkeit in Rhein-, land-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausJ (z B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstalt' gen,Aktionen usw.).
Die Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Strukturen stattfinden Insofern werden Vereine, Verbände, GmbH s, Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen|
zu sorgen.
Wer ist nicht versichert?
• Die Organisation/Gemeinschaft, für die die Tätigkeit erbracht wird, Betreute bzw. Teilnehmer an Veranstaltungen, die nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.
• Ehrenamtliche, für die das hier versicherte Haftpflichtrisiko berels| anderweitig abgesichert ist (Subsidiarität).
Versicherte Leistungen
• 2.000.000,00 Euro für Personenschäden
• 2.000.000,00 Euro für Sachschäden
• 100.000,00 Euro für Vermögensdrittschäden Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 50,-€ Schadensbeispiele
• Die privat organisierte Selbsthilfegruppe „Frauen nach Krebs’ sich zum Erfahrungsaustausch in der Wohnung eines Gruppe glieds. Eine Mitinitiatorin zerbricht versehentlich eine teure chines sehe Vase. Die Geschädigte macht Schadensersatzansprüct gegenüber der Verursacherin geltend.
• Die Leiterin der Elteminitiative„Hausaufgabenbetreuung” ist nidili Reichweite, als ein Kind einem anderen mit seinem Füllfederhalte schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin der Initiative wird wege Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogecj
• Der Organisator eines Ausflugs des Fahrradclubs „Mountainbikerdui Berg und Tal” legt die Route so anspruchsvoll, dass ein Teilnehas schwer verunglückt. Der Organisator wird auf Schadensersatz verklag
Unfallversicherungsschutz Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal.
Wer Ist versichert?
Versichert sind Ehrenamtliche/freiwillig Tätige, die ihre Tätigkeit in RM| land-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz air geht. Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschi auch für Ehrenamtliche in rechtlich selbstständigen Trägerstrukturen.
Wer ist nicht versichert?
• Betreute,Teilnehmer an Veranstaltungen etc., die nicht ehren*
lich/freiwillig engagiert sind. .
• Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besieg
• Personen, für die vom Träger/von der Vereinigung, für die der EhWj amtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlor“ wurde. Sollten die Leistungen aus dem abgeschlossenen Vei
geringer sein als die des Sammel-Versicherungsvertragesdes
des Rheinland-Pfalz, so wird die Differenz aus diesem Vertrag®! geglichen. Rentenleistungen und Unfall-Invalidität werden daW| eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet.
Leistungen im Schadensfall
• Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen^/, stungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung» zu 175.000,00 Euro
• 10.000,00 Euro im Todesfall 2.000,00 Euro für Heilkosten (subsidiär)
• 1.000,00 Euro für Bergungskosten Schadensbeispiele
Eine Mitarbeiterin des Projekts„Altenpflege selbst organisiert"^ auf dem direkten Weg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit na se. Sie erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beemtra»
• Die Initiative „Kinderhilfe für den Balkan" organisiert einen
port. Der Fahrer des LKW’s wird in einen Verkehrsunfall und stirbt. n ,
Ein Mitglied des Jugendclubs „Kinder wollen klettern ortja eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes alltj, Spalt und bricht sich beide Beine. Er muss per Hudsc; abtransportiert werden und ist später noch eine längere L hilfen angewiesen.

