3
Nr. 14/2004
Wochenblatt VG Montabaur
Veranstaltungstipps
Open-Air
r0Q-| Musik zur rö&j L-jHjj Sterbestunde XjHjT 1
Benefiz -Konzert
am Karfreitag, den 09.04.2004 . um 15.00 Uhr in der ft:tv. Lutherkirche Montabaur
Johannes Kalpers
'
CHordon Bleu
Gemischter Chor Heilberscheid
Sonntag, 27.Juni 2004,18.00 Uhr
aus Georg FriedricfiHändels
„Messias “
50 Jahre Marien-Grotte
Heilberscheid
im malerischen Ambiente des Basaltsteinbruchs
Gesamtleitung:
Dekanatskantor Jens Schawaller
Karten sind ab sofort im Vorverkauf erhältlich:
Ortsgemeinde Heilberscheid, Tel. 06485 / 4455 oder 8696 Franz-Josef Gerharz, Tel. 06485 / 8336 PfarrgemeindebQro, Tel. 06485 / 229
Westerwald Touristik Service, Tel. 02602 / 30010
Veranstalter: Orts- und Pfarrgemeinde Heilberscheid ( Näheres siehe unter Heilberscheid )
Die Montabaurer Kantorei singt die großen Chöre aus dem Passionsteil des bekannten Oratoriums.
Außerdem musiziert das Streichquartett des
Diezer Instrumentalensembles und es erklingt die wertvolle Weigleorgel.
Der Eintritt ist frei!
i
Ostergaudi
am Ostersonntag den 11. April um 20:00 Uhr
in Horbach/Buchfinkenzentrum
1
Mit den Original
Spaß und Unterhaltung auf bayrische Art, mit bayrischen Bieren, bayrischem Essen in Festzeltatmosphäre
Bessenbachtaler Musikanten
Stimmung a la Schürzenjäger, Klostertaler usw.
Karten an der Abendkasse oder zum VK-Preis unter 06439/57107
Eintritt VK 7,- € / AK 9,- €
Tischreservierungen sind unter 06439/7355 möglich
Öffentl. Bekanntmachungen
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg
Bekanntmachung
Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises zum Stichtag 31.12.2003 Bodenrichtwerte für Bauflächen und für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet hat.
Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet der “Altstadt” von Montabaur sowie den förmlich festgelegten Entwicklungsbereich “ICE-Bahnhof Montabaur” hat der Gutachterausschuss zusätzlich Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen und sich auf die Wertzonen ohne Berücksichtigung der Sanierung bzw. Entwicklungsmaßnahme beziehen (Anfangswerte).
Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von den Servicestellen des Katasteramtes Westerburg, Bahnhofstraße 33 oder dessen Außenstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 15, abgegeben werden. Die Auskünfte können vereinfacht mündlich oder detailliert schriftlich durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden.
Die kostenfreien mündlichen Auskünfte beziehen sich auf Durchschnittswerte einer Stadt oder Gemeinde (z. B. Wohnbauflächen mäßiger, mittlerer oder guter Lage).
Die Kostenpflicht der schriftlichen, zonen- und grundstücksbezogenen Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Westerburg, 24.03.2004 Enno Heeren, Vorsitzender

