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Nr. 14/2004

Wochenblatt VG Montabaur

Veranstaltungstipps

Open-Air

r0Q-| Musik zur&j L-jHjj Sterbestunde XjHjT 1

Benefiz -Konzert

am Karfreitag, den 09.04.2004 . um 15.00 Uhr in der ft:tv. Lutherkirche Montabaur

Johannes Kalpers

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CHordon Bleu

Gemischter Chor Heilberscheid

Sonntag, 27.Juni 2004,18.00 Uhr

aus Georg FriedricfiHändels

Messias

50 Jahre Marien-Grotte

Heilberscheid

im malerischen Ambiente des Basaltsteinbruchs

Gesamtleitung:

Dekanatskantor Jens Schawaller

Karten sind ab sofort im Vorverkauf erhältlich:

Ortsgemeinde Heilberscheid, Tel. 06485 / 4455 oder 8696 Franz-Josef Gerharz, Tel. 06485 / 8336 PfarrgemeindebQro, Tel. 06485 / 229

Westerwald Touristik Service, Tel. 02602 / 30010

Veranstalter: Orts- und Pfarrgemeinde Heilberscheid ( Näheres siehe unter Heilberscheid )

Die Montabaurer Kantorei singt die großen Chöre aus dem Passionsteil des bekannten Oratoriums.

Außerdem musiziert das Streichquartett des

Diezer Instrumentalensembles und es erklingt die wertvolle Weigleorgel.

Der Eintritt ist frei!

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Ostergaudi

am Ostersonntag den 11. April um 20:00 Uhr

in Horbach/Buchfinkenzentrum

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Mit den Original

Spaß und Unterhaltung auf bayrische Art, mit bayrischen Bieren, bayrischem Essen in Festzeltatmosphäre

Bessenbachtaler Musikanten

Stimmung a la Schürzenjäger, Klostertaler usw.

Karten an der Abendkasse oder zum VK-Preis unter 06439/57107

Eintritt VK 7,- / AK 9,-

Tischreservierungen sind unter 06439/7355 möglich

Öffentl. Bekanntmachungen

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westerburg

Bekanntmachung

Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grund­stückswerte für den Bereich des Westerwaldkreises zum Stich­tag 31.12.2003 Bodenrichtwerte für Bauflächen und für landwirt­schaftlich genutzte Flächen abgeleitet hat.

Für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet derAltstadt von Montabaur sowie den förmlich festgelegten Entwicklungsbereich ICE-Bahnhof Montabaur hat der Gutachterausschuss zusätzlich Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrecht­lichen Bestimmungen entsprechen und sich auf die Wertzonen ohne Berücksichtigung der Sanierung bzw. Entwicklungsmaß­nahme beziehen (Anfangswerte).

Auskünfte über die Bodenrichtwerte können an jedermann von den Servicestellen des Katasteramtes Westerburg, Bahnhof­straße 33 oder dessen Außenstelle in Montabaur, Koblenzer Straße 15, abgegeben werden. Die Auskünfte können vereinfacht mündlich oder detailliert schriftlich durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden.

Die kostenfreien mündlichen Auskünfte beziehen sich auf Durch­schnittswerte einer Stadt oder Gemeinde (z. B. Wohnbauflächen mäßiger, mittlerer oder guter Lage).

Die Kostenpflicht der schriftlichen, zonen- und grundstücksbezo­genen Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Baugesetzbuch (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Westerburg, 24.03.2004 Enno Heeren, Vorsitzender