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Wochenblatt VG Montabaur

Roman Weidenfell er, der bekanntlich aus den Eisbachtaler Sportfreun­den hervorgegangen ist sowie ein Trikot der deutschen Fußball-Natio- naimannsrhaft mit den Autoarammen der Spieler.

Sprechstunden

montags.

donnerstags.

Gemeindeverwaltung Ortsbürgermeister.

des Ortsbürgermeisters

.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

.Tel.: 06485/4696

.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von öffentlichen Verkehrsanlagen im Bereich der Ortsgemeinde Girod

Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-

Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seite 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Girod vom 27.05.2003, werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeinde­straße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung Verlaufend von - bis

StraßeAuf der Nörr" (Flur 1, verlaufend vonKapellenweg" (Flur 1, Flurstück 445) Flurstück 369) bis zur StraßeOber

der Kirch" (Flur 1, Flurstück 154) Nordstraße verlaufend von der StraßeAuf der Nörr"

(Flur 1, Flurstück 428) (Flur 1, Flurstück 445) bis zurNordstraße"

(Flur 1, Flurstück 342/1)

Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewid­meten Flächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rat­haus - Neubau, Konrad-Adenauer-Platz 8, 2. Stock, Zimmer 230, einge­sehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Girod, 10.06.2003

(S.) Fend, Ortsbürgermeister (S.) Schaaf, Bürgermeister

Nr. 26 / 2 d

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von öffentlichen Verkehrsamt« im Bereich der Ortsgemeinde Girod a ^ en

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(Rur 1, Flurstück 369 - teilweise

Auf Grund der Bestimmungen des § 36 Landesstraßengesetz Rheinlai Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01.08.1977 (GVBI. Seite 273), zulel geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 12.10.1999 (GVBI. Seil 325) und dem Beschluss des Ortsgemeinderates Girod vom 27.05.2 J werden die nachstehend bezeichneten Verkehrsflächen als Gemeini Straße im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) LStrG de] öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung Verlaufend von bis

Straße "Kapellenweg verlaufend von Kapellenweg (Flur 1,

Flurstück 173) bis zum Ende in der Flurstücke) 390 und 444 in der Rur 1 und dem Beginn der seitlich abknickenden gemeindlichen Wirtschaftswege Flur 2, Flurstück 94 und Rur 3, Flurstück 79

Die Widmung tritt nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung in Kr< Ein Plan, aus dem die genaue Lage und der Umfang der gewidmet! Rächen ersichtlich ist, kann während der Dienststunden im Rathaus - Nei bau. Konrad-Adenauer-Platz 8,2. Stock, Zimmer 230, eingesehen werdi Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntg: Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbands meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Moni baur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Girod, 70.06.2003

(S.) Fend, Ortsbürgermeister (S.) Schaaf, Bürgermeisi

Fundsache

Ein Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln (Autoschlüssel) wurde t mir abgegeben.

Der Eigentümer kann das Schlüsselmäppchen nach entsprechende Eigentumsnachweis bei mir abholen.

Fend, Ortsbürgermeistt

Goldene Hochzeit Eheleute Steinebach

Am Samstag. 28.06.2003, feiern die Eheleute Lore und Bernhard SM nebach, Hauptstraße 24, das Fest der "goldenen Hochzeit". 1 Im Namen der Ortsgemeinde Girod und des Ortsgemeinderates 9 ratu |1 re ich dem Paar zu seinem goldenen Ehejubiläum und wünsche weit* hin viel Glück, Wohlergehen und Zufriedenheit und noch viele gemein me Lebensjahre bei möglichst bester Gesundheit.

Auch der Vereinsring Girod-Kleinhoibach möchte dem Ehepaar mit einen Ständchen gratulieren. Alle Vereine treffen sich am Freitag, 27 . 06 .^ um 19.30 Uhr am Haus des Jubelpaares.

Fend, Ortsbürgermeistt