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"...garten in Hilgert, Bergstr. 22 l" nnEuro pro Teilnehmer (Ehepaare 40,00 Euro) r «Schuster, Kreisausbilder bei der Johanniter - Unfallhilfe Tnd Dekanatsstelle für EEB, Tel.: 02666/9119880

nLnatsstelle für Erwachsenenbildung im Evangelischen ['jeltersin K° 0 P eration mit der Johanniter-Unfallhilfe

dna Kasper-Stiftung

I len -in seiner Vielfalt!

Vermittlung und Hilfe bei Fragen ^Schwangerschaft / Geburt und danach!

* am Dienstag für Schwangere und Interessenten

i r 010 7 2003, 20.00 Uhr, Thema:Schwangerschaft - guter Hder voller Angst, Referent: Dr. Dr. Thilo Buchmüller, Gynäko-

[ilfftobaur

Lust: Sommerpause

hf 02 09 2003,20.00 Uhr, Thema:Wenn Paare Eltern werden, k igder Elternschaft auf die Paarbeziehung, Referentin: Lilo Har- jlispädagogin, Diez

iZ 07102003, 20.00 Uhr, Thema:Ein Leben mit Körper und (/'Referent: Jochen Straub, Dipl. Theologe, Limburg L 0411.2003, 20.00 Uhr, Thema:Du allein schaffst es, aber Les nicht allein; Selbsthilfeangebote rund um die Schwanger- jdd Elternsein, Referentin: Vera Apel-Jörsch, Leiterin Wekiss,

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02.12.2003,20.00 Uhr, Thema:Richtig fördern -nicht über- - Angebote der Förderung für die kindgerechte Entwicklung, Refe- ägRamb, Kinderarzt im Heinrich-Haus, Neuwied r;Veranstaltungsangebote finden alle im Seminarraum des Herz- jMenhauses, Dernbach statt.

:=: 02602/94948-0.

freunde Nodefuddeler Bad Ems e.V.

k-ieinMusikverein, der Stimmungsmusik und Guggemusik macht. Lschön, auch ein paar Westerwälder als aktive Mitglieder zu riWirfinden für jeden das passende Instrument, iiir uns noch nicht kennt, wir sind am Rheinland-Pfalz-Tag in MSamstagabend und Sonntag beim Umzug dabei.

«Lust habt, bei uns mitzumachen, meldet euch unter folgenden 4.02603/6211 oder 02603/14193.

Nr. 23/2003

streue aus nbuns auch auf unserer wöchentlichen Probe - dienstags ab 19.00 Präsidüfl'EWrönnchen am Hauptbahnhof - besuchen.

Eine

IdzSi tasinitiative Westerwald

/-Gefahren birgt die viel beschworene wirtschaftliche Globalisie- ilzunterde Alltag der Menschen? Antworten auf diese Frage will die

-nichl@lwk Dative Westerwald bei einer Informationsveranstaltung am Don- f 12.06.2003, um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststät- sW in Montabaur (Wilhelm-Mangels-Str. 13) geben. Werner :tN etzwerkAttac wird Hintergründe und Ziele der Globalisie­re darstellen und in der anschließenden Diskussion Fragen zu beantworten.

^solidarische Weltwirtschaft - gegen neoliberale Globalisierung, , p'-as internationale Netzwerk globalisierungskritischer Menschen Jhr. Anrra .seineAufgabe. Aufmerksamkeit erregen die Globalisierungskriti- mit ihrem Protest gegen den so genannten G8-Gipfel, wo : i' i f nnerder führenden Wirtschaftsnationen sich ausschließlich lließenflj ^aing ihrer jeweiligen Wirtschaftsinteressen bemühen.Attac

esdabeidarum, dass die Wirtschaft den Menschen dienen muss rv !f ensdlen der Wirtschaft. Bei der Veranstaltung der Frie- j/e Westerwald haben interessierte Bürgerinnen deshalb auch

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sich in eine Interessenliste für die Gründung einer regio- ' «Gruppe einzutragen.

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ert ° r ' T «d r 9 e rmeister Dr. Possel-Dölken können unter der ^werden 126 ' 324 oder126 ' 33 5 (Büro des Stadtbürgermeisters)

PfefÜo 255 ^'Mail-Adresse: PiPosseldoelken@montabaur.de

02602/120354, Handy-Nr.: 0160/90511966

S*? 1 ^' t2un 9 des Bauausschusses ^mehr« der ^ tadt Montabaur

!^ädl Montaha* 1 ^* 0 ^ 6 ® it2un 9 des Bauausschusses des Stadtra- Vh ii i,,L zusarr ' men mit dem Ortsbeirat Eigendorf findet

,n 'Juni 2003, statt.

Nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses des Stadtra­tes der Stadt Montabaur zusammen mit dem Ortsbeirat Horressen findet am Mittwoch, 11. Juni 2003, statt.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Montabaur hat in seiner Sit­zung am 22.05.2003 die Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur beschlossen. Die Neufassung geben wir hiermit bekannt.

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur

1. Förderungszweck

Die Stadt Montabaur unterstützt Vereine und Jugendgemeinschaften, die innerhalb der Stadt Montabaur Jugendarbeit betreiben, durch die Gewährung von Zuschüssen, nach Maßgabe dieser Richtlinien im Rah­men der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Förderungsberechtigung

2.1 Förderungsberechtigte sind Vereine und Jugendgemeinschaften, die vom Land Rheinland-Pfalz oder vom Westenwaldkreis als förderungs­würdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.

2.2 Über die Förderungswürdigkeit weiterer Vereine und Jugendgemein­schaften entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Montabaur nach Vorlage konkreter Unterlagen durch den Antragsteller, die belegen, dass ein ständiges Angebot für Jugendliche innerhalb des Vereinslebens unterbreitet wird (z. B.: Satzung, Programm, Konzept für Jugendarbeit etc.).

2.3 Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und mindestens das 5. Lebensjahr und höchstens das 18. Lebens­jahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung vollendet haben, gezahlt. Die Förderung von Kindern unter 5 Jahren ist möglich, wenn der Verein für diese konkrete kontinuierliche Angebote unterbreitet und durch Vorla­ge des Konzeptes oder Programms nachweist. Die Entscheidung über die Förderung trifft in diesem Fall der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Montabaur.

3. Förderungsumfang

3.1 Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemein­schaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 1.1. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3.2 Der Zuschussbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 100,00 je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 8,00.

3.3 Der Grundbetrag sowie der Zuschussbetrag werden dem Verein bzw. der Jugendgemeinschaft jährlich nur einmal bewilligt. Bei einer Mitglied­schaft des Jugendlichen in mehreren Vereinen bzw. Jugendgemein­schaften wird jedem Verein bzw. jeder Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuss gewährt.

4. Antragsverfahren

4.1 Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung gewährt.

4.2 Antragsberechtigt ist der Verein oder die Jugendgemeinschaft, ver­treten durch den Vorstand.

4.3 Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Nachnamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuss gewährt werden soll, beizufügen. Die Richtigkeit der Angaben und der Mit­gliedschaft ist vom Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.

4.4 Der Zuschussantrag ist bis zum 1.4. des jeweiligen Jahres bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung einzureichen.

4.5 Mit der Einreichung des Zuschussantrages werden vom Antragsteller diese Förderungsrichtlinien anerkannt.

5. Bewilligung und Zahlung

5.1 Die Bewilligung und Zahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur.

5.2 Auf die Zuschussgewährung besteht kein Rechtsanspruch.

6. Haftung

Der Verein bzw. die Jugendgemeinschaft haftet der Stadt Montabaur für die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Die Stadt bzw. die Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur ist berechtigt, auf geeignete Weise die Richtigkeit zu prüfen.

7. Schlussbestimmungen

Diese Richtlinien gelten rückwirkend ab 1. Januar 2003. Mit gleichem Zeit­punkt treten die bisherigen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Montabaur außer Kraft.

Montabaur, 28.05.2003 (Siegel) Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Narrenparade Mons-Tabor

Unser Stammtisch findet am Samstag, 07.06.2003, ab 19.30 Uhr in der GaststätteZum Bienchen statt. Auch wenn viele aktive Mitwirkende in Urlaub verweilen, bietet sich am Samstag die Möglichkeit, in kleiner Run­de seine Gedanken zum Thema Karneval auszutauschen. Weiteres unter: www.narrenparade.de.