Nr. 22/2003
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„VB Montabaur
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Nachruf
Mai 2003 verstarb im Alter von 75 Jahren
Joseph Carl Prothmann.
Prothmann war von 1985 bis 1989 Mitglied des leemeinderates von Neuhäusel und darüber hinin der Ortsgemeinde ehrenamtlich engagiert, f nh Carl Prothmann hat sich in hervorragender iS um seine Heimatgemeinde verdient gemacht. ■Lkwminetenz. Engagement und Sachlichkeit zeich-
JiLaltung danken ihm dafür. Wir werden sein s 24 2 &en in Ehren halten. Unsere Anteilnahme gilt
| WrF rauund den An S eh ° n 8 en
Oft 200' , , ^ rit \ R °SSenbach
vähre'^jpjrdie Ortsgemeinde Neuhäiisel Ortsbürgermeister
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riehenMwi »auf dem Friedhof
en m«u .jm aus der Bevölkerung sind in den vergangenen Tagen an i bei H „.^agen worden, dass es in letzter Zeit wiederholt Friedhofs- , n n " d| m it ihren Hunden - angeleint und nicht angeleint - unse-
^tesuchen und sich dort auch gelegentlich länger aufhalten, r’enauf Gräbern herum, scharren etc. und „Herrchen" guckt zu. isererkath Verhaltensweise von Hundebesitzem kann nicht geduldet ■-Teamfres 7^Friedhofsordnung haben Hunde auf dem Friedhof nichts zu -auch nicht angeleint. Friedhofsbesucher mit Hunden haben die he Hunde in der Nähe der Eingangsbereiche für die Dauer jAbesuchs am Zaun anzubinden. Ich appelliere daher eindring- (jrtÄsitzer, die Friedhofsordnung entsprechend einzuhalten.
Fritz Roggenbach, Ortsbürgermeister
isationsti des Ortsvi verscl chiebui verwendi
Pfarramt Neuhäusel-Simmern
ton Jugendlichen aus Neuhäusel und Simmern
Sonntag, 01.06.2003, werden über 30 Jugendliche aus Jen Neuhäusel und Simmern gefirmt. Im Gottesdienst um • iSimmern wird Domkapitular Dr. Johannes zu Eltz das Sakra- ererTenni pfirmung im Auftrag des Bischofs spenden. Die Seelsorger der ■ 1 ° ’ ; ^ en ne ' 3en den Familien und Paten der Firmanden alle Mit
ten Modi ^beidenGemeinden herzlich zu diesem Gottesdienst ein. Beson- 5 ~ lwiruns ' wenn viele der Jugendlichen, die im Herbst dieses
ännt_tM aFrmung gehen werden, an diesem Gottesdienst teilnehmen.
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Mkreis St. Anna Neuhäusel
■Ag starten wir am Mittwoch, 04.06.2003, um 13.00 Uhr am
nfängerun *
mgsarbei ‘inen new oenfallswii nsmitglii igenieistunr ortplatZi W wie Recht
Simmern
Wunde des Ortsbürgermeisters
von 18.30 bis 19.30 Uhr von 18.30 bis 19.30 Uhr 02620/8614
rgegen
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^ahr200? Un ^ ^ er ^ rts 9 eme ' nc * e Simmern
(.|.p| a | z d y hat , auf 9 run d der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für durph H ,n i 5 Haush a!tssatzung beschlossen, die nach 'w/vw v 16 Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- biermit bekannt gemacht wird:
s 2 ushalt daS Haushalts j ahr 2003 wird
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..
.auf 978.000,— €
..
....auf 978.000,— €
^abe, .
....auf 623.000,— €
* ..
....auf 623.000,— €
Sesetzt:
^9 der Kredite auf
.64.000,— €
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 595 1 09_ €
9 3 .
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 . Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A). 269 v H
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 317 v.H.
2. Gewerbesteuer.....".""."330 v H
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.25, €
für den zweiten Hund.€
für jeden weiteren Hund.!.."!."".""".51€
3.1 Die Hundesteuer beträgt für Kampfhunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für jeden Hund. 766 — €
Genehmigung der Haushaltssatzung
Der in § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2003 auf 64.000 € festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite wird gemäß §§ 95 Abs.
3 Nr. 2 und 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 06.02.2001 (GVBI. S. 29) aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Genehmigung wird unter Anwendung der Ausnahmeregelung nach Nr. 4.1.4. Ziffer 3 der W zu § 103 GemO erteilt. Die Genehmigung wird mit der Auflage verbunden, den Kredit, wie im Finanzplan eingeplant, spätestens im Haushaltsjahr 2005 wieder in voller Höhe zu tilgen. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs.
4 Nr. 2 GemO behalten wir uns vor.
Der in § 3 Nr. 2 der Haushaltssatzung auf 595.109 € festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe der hierfür im Finanzplan eingeplanten Kredite von 6.000 € gemäß §§ 95 Abs. 3 Nr. 1 und 102 Abs. 4 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Genehmigung wird mit der Auflage verbunden, den Kredit spätestens im Finanzplanungsjahr 2006 wieder ganz zu tilgen.
56410 Montabaur, 13.05.2003 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises In Vertretung
Abt. 2-20 Az. 029/901.10 Achim Schwickert
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2003 -13.06.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 20.05.2003 (Siegel) Schmidt
Ortsgemeindeverwaltung Simmern Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen
(§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Ortsverein Simmern/Westerwald
Nachdem die Mäharbeiten für den vom SPD-Ortsverein Simmern in Patenschaft genommenen “Alten Wasserhochbehälter” abgeschlossen sind, stehen nun Säuberungs- und Reinigungsarbeiten an. Hierzu treffen wir uns dort am Freitag, 30.05.2003, ab 15.00 Uhr. Notwendige Arbeitsgeräte sind möglichst selbst mitzubringen. Über eine rege Beteiligung unserer Mitglieder würde sich der Vorstand sehr freuen.
Nähere Auskünfte zu diesem Vorhaben erteilt unser 1. Vorsitzender Hermann Schink unter Tel. 02620/418.
Kath. Pfarramt Neuhäusel-Simmern
Firmung von Jugendlichen aus Neuhäusel und Simmern
am Sonntag, 01.06.2003, werden über 30 Jugendliche aus den Gemeinden Neuhäusel und Simmern gefirmt. Im Gottesdienst um 10.15 Uhr in Simmern wird Domkapitular Dr. Johannes zu Eltz das Sakrament der Fir- muna im Auftrag des Bischofs spenden. Die Seelsorger der Gemeinde laden neben den Familien und Paten der Firmanden alle Mitglieder der beiden Gemeinden herzlich zu diesem Gottesdienst ein. Besonders freuen wir uns, wenn viele der Jugendlichen, die im Herbst dieses Jahres zur Firmung gehen werden, an diesem Gottesdienst teilnehmen.

