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Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
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u :f uhi » 02602/1263283 E-tWMll: kfotouhi@montabaur.de ^ 8 02602/126310,; hkaptan@montabaur.de
Fax: 02602/126252
Postfach 1262,56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur
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29. Mai 2003
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Freibad von 10.00 bis 19.00 Uhr.
[ ifpeuen uns auf Ihren Besuch.
Das Team des
ms-Tabor-Bades Montabaur Telefon 02602/4611
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Öffnungszeiten
Vermessungs- und Katasteramt Westerburg
Das Hauptamt, Bahnhofstr. 33 in Westerburg und die Außenstelle, Koblenzer Str. 15 in Montabaur, sind am Dienstag, 27.05.2003, nur von 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Das Finanzamt Montabaur-Diez informiert
Neue Telefonnummern beim Finanzamt Montabaur-Diez Im Rahmen eines landesweiten Projektes der Oberfinanzdirektion Koblenz werden in den nächsten Monaten alle Finanzämter in Rheinland-Pfalz mit neuen Telefonanlagen ausgestattet. Wesentliches Ziel des Projektes ist es, durch den Einsatz modernster Technik die Erreichbarkeit und den Service für den Steuerbürger zu verbessern. Zu beachten sind insbesondere folgende Änderungen:
- jeder Bearbeiter bzw. jedes Arbeitsgebiet erhält eine neue Durchwahlnummer, die immer 5-stellig sein wird
- die Vermittlung am Standort Montabaur ist künftig über die Anwahl 121
- 0 zu erreichen
- Finanzkasse und Kraftfahrzeugsteuerstelle am Standort Montabaur sind nur noch über eine zentrale Rufnummer zu erreichen
Die Umstellung auf die neuen Telefonnummern erfolgt am Standort Montabaur am 27.05.2003. Die neuen Durchwahlnummern werden ab dem Umstellungstag auf allen Schreiben und Bescheiden des Finanzamtes bekannt gegeben. In einigen Bereichen wird nicht mehr die Durchwahl des einzelnen Bearbeiters, sondern eine zentrale Rufnummer für das jeweilige Arbeitsgebiet erscheinen. Trotzdem kann es in den ersten Tagen zu einer Überlastung der Vermittlung kommen. Hierfür bitten wir bereits jetzt um Verständnis. Nachfolgend die neuen Rufnummern von einigen
wichtigen Arbeitsgebieten:
Finanzkasse.73000
Kraftfahrzeugsteuerstelle.77000
Arbeitgeberstelle.....27717
Umsatzsteuervoranmeldungsstelle.27751
Arbeitnehmerstellen:
Buchstabe A - Greg.27701
Buchstabe Greh - Len.27702
Buchstabe Leo - R, V, X - Z..27703
Buchstabe S - T, U u. W.27704
Per Telefax erreichen Sie das Finanzamt am Standort Montabaur künftig über die Durchwahlnummer 27099 (Finanzkasse 27699).
Weitere Informationen zur Änderung der Telefonnummern erhalten Sie auch im Internet unter http://www.finanzamt-montabaur.de Weniger Belege für die elektronische Einkommensteuererklärung 2002 über ELSTER
Mit der alljährlichen Steuererklärung ist das Sammeln von Belegen verbunden. Wer alle Abzüge in der Erklärung belegt, erleichtert dem Finanzamt die Arbeit, vermeidet Streit und kann früher mit einer Erstattung rechnen. Bei einer elektronischen Steuererklärung wird das zum Widerspruch oder gar zum Hindernis.
Die Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz startet deshalb einen Pilotversuch, der zunächst auf die Einkommensteuererklärung 2002 beschränkt ist:
Wer seine Einkommensteuererklärung 2002 elektronisch über ELSTER abgibt, kann sich auf die gesetzlich vorgeschriebenen Belege beschränken. Arbeitnehmer müssen in der Regel nur noch die Lohnsteuerkarte und gegebenenfalls Zinsabzugsbescheinigungen und Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) vorlegen. Allerdings sollten sie wesentliche Änderungen zum Vorjahr unaufgefordert nachweisen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung und Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden. Die übrigen Belege sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufzubewahren. Sie sind dem Finanzamt auf Verlangen zur Überprüfung vorzulegen. Auf die gesetzlich geforderten Unterlagen kann selbstverständlich nicht verzichtet werden. Neben den oben erwähnten Bescheinigungen können dies die besondere Lohnsteuerbescheinigung, der Nachweis der Behinderung, übrige Steuerabzugsbescheinigungen, die Gewinnermittlungsunterlagen sowie die Einzelaufstellungen bei Überschusseinkünften sein. Neben der elektronisch übermittelten Steuererklärung ist dem Finanzamt auch die eigenhändig unterschriebene komprimierte Steuererklärung in Papierform einzureichen.
Achtung, Nachteile vermeiden:
Sofort nach der Kündigung zum Arbeitsamt
Künftig müssen sich alle gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beantragen wollen, sofort beim Arbeitsamt melden. Sofern der Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat, muss er seinen Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben hierauf ausdrücklich hinweisen und ihm diesen Gang zum Arbeitsamt auch ermöglichen ‘Wird diese umgehende Meldung versäumt oder verzögert, sehen die gesetzlichen Vorschriften ab dem 1. Juli 2003 Abzüge bei der zu erwartenden Leistung vor", erläutert die Pressestelle vom Arbeitsamt Montabaur. Hintergrund der neuen gesetzlichen Regelung: Die sofortige Arbeitslosmeldung dient der möglichst schnellen Vermittlung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Arbeit sowie deren Information über alle Möglichkeiten der Eigensuche und Selbstinformation. Hierdurch soll unnöti- qes Entstehen von Arbeitslosigkeit vermieden bzw. die unumgänglich notwendige Zeit ohne Beschäftigung auf das absolute Minimum verkürzt werden Ein weiterer Vorteil für die Arbeitnehmer: Durch das neue Verfahren können alle Maßnahmen, die für den Erhalt von Arbeitslosengeld oder - hilfe erforderlich sind, sofort eingeleitet werden. Dies kann die Bewilligung der Lohnersatzleistungen beschleunigen und den damit verbundenen Kranken- und Rentenversicherungsschutz unverzüglich sichern.

