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; oee iischaft Horressen 09 es 7 n5 2003 werden wir noch einmal die ausgeblasenen ^K'rmesbaum einsammeln und Lose für die Tombola am Kir-

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Nr. 20/2003

i verkaufen-

Reckenthal

Ab Ende Mai 2003 erdeni Reckenthal

die Gas* und Öl-Heizungen gemessen.

Aribert Lange, Bezirksschomsteinfegermeister, Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz,

Tel.: 0261/51219

AHRBACHGEMEINDEN

Boden

Lechstunde des Ortsbürgermeisters

Ü Vereinbarung .02602/8425

Heiligenroth

Minden des Ortsbürgermeisters

fegs .von 17.00 bis 19.30 Uhr

.nach Vereinbarung

102602/16606, Fax: 02602/917396

Wehe Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesIllbach irOrtsgemeinde Heiligenroth

'^I nkrafttre ten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Sen: 9 v e S erat von Heiligenroth am 13.05.2003 als Satzung ^zunasDian H n ®w 6s Beb auungsplanesIllbach" wurde aus dem aer Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so

dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkrei­ses nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver­mögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre­chender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vemnögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet öder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Heiligenroth, 16.05.2003 Erich Herbst, Ortsbürgermeister

Flohmarkt anlässlich Maimarkt im Industriegebiet

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags am 25. Mai 2003 einen Flohmarkt für alle interessierten Anbieter auf dem Gelände der Firma Keil/Vergölst in der Industriestraße durchzuführen. Stände von Kindern sind erwünscht. Es darf jedoch keine Neuware ange- boten werden. Anmeldungen bitte bei Regina Schughart unterTel. Nr. 18260.

Erich Herbst, Ortsbürgermeister

50 Jahre Mandolinenverein Heiligenroth

Jubiläumskonzert und Jugendkonzert in der Vogelsanghalle Heiligenroth

Der Mandolinenverein feiert in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag. Aus Anlass dieses Ereignisses veranstaltet der Mandolinenverein mehrere Konzerte. Es beginnt mit einem Jubiläumskonzert unter der Teilnahme der Ortsvereine von Heiligenroth am Samstag, 17.05.2003, 20.00 Uhr in der Vogelsanghalle. Hierzu ist es dem Mandolinenverein u.a. gelungen, ein vollständiges Orchester aus ehemaligen Spielern des Vereins mit zusammenzubringen mit einem separaten musikalischen Vortrag.

Der Sonntag, 18.05.2003, 15.00 Uhr gehört sodann alleine der Jugend, die ein eigenes Konzert veranstaltet. Neben dem Jugendorchester des Mandolinenvereines Heiligenroth treten das Kammerorchester des Lan­desmusikgymnasiums Montabaur und das JugendorchesterMatz und Monsters" des Mandolinenvereins Neuenhain/Taunus auf.

Wer auf seinen gewohnten Sonntagskaffee und -kuchen nicht verzichten will, ist bei diesem Konzert ebenfalls bestens aufgehoben.

Bei beiden Veranstaltungen ist der Eintritt frei.

SV Heiligenroth

Neue Walking-Treff-Zeiten

Nach dem Ende des Einsteiger-Kurses ändern sich die Walking-Treff-Zei­ten Die Walker treffen sich ab sofort montags und mittwochs von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr und samstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Treffpunkt ist das Sportlerheim.

Abfahrt zum Lahntal-Volkslauf

Alle Läufer und Walker, die am Lahntal-Volkslauf in Bad Ems teilnehmen, treffen sich am Samstag, um 15.00 Uhr zur gemeinsamen Abfahrt am Sportlerheim.