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; oee iischaft Horressen 09 es 7 n5 2003 werden wir noch einmal die ausgeblasenen ^K'rmesbaum einsammeln und Lose für die Tombola am Kir-
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Nr. 20/2003
i verkaufen-
Reckenthal
Ab Ende Mai 2003 „ erdeni „ Reckenthal
die Gas* und Öl-Heizungen gemessen.
Aribert Lange, Bezirksschomsteinfegermeister, Brunnenstraße 40, 56075 Koblenz,
Tel.: 0261/51219
AHRBACHGEMEINDEN
Boden
Lechstunde des Ortsbürgermeisters
Ü Vereinbarung .02602/8425
Heiligenroth
Minden des Ortsbürgermeisters
fegs .von 17.00 bis 19.30 Uhr
.nach Vereinbarung
102602/16606, Fax: 02602/917396
Wehe Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “Illbach” irOrtsgemeinde Heiligenroth
'^I nkrafttre ten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
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Sen: 9 v e S erat von Heiligenroth am 13.05.2003 als Satzung ^•zunasDian H n ®w 6s Beb auungsplanes “Illbach" wurde aus dem aer Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so
dass eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- tabaur, Bauverwaltung, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vemnögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet öder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Heiligenroth, 16.05.2003 Erich Herbst, Ortsbürgermeister
Flohmarkt anlässlich Maimarkt im Industriegebiet
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags am 25. Mai 2003 einen Flohmarkt für alle interessierten Anbieter auf dem Gelände der Firma Keil/Vergölst in der Industriestraße durchzuführen. Stände von Kindern sind erwünscht. Es darf jedoch keine Neuware ange- boten werden. Anmeldungen bitte bei Regina Schughart unterTel. Nr. 18260.
Erich Herbst, Ortsbürgermeister
50 Jahre Mandolinenverein Heiligenroth
Jubiläumskonzert und Jugendkonzert in der Vogelsanghalle Heiligenroth
Der Mandolinenverein feiert in diesem Jahr seinen 50. Geburtstag. Aus Anlass dieses Ereignisses veranstaltet der Mandolinenverein mehrere Konzerte. Es beginnt mit einem Jubiläumskonzert unter der Teilnahme der Ortsvereine von Heiligenroth am Samstag, 17.05.2003, 20.00 Uhr in der Vogelsanghalle. Hierzu ist es dem Mandolinenverein u.a. gelungen, ein vollständiges Orchester aus ehemaligen Spielern des Vereins mit zusammenzubringen mit einem separaten musikalischen Vortrag.
Der Sonntag, 18.05.2003, 15.00 Uhr gehört sodann alleine der Jugend, die ein eigenes Konzert veranstaltet. Neben dem Jugendorchester des Mandolinenvereines Heiligenroth treten das Kammerorchester des Landesmusikgymnasiums Montabaur und das Jugendorchester “Matz und Monsters" des Mandolinenvereins Neuenhain/Taunus auf.
Wer auf seinen gewohnten Sonntagskaffee und -kuchen nicht verzichten will, ist bei diesem Konzert ebenfalls bestens aufgehoben.
Bei beiden Veranstaltungen ist der Eintritt frei.
SV Heiligenroth
Neue Walking-Treff-Zeiten
Nach dem Ende des Einsteiger-Kurses ändern sich die Walking-Treff-Zeiten Die Walker treffen sich ab sofort montags und mittwochs von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr und samstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Treffpunkt ist das Sportlerheim.
Abfahrt zum Lahntal-Volkslauf
Alle Läufer und Walker, die am Lahntal-Volkslauf in Bad Ems teilnehmen, treffen sich am Samstag, um 15.00 Uhr zur gemeinsamen Abfahrt am Sportlerheim.

