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Wochenblatt VG Montabaur
Görgeshausen
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Tel.: 06485/222.
Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in 56412 Görgeshausen aus Anlass des “Kirmesfestes 2003” am 04.05.2003
Auf Grund des § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Landesverordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des technischen Gefahrenschutzes (AGSch- ZuVO) vom 26.09.2000 (GVBI. S.379) zuletzt geändert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 28.05.2002 (GVBI. S. 266), wird für die Ortsgemeinde Görgeshausen mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier folgende Rechtsverordnung erlassen:
§1
(1) Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Görgeshausen dürfen aus Anlass des Kirmesfestes 2003 am 04. Mai 2003 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Wird davon Gebrauch gemacht, müssen die betreffenden Verkaufsstellen am Samstag, dem 03. Mai 2003 (dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgehender Samstag) ab 14.00 Uhr geschlossen werden.
§2
(1) Werden an dem verkaufsoffenen Sonntag Arbeitnehmer länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.
(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muss, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.
(3) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§3
Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am Sonntag beschäftigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.
§4
Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufsstelle auszulegen oder auszuhändigen.
§5
Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zur Zeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
§6
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 56410 Montabaur, 22.04.2003 i.V. Stein, I. Beigeordneter
Kirmes in Görgeshausen vom 03.05. bis 05.05.2003
Wie im letzten Jahr wollen wir die Kirmes mit einem zünftigen Fassbieranstich im Anschluss an das Stellen des Kirmesbaumes beginnen. Hierzu treffen wir uns am Samstag, 03.05., um 14.00 Uhr an der Löwensteinhalle. Alle Görgeshäuser sind zur tatkräftigen Mithilfe recht herzlich eingeladen. Die Patenschaft für den Kirmesbaum hat, wie schon in den letzten Jahren, die freiwillige Feuerwehr übernommen.
Es freut mich ganz besonders, dass sich auch in diesem Jahr wieder einige Mädchen und Jungen aus unserem Ort zusammengefunden haben und die Tradition der Kirmesgesellschaft weiter führen.
Ich bitte Sie alle, die Kirmesgesellschaft tatkräftig zu unterstützen und darf Sie zu allen Veranstaltungen in der Löwensteinhalle recht herzlich einla-
de j]-P as P rogramm w ' rc ? an a H en drei Tagen von der Kirmesgesellschaft und den Ortsvereinen gestaltet. a
Allen Gästen und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern von Göraeshau seni wünsche ich ein paar schöne, gesellige und hoffentlich auch sonnige Stunden auf unserer Kirmes.
Hui Wäller!
Wer noch keine Gemeindefahne besitzt, um sein ta^nXEtu schmucken, kann sie bei mir für 25,00 Euro erwerben.
Vereinsring Görgeshausen
Die Kirmes 2003 steht vor der Tür. Für den Aufbau bzw. Abbau werden noch Helfer gesucht. Aufbau Freitag, 02.05.2003, um 16 00 Uhr Abhai i Dienstag, 06.05.2003, um 10.00 Uhr. ‘ u unr ’ Abbau
Großholbach'
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 19.oohk
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramts ben. Tel.: 02602/4157, Fax: 02602/917721, BürgerS , 970867.
970867
Internet: www.grossholbach.de
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Alte Herren Eisbachtal - Großholbach
Unser nächstes Heimspiel findet am Samstag, 03.05.2003
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gegen unsere Sportfreunde aus Heilberscheid statt. Trikot: Äflsikali Platzaufbau: Horst, Peter, Frank Kn 15.
Abmeldungen bitte bei Horst, Tel. 02602/3726 »tunkt ai
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bisllj
im Dorfgemeinschaftshaus, Telefon und Fax: 06485/4455
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde 1 scheid findet am Donnertag, 08.05.2003, um 19.30 Uhr ir schaftshaus statt.
Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung
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Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Oil derates vom 08.04.2003 (öffentlicher Teil)
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der! ßungsarbeiten im Neubaugebiet “Im Neurath II” Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für das I jahr 2002
Beratung und Beschlussfassung über eine Investitionsi Haushaltsplan 2004 und zum Investitionsprogramm 2003- Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffunge« munalfahrzeuges Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Bekanntgabe der Niederschrift über die Sitzung des Ort derates vom 08.04.2003 (nichtöffentlicher Teil)
2. Verschiedenes Zu der öffentlichen Sitzung sind alle interessierten Einwohne# lieh eingeladen.
56412 Heilberscheid, 28.04.2003 Braun, Ortsbüfi
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Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Heilberscheid
Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenosseri» berscheid vom 27.03.2003 liegt ab sofort beim Jagdvorstenei* Lärchenstraße 5, 56412 Heilberscheid und bei der Verbanosw Verwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 m Z immer-Nr. 108 zur Einsichtnahme aus. Sie kann beim_ , meister und Jagdvorsteher, Axel Braun, während den p . und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabau Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Tagesordnung war:
1 • Bericht des Jagdvorstehers über die Verwendung einnahmen 2. Verschiedenes Die Auslegungsfrist beträgt nach § 5 Absatz 6 der nossenschaft Heilberscheid vom 22 . 11.2000 zwei Wocne' mit Ablauf des Erscheinungstags dieses Amtsblatt.
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Unser nächstes Auswärtsspiel findet am Samstag, 03-^ AH Großholbach statt. Spielbeginn: 16.30 Uhr, Spi ,
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Treffpunkt: 15.45 Uhr Gasthaus “Zu den Linden’
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