Montabaur
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pdef ve on Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Rei- .^ÄSgksitsüSerwachunBen angeführt. ieVO n Gescnwu » wjr |hnen dje Ergebnisse der Messungen in „Dieser Wocne A , ten Ga|gen VO rstellen.
u , fn«! bau 0 r ’ mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h tlerst e!eii.Ijesa^traßedän m 110 2 Fahrzeuge wurden während der ein-
ipn wi reitun gen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit DN500 ijfÄh festgestellt werden.
b,sZU ar ctnnde fuhren 3 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 6 Fahrzeuge SS r Sa“gebiszu70km/h. amt 89 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwin-
^ontabaii,; 10 Montag' 1:26.200
u « , * ein . Hfl rauf hin dass in der kommenden Woche in den folgenden aben,v,^fcftisen aa ’ ds ejnde Montabaur mit Geschwindigkeitskon-
»««»»ene' 0 ^> ten zu ,eohn9n is,:
rSfibbaur (einschließlich Stadtteile)
r AnaaÄchqemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen) Wer-® eelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern) k * !j - ■"“‘ finkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
ichgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, shausen. Niedererbach, Nomborn)
[gemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf) ichhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen) hwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der irunq von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rückten Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son- leifGefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und süber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Fei- Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und Jichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte [windigkeit ist die Unfallursache Nr. 1.
\dsgemeindeverwaltung Montabaur i/igs amt
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iFachstelle „Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung" der Verbandsgemeinde Montabaur
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(Mas ist die Fachstelle
„Arbeit statt Sozialhilfe - Auswegberatung“
Jder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
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Fachst ^^"^Gemeindeverwaltung Montabaur
Sozialhilfe - Auswegberatung“
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JjlHheim
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: 6 n insgesamt^ 07 6 Be,e 9ung mit Schüler/innen/ Jugend-/Vereins- zimmer mit je 4 Betten zur Verfügung. Die sanitären
Nr. 18/2003
Einrichtungen der beiden Waschräume mit je 4 Duschen und 4 Toiletten sind neu hergerichtet. Es stehen 3 unterschiedlich große Gruppenräume zur Verfügung.
Der Tagessatz (Übernachtung/Frühstück, Mittag-, Abendessen) - ohne Kurtaxe - beträgt
a) für Jugendgruppen:
Kinder bis 13 Jahre..19,00 €/Kind
ab 14 Jahre/Erwachsene.22,00 €/Person
b) für Gruppen mit überwiegend erwachsenen Personen:
Kinder bis 13 Jahre.22,00 €/Kind
ab 14 Jahre/Erwachsene.27,00 €/Person
Bei Benutzung
von Bettwäsche werden.6,00 €
von Hand-/Badetüchern.2,00/2,50 €/Stück
der Waschmaschine/Trockner.3,00 €/Arbeitsgang
in Rechnung gestellt.
In der Schulzeit ist das Haus durch Schulen aus dem Westerwaldkreis belegt. In den Ferienzeiten (Oster-, Sommer- und Herbstferien) steht das Schullandheim Jugendvereinen und Hortgruppen aus dem Westerwaldkreis zur Verfügung. Sofern ein halbes Jahr vor dem jeweiligen Beginn der Ferien in Rheinland-Pfalz keine verbindliche Belegung durch diese Zielgruppen angemeldet ist, kann das Haus sowohl von Vereinen mit überwiegend Erwachsenen aus dem Westerwaldkreis als auch durch andere Jugend- und Hortgruppen aus dem gesamten Bundesgebiet belegt werden.
Haben Sie Interesse an einem Aufenthalt? Wir geben Ihnen gerne weitere Informationen.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur: Walburga Weisser, Tel.: 02602/124227.
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der Verbandsgemeinde Montabaur
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- Anmeldung 30 min vor fahrplanmäßiger Abfahrt
- Preise zwischen 0,90 € und 3,30 €
Bitte informieren Sie sich - Taschenfahrpläne gibt‘s bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Tel. 02602/126303.
LVA Rheinland-Pfalz, Auskunftsund Beratungsstelle Andernach
Die LVA Rheinland-Pfalz, Auskunfts- und Beratungsstelle Andernach, hält i.d.R. jeden Mittwoch einen Sprechtag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ab. Die Beratungen finden im Rathaus - Altbau, I. Stock, Zimmer 10 (Sitzungssaal) statt. Zu den Beratungen können auch Bürger, die bei der BfA - Berlin versichert sind, vorsprechen. Beratungen finden statt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Versicherten haben Gelegenheit, ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich zu allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen.
Wegen des Datenschutzes werden Auskünfte nur unter Vorlage des Personalausweises erteilt. Für die Auskunftserteilung über die Daten Dritter - auch des Ehegatten - ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich. Erfahrungsgemäß machen viele Versicherte von dieser Beratungsmöglichkeit Gebrauch. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir alle Interessierten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02602/126.313 (Herr Schrupp oder Frau Wolf) oder per E-Mail: Bschrupp@montabaur.de. Zu dem Beratungsgespräch bitten wir sämtliche Versicherungsunterlagen, den Sozialversicherungs- und Personalausweis mitzubringen.

