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Wochenblatt VG Montabaur

Bekanntmachung des Fundamtes tQhaiirah aeae-

Folgende Fundgegenstände sind beim Fundamt in Montaba g 9

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Fd.-Nr. Fundgegenstände

56/2003 pinkfarbene Geldbörse

57/2003 Geldbörse

58/2003 Mountainbike

59/2003 Damenfahrrad

60/2003 Schlüsselbund 1 BKS Schlüssel, 1 Schlüssel Burg

61/2003 schwarze Brille

62/2003 Brille

63/2003 goldf. Brille

64/2003 Rentier auf Schlitten (Kuscheltier)

65/2003 1 Mountainbike Nevada 18 Gang Farbe Silber

66/2003 2 Autoschlüssel (Anhänger bunter Elefant)

67/2003 1 Schlüssel an dunkelblauem Mäppchen

68/2003 Kommunionkleid

69/2003 Siemens Handy

70/2003 goldener Ohrring mit Stein

71/2003 1 Kettchen goldfarben m. Anhänger

72/2003 Verstärker

76/2003 Siemens-Handy

77/2003 1 Paar silberne Ohrclips

78/2003 1 Goldner Ohrclip

79/2003 1 goldner Ohrclip

80/2003 2 Armbändchen (grün und blau)

84/2003 1 MTB Farbe gelb

85/2003 Skateboard Marke; XX-treme

86/2003 grün melierter Seidenschal

87/2003 1 Fernglas Marke Optus

88/2003 Mountainbike Marke Ragazzi Farbe: blau

89/2003 1 ArmbanduhrSport Transparentarmband

90/2003 silberne Kinderbrille

91/2003 1 Damenarmbanduhr (schwarzes Band)

92/2003 Schlüsselring mit 6 Schlüsseln (3 bunte)

u. Anhänger Wassermann 93/2003 1 halbe Brille mit goldenem Etui

Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsgemeindever­waltung Bürgerbüro Zimmer 101, Tel.: 02602/126123, 56410 Montabaur melden.

Geschwindigkeitsüberwachung in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Großholbach, Limburger Straße, vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden.

Insgesamt 417 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 30 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 15 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 30 Fahr­zeuge bis zu 65 km/h, 12 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 7 Fahrzeuge bis zu 75 km/h und 3 weitere Verkehrsteilnehmer fuhren mit einer Geschwin­digkeit von bis zu 80 km/h.

Insgesamt 350 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstge­schwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

Montabaur (einschließlich Stadtteile)

Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

Augst (Eitelbom, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Fei ertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit in ist die Unfallursache Nr. 1. e

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Ordnungsamt

Kontrollierte Wohnungslüftung mit einer Abluftanlage

Das Lüften von Gebäuden ist für ein gutes Raumklima unv» Schadstoffe und Luftfeuchtigkeit, die aufgrund der Gebaut? entstehen, dürfen ein gewisses Maß nicht überschreiten ^ Schadstoffe das Wohlbefinden der Bewohner '

zu viel Feuchtigkeit einen Schaden an der Gebäudehülle anVb Regel sorgt ein regelmäßiges Offnen von Fenstern undT Luft Eine technisch aufwendigere aber effektivere Metho7 trollierte Wohnungslüftung mit Hilfe einer Abluftanlage 2 nung eines Neubaus mit hohem Wärmeschutzstandard I

gezogen werden sollte.

Die Vorteile gegenüber der Fensterlüftung sind:

dauerhafte und dem Bedarf genau angepasste Luftery . Absaugen von Gerüchen direkt aus Küche, Bad undwc . Begrenzung der Energieverluste durch die Lüftung dige Maß

Allergie auslösende Stoffe wie Pollen usw. können du J den Räumen ferngehalten werden. 1

Worauf bei Planung und Bau einer solchen Lüftungsanlage J erklären Ihnen gerne die Energieberater der Verbrauchercenr land-Pfalz e.V. in einem persönlichen Beratungsgespräch r scher Voranmeldung. Unser Energieberater hat am L 24.04.2003, und 08.05.2003, von 15.00 - 18.00 Uhr Spree Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmerä

molrlnnn unter f>?fin?/196-199 Oder -O.

' Die FachstelleArbeit statt Sozialhilfe-Auswegberatung derVerbänSgiij l

informiert:

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

FachstelleArbeit statt Sozialhilfe - AuswegbfÄ'

Katharina Fotouhi f 02602/126328 E mail: I Hülya Kaplan S 02602/126310 E-mail: hkaplan@monb

Fax: 02602/126252

fP Postfach 1262.56402 Montabaur, Konrad-Adenauer-PlatzJ