wattVG Montabaur
Nr. 17/2003
Öffentl. Bekanntmachungen
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lllCne mainHpverwaltung Montabaur - Fachbereich Technik - tV# nd J ? g nTnt«rhe Bau- und Grundstücks AG - BauGrund Clod-
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Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
,„.liehe Ausschreibung
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- - für c d ii iq e Bonn als Entwicklungsträger der Stadt Montabaur den iplatzl, 53 geschiedenen Gebäuden im Entwicklungsgebiet „ICE-Bahn- öffentlich aus.
„beiten mit folgendem Umfang: ehemaliges Betriebsgebäude ca. 3.300 cbm umbauter Raum
iflhemalige Eisengießerei ca. 16.600 cbm umbauter Raum 2: Wohnhäuser ca. 1.250 cbm umbauter Raum Güterhalle ca. 1.300 cbm umbauter Raum nqszeitraum: Mai - Juli 2003 teile- Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ’.u Technik - Herr Wolf, Konrad-Adenauer-Platz 8 lontabaur, Telefon: 02602 /126.213, Fax: 02602 /126.253 na- Büro'für Ingenieurwesen und Umweltplanung Barrwiese 3,57627 Hachenburg, Telefon: 02662 / 95 42 - 0, Fax: B5 42 99
ke an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe- riieUnterlagen schriftlich bis zum 25.04.2003 bei der Verbandsge- “ «rwaltung Montabaur - Fachbereich Technik Zimmer 214, Kon- auer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern, tzgebühr in Höhe von 25,00 EUR ist unter Angabe des Verwen- ,'eckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Kon- jO 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder leck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der
_jrung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mon-
12 /Mai 2003,10.00 Uhr
te, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber verse- sem müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge- /ewaltung Montabaur - Fachbereich Technik -, Zimmer 214, Kon- inauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen, imission findet an o. g. Termin im Zimmer 218 statt. igs-Bindefrist: 10.06.2003
leitsleistungen: Vertragsverfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % fragssumme Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % der ungssumme
ise: Die Bewerber haben den Nachweis ihrer Eignung gemäß __/A § 8 zu erbringen. Referenzen über Projekte ähnlicher Art und röße|inerhalb der letzten 3 Jahre sind vorzulegen.
serteilung: Der Zuschlag wird nach § 35 VOB/A auf das Ange- »ilt. das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftli- "tsichtspunkte als das Annehmbarste erscheint, iprüfstelle: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Alt- ßier latz 1,56410 Montabaur, Tel. 02602/124 - 0. tatfaur, 15.04.03 Stein
Erster Beigeordneter
Bekanntmachung
fstrukturerhebung 2003
|h EG - Agrarstrukturerhebung)
JMai 2003 führt das Statistische Landesamt eine Agrarstrukturer- ig durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt auch die Anfor- r~igen der Bodennutzungshaupterhebung und der Viehzählung. Sie iifasstunter anderem Daten über die ichtsform des Betriebes,
itzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kul- |tur- und Fruchtarten,
Tehhaltung zum 03. Mai 2003,
Jgentums- und Pachtverhältnisse an der landwirtschaftlich genutzten Fläche,
»eitskräfte,
verbs- und Unterhaltsquellen, itrieblichen Einkommenskombinationen,
■iri er J u w ' nnerm *ttl u ng und Umsatzbesteuerung,
.■lyjaftsdüngBr tierischer Herkunft.
duirin rir mö 9 |ichst gering zu halten, wird ein Teil der Sachver- bft fr a '^ aus 9 ew ählten Betrieben als Stichprobe erhoben. Ä t f este,)1 ^ r d ' e lnhab er oder Leiter von Betrieben mit einer ierWairifr h 9 enutz . ten Fläche von mindestens zwei Hektar oder mit föränferno d 70 ! 1 minde stens zehn Hektar. Zum Erhebungsbereich leieate r -o 1riebe unter Wissen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung en Ohüt p en ? rdn ! Jn 9 en übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B. iia in bestim mtem Umfang anbauen. Liegt ein voll-
fcjna 2nnr !? r - F ächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarier! iiher in 1 m 1 der zu ständigen Kreisvenwaltung vor, können die ahms Har l Nl i tZun 9 d 0 r Bodenflächen übernommen werden. Eine Hoch nicht m- Hl rif rb ® stände aus der Rinderdatenbank (HIT) ist zur der Vinhho*?. Die lnhab er oder Leiter bleiben daher für die Anga- Üchen h? a, ] de weiterhin auskunftspflichtig.
Wunt. voreähr aufmerksam , dass ordnungswidrig handelt, wer die ^^iiieht rechtzeitig ° de .^ abr,assi 9 nicht - nicht richtig, nicht vollständig
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr.02602/126-0
des Bürgerbüros
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Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Reinigungspfiichten
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchem an öffentlichen Verkehrsflächen, Sauberhaltung der Grundstücke, Straßenreinigung
Mit Beginn der Wachstumsperiode haben viele Grundstückeigentümer den Bewuchs ihrer Grundstücke verjüngt und ausgelichtet. In einigen Fällen wurde die Innenansicht der Grundstücke verbessert, die äußere geriet manchmal ein wenig in Vergessenheit.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, den Bewuchs ihres Grundstückes aus der Sicht der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen und folgende Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen:
- Ist der Gehweg frei, sind die Hecken, Sträucher und Bäume so weit zurückgeschnitten, dass Fußgänger den Gehweg ohne Behinderung begehen können?
- Sind am Grundstück stehende Verkehrs- und Straßennamensschilder von verdeckendem Bewuchs befreit?
- Sind Gehwege von herabfallendem Laub oder Streumitteln vom Winterdienst gesäubert?
Vielleicht stellen Sie bei Ihrer Betrachtung fest, dass bei Ihrem Grundstück der eine oder/und andere Punkt nicht gebührend bei den herbstlichen Pflegearbeiten berücksichtigt wurde. Bitte veranlassen Sie im Interesse der Verkehrssicherheit unverzüglich die notwendigen Maßnahmen. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang auch dem regelmäßigen Abmähen. Insbesondere unbebaute Grundstücke sind im allgemeinen Interesse mindestens 2 x jährlich abzumähen, um somit eine Beeinträchtigung des Ortsbildes, aber auch der Nachbarn zu vermeiden.
Wir werden in der nächsten Zeit diese besonderen Bereiche der Verkehrssicherheit intensiv überprüfen und bitten Sie daher, als Grundstückseigentümer eigenverantwortlich für die Beseitigung von Gefahrenstellen und das regelmäßige Abmähen zu sorgen. Verbandsgemeindeverwaltung
- Ordnungsamt -
“7 Tage voll der Hammer!”
Die Handwerksmesse in Koblenz findet vom 29.04. bis 05.05.2003 statt. Die Verbandsgemeinde Montabaur und die Regional-Marketing-Initiati- ve ReMI sind mit dabei.
Der Standort Montabaur, der ICE-Bahnhof und das Umfeld werden präsentiert.
Besuchen Sie uns am Stand 804 in Halle 8.
Nähere Informationen erhalten Sie hier: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Silke Wohlfahrt, Tel. 02602/126270, Fax: 02602/126150, Email: Swohlfahrt@montabaur.de.

