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Nr. 16/2003
a tt VG Montabaur
Simmem
dem
Orfstö»
«stunde des Ortsbürgermeisters
w .von 18.30 bis 19.30 Uhr
.. . von ! 8 30 bjs 19 30 Uhr
. . .02620/8614
iv kommt nach Simmern
Jkhaftliche Zugmaschinen, Anhänger ohne Bremsen und prufpf- ^weiräder können am Mittwoch, 14.05.2003, ab 08.00 Uhr auf kplatz am Dorfgemeinschaftshaus (Görgenstr.) geprüft werden, litte vormerken.
■ Erich Schmidt, Ortsbürgermeister
bisher €
a) im Verwaltungshaushalt
die Einahmen — — —
die Ausgaben — — —
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen — — —
die Ausgaben — — —
§2
Es werden neu festgsetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher
auf
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher auf
auf nunm- mehr festgesetzt €
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i ehrkameradschaft der Freiwilligen ehr Simmern e.V.
Bt” am 30.04.2003 und 01.05.2003
iiährigen Waldfest an der Schutzhütte in Simmern lädt die Feu- (jmmern die Ortsbevölkerung und alle Freunde aus nah und fern Mich ein. Beginn ist am Mittwoch, 30.04.2003, um 18.00 Uhr und herstag, 01.05.2003, um 10.00 Uhr. Für preiswerte Speisen und i ist bestens gesorgt (am 01.05.2003 ab 14.00 Uhr auch Kaffee
zur Nnladung zur Besprechung des diesjährigen :h Windigstes am 30.04.2003 und 01.05.2003
lesprechung laden wir alle inaktiven Feuerwehrmitglieder, alle ind Freundinnen der aktiven Feuerwehrkameraden, die bei unse- Jdfest mithelfen möchten, recht herzlich ein. Wir treffen uns am [tag, 24.04.2003, um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus, jn Sie einen Kuchen spenden wollen, wenden Sie sich bitte an Adal- Irt Wittelsberger, Hauptstr. 66 a, Tel. 02620/679. Für das Erscheinen wnerstagabend und die Mithilfe beim Waldfest möchten wir uns lön im Voraus bedanken.
hrs- undq 03,19.301
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BUCHFINKENLAND
ereinigung 1920 Horbach e.V.
nfußball
menden Woche tragen unsere Mannschaften folgende Spiele aus: , 19.04.2003,16.00 Uhr AH Horbach - AH Horressen in Horbach _, 04.05.2003,14.30 Uhr SG Horbach/Winden gegen SC Dreikir- injDreikirchen
srs
18.00 bis 18.00 bis
Gackenbach
jtarectetunde des Ortsbürgermeisters
tugSt-Pags.... . 19.00 bis 20.00 Uhr
^Hpindehaus, Im Wiesengrund 1
) Uhr his^Bp emeinde haus.06439/1764
) Uhr bisJ^Hff] 1eindetia us.06439/909362
■Ipemeindehaus:. og-gackenbach@t-online.de
, ■Wschrift: Halfterweg 16
1 "WiPnvat.06439/900990
'P.06439/900968
,.. 31 . Ulrich.Weidenfeller@t-online.de
!?lSB t ! iche Bekanntmachung
3 ev KiiÄahr 2 r o03 haUShaltSSatZUn9 der 0rts 9 emeinde Gackenbach für 11.04.2003
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inri!pf e ! n< * erat hat auf 9 rund des § 98 der Gemeindeordnung für .p'h • fol 9ende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die vom no der Kr eisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör-
/O" 09 04 -2003 hiermit bekanntgemacht wird:
[ dem Nachtragshaushaltsplan
erhöht vermindert und damit der Gesamt- um € um € betrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
I. Die Hundesteuer wird gegenüber den bisherigen Festsetzungen wie folgt angehoben:
für den ersten Hund, unverändert 25,00 Euro
für den zweiten Hund,
von bisher 51,00 Euro auf 66,00 Euro
für jeden weiteren Hund,
von bisher 76,00 Euro auf 81,00 Euro
II. Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 2003 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 09.04.203
Kreisverwaltung des i.A. Pistor
Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10
III.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.04.2003 bis 07.05.2003 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags, von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 11.04.2003 Weiden feiler
Ortsgemeindeverwaltung Ortsbürgermeister
Gackenbach Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh
migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung veletzt worden sind, oder J
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 13.01.1994 (GVBI. S. 153).
Ostereierschießen des Schützenvereins “St. Sebastian”
An Ostermontag, 21.04.2003, findet wieder das traditionelle Ostereierschießen des Schützenvereins “St. Sebastian” Gackenbach statt. Die Schützen laden dazu die Freunde des Vereins und alle Buchfinken in das Schützenhaus “Auf der Dick” ganz herzlich ein. In der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr können alle Besucher sich beim Schuss ins Schwarze üben. Selbstverständlich gibt es für alle erfolgreichen Schützen auch wieder Jagdbeute in Form von Ostereiern. Der beste Tagesschütze, der in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr am Ostereierschießen teilgenommen hat, erhält einen Sonderpreis.
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung, Hauptstr. 42.Tel.: 06439/901310
Ortsbürgermeister privat.Tel.: 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekannt gegeben

