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Nr. 16/2003

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iKommen Sie zu uns und machen Sie sich einen schönen Tag in freier Natur.Wir treffen uns wie immer um 10.00 Uhr am Edeka-Platz. Nach einer [gemütlichen Wanderung können Sie sich um ca 112.00 Uhr amalten Sportplatz in Neuhäusel in Jjewohnter Weise bewirten lassen.

(Diejenigen, die schon öfter bei uns t* Jvaren, wissen, dass wir mehr als fnurkalten Kaffee zu bieten haben. In unserem Angebot fin­den Sie einen deftigen Eintopf,

-ßteaks, Kaffee, Kuchen und «diverse Getränke: Bier (kalt),

IWein (weiß/rot), Maibowle,

Sola, Limo, Wasser. Diejeni- Igen, die noch nicht den 1. Mai finit uns verbracht haben, soll­ten unbedingt mal vorbei kom- nen!

Öffentl. Bekanntmachungen

pnntmachung

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Post­fach 1262, 56402 Montabaur

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr

Zentrale Tel.-Nr. 02602/126-0

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr

Tel.-Nr.02602/126-123

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192

Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191

E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de

Fischereiverpachtung a

Das Forstamt Montabaur verpachtet im Wege der öffentlichen Aus­schreibung durch Einholung schriftlicher Gebote zum 01.06.2003 / für die Dauer von 12 Jahren die nachfolgenden forststaatlichen; Fischereistrecken

Aubach, Los 1: von der Quelle bei Sainerholz bis zur Straßen-

brücke in Bannberscheid (ca. 7 km), im Kleinerbach (ca. 0,8 km)

sowie im Mühlgraben bei Leuterod (ca. 0,6 km)

Gelbach, Los 2: von der Sespenröder Brücke bei Reckenthal bis a zur Gemarkungsgrenze Ettersdorf/Bladernheim (ca. 1,4 km)

Weitere Auskünfte erteilt das Forstamt Montabaur, Herr Hetger, Tel. 02602/10140-0

Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der H AufschriftVerpachtung der forststaatlichen Fischereistrecke Aubach, : Los 1, zum 01.06.2003 bzw.Verpachtung der forststaatlichen Fischereistrecke Gelbach, Los 2, zum 01.06.2003 bis zum 12.05.2003 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Monta­baur, einzureichen. Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 13.05.2003 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Mon- t tabaur um 14.00 Uhr. Über die Annahme des Gebotes und über die ; Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur. I

026201

Agrarstrukturerhebung 2003

(gleich EG Agrarstrukturerhebung)

O2603l9*g(rif an g Mai 2003 führt das Statistische Landesamt eine Agrarstruk- tuMhebung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt auch dkjfinforderungen der Bodennutzungshaupterhebung und der Vieh- gpung Sie erfasst unter anderem Daten über die

* ! Rechtsform des Betriebes,

* Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnutzungs- , Kultur- und Fruchtarten,

Viehhaltung zum 03. Mai 2003,

Eigentums- und Pachtverhältnisse an der landwirtschaftlich 1 genutzten Fläche,

Arbeitskräfte,

Erwerbs- und Unterhaltsquellen,

Betrieblichen Einkommenskombinationen,

Art der Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.

Unn|den Aufwand möglichst gering zu halten, wird ein Teil der Sach- wou. nur j n 2U||jg ausgewählten Betrieben als Stichprobe erho-

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««Hektar oder mit einer Waldfläche von Riesen Grenzen,

F&iebungsbereich gehören ferner Betrieb übersteigt oder

02624l4 wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnung ^ bestimmte m

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fürdas AntragsverfahrenAgrarförderung 20 Nutzung der

^Verwaltung vor, können die Angaben der Rinder be- jenflächen übernommen werden. Eine Ube nQCh n j C ht mög­ende aus der Rinderdatenbank (HIT) ist zu . ben de r Vieh- lich. Die Inhaber oder Leiter bleiben daher für die Angaben

fetände weiterhin auskunftspflichtig. handelt wer

Wir.machen darauf aufmerksam, dass ordnungsw dng n 3 ^ die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, ment nem y, ständig oder nicht rechtzeitig erteilt. \i a m/pndunq

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. '

/Steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschio Ihrfetatisf/sches Landesamt linland-Pfa/z

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Geschwindigkeitsüberwachung >

in der Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Elgendorfer Str., Montabaur vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden. Insgesamt 315 Fahrzeuge wurden während der ein- stündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 32 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 10 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 21 Fahr­zeuge bis zu 65 km/h, 11 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 1 Fahrzeug bis zu 75 km/h und 1 weiterer Verkehrsteilnehmer fuhr mit einer Geschwindig­keit von bis zu 80 km/h. Ein Fahrzeugführer wurde mit einer Geschwin­digkeit von 85 km/h gemessen. Insgesamt 270 Verkehrsteilnehmer hiel­ten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

- Montabaur (einschließlich Stadtteile)

- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

- Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.

Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son­stigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Fei­ertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit in ist die Unfallursache Nr. 1. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt