Nr. 16/2003
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iKommen Sie zu uns und machen Sie sich einen schönen Tag in freier Natur.Wir treffen uns wie immer um 10.00 Uhr am Edeka-Platz. Nach einer [gemütlichen Wanderung können Sie sich um ca 112.00 Uhr am „alten” Sportplatz in Neuhäusel in Jjewohnter Weise bewirten lassen.
(Diejenigen, die schon öfter bei uns t* Jvaren, wissen, dass wir mehr als fnur „kalten Kaffee” zu bieten haben. In unserem Angebot finden Sie einen deftigen Eintopf,
-ßteaks, Kaffee, Kuchen und «diverse Getränke: Bier (kalt),
IWein (weiß/rot), Maibowle,
—Sola, Limo, Wasser. Diejeni- Igen, die noch nicht den 1. Mai finit uns verbracht haben, sollten unbedingt mal vorbei kom- nen!
Öffentl. Bekanntmachungen
pnntmachung
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der Verwaltung
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur oder Postfach 1262, 56402 Montabaur
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag auch .16.00 bis 18.00 Uhr
Zentrale Tel.-Nr. 02602/126-0
des Bürgerbüros
Montag bis Mittwoch.8.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.8.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.8.00 bis 12.00 Uhr
Tel.-Nr.02602/126-123
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 220 und 221)
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Zimmer 220, Tel.-Nr.02602/126-192
Zimmer 221, Tel.-Nr.02602/126-191
E-Mail-Adresse: lnfo@Montabaur.de Internetadresse: http://www.vg-montabaur.de
Fischereiverpachtung a
Das Forstamt Montabaur verpachtet im Wege der öffentlichen Ausschreibung durch Einholung schriftlicher Gebote zum 01.06.2003 / für die Dauer von 12 Jahren die nachfolgenden forststaatlichen •; Fischereistrecken
• Aubach, Los 1: von der Quelle bei Sainerholz bis zur Straßen- ‘
■ brücke in Bannberscheid (ca. 7 km), im Kleinerbach (ca. 0,8 km)
sowie im Mühlgraben bei Leuterod (ca. 0,6 km)
• Gelbach, Los 2: von der Sespenröder Brücke bei Reckenthal bis a zur Gemarkungsgrenze Ettersdorf/Bladernheim (ca. 1,4 km)
Weitere Auskünfte erteilt das Forstamt Montabaur, Herr Hetger, Tel. 02602/10140-0
Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der H Aufschrift “Verpachtung der forststaatlichen Fischereistrecke Aubach, : Los 1, zum 01.06.2003” bzw. “Verpachtung der forststaatlichen • Fischereistrecke Gelbach, Los 2, zum 01.06.2003” bis zum 12.05.2003 beim Forstamt Montabaur, Eifelstraße 16, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Öffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 13.05.2003 auf dem Geschäftszimmer des Forstamtes Mon- t tabaur um 14.00 Uhr. Über die Annahme des Gebotes und über die ; Erteilung des Zuschlages entscheidet das Forstamt Montabaur. I
„026201
Agrarstrukturerhebung 2003
(gleich EG • Agrarstrukturerhebung)
O2603l9*g(rif an g Mai 2003 führt das Statistische Landesamt eine Agrarstruk- tuMhebung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt auch dkjfinforderungen der Bodennutzungshaupterhebung und der Vieh- gpung Sie erfasst unter anderem Daten über die
* ! Rechtsform des Betriebes,
* Nutzung der Bodenflächen untergliedert nach Hauptnutzungs- , Kultur- und Fruchtarten,
Viehhaltung zum 03. Mai 2003,
Eigentums- und Pachtverhältnisse an der landwirtschaftlich 1 genutzten Fläche,
Arbeitskräfte,
Erwerbs- und Unterhaltsquellen,
Betrieblichen Einkommenskombinationen,
Art der Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung, Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft.
Unn|den Aufwand möglichst gering zu halten, wird ein Teil der Sach- wo „u. nur j n 2U fä||jg ausgewählten Betrieben als Stichprobe erho-
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««Hektar oder mit einer Waldfläche von Riesen Grenzen,
F&iebungsbereich gehören ferner Betrieb übersteigt oder
02624l4 wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnung ^ bestimmte m
' sie|Sonderkulturen (z.B. Reben, 5? bst ’? p fr,|iter Flächennachweis Ufifang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefumerr zuständige n
fürdas Antragsverfahren „Agrarförderung 20 Nutzung der
^Verwaltung vor, können die Angaben der Rinder be- jenflächen übernommen werden. Eine Ube nQCh n j C ht mögende aus der Rinderdatenbank (HIT) ist zu . ben de r Vieh- lich. Die Inhaber oder Leiter bleiben daher für die Angaben
fetände weiterhin auskunftspflichtig. handelt wer
Wir.machen darauf aufmerksam, dass ordnungsw dng n 3 ^ die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, ment nem y, ständig oder nicht rechtzeitig erteilt. \i a m/pndunq
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. '
/Steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschio Ihrfetatisf/sches Landesamt linland-Pfa/z
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Geschwindigkeitsüberwachung >
in der Verbandsgemeinde Montabaur
ln der vergangenen Woche wurde im Verbandsgemeindegebiet eine Reihe von Geschwindigkeitsüberwachungen ausgeführt.
In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Elgendorfer Str., Montabaur vorstellen.
Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden. Insgesamt 315 Fahrzeuge wurden während der ein- stündigen Kontrolle gemessen.
Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 32 km/h festgestellt werden.
Innerhalb einer Stunde fuhren 10 Fahrzeuge bis zu 60 km/h, 21 Fahrzeuge bis zu 65 km/h, 11 Fahrzeuge bis zu 70 km/h, 1 Fahrzeug bis zu 75 km/h und 1 weiterer Verkehrsteilnehmer fuhr mit einer Geschwindigkeit von bis zu 80 km/h. Ein Fahrzeugführer wurde mit einer Geschwindigkeit von 85 km/h gemessen. Insgesamt 270 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein.
Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskontrollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:
- Montabaur (einschließlich Stadtteile)
- Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)
- Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)
- Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)
- Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)
- Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)
- Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)
Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Kontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an sonstigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Feiertagen. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den örtlichen Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn überhöhte Geschwindigkeit in ist die Unfallursache Nr. 1. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Ordnungsamt

